Unterwegs

Darf ich mit dem Tesla überholen und dann das Gaspedal loslassen?

Wer nach dem Überholmanöver die Rekuperation auslöst und damit eine Kollision verursacht, begeht eine grobe Verkehrsregelnverletzung.

Der Fahrer eines überholten Motorwagens muss nicht damit rechnen, dass der überholende Fahrer ohne verkehrsbedingten Grund die Geschwindigkeit spürbar verringert. Wer ein Elektroauto fährt und den Fuss vollständig vom Gaspedal nimmt, senkt dadurch die Geschwindigkeit in aller Regel stärker, als wenn er ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ausrollen liesse. Überholt ein Fahrer eines Elektroautos einen anderen Wagen, darf er deswegen ohne verkehrsbedingten Grund nicht unmittelbar nach dem Wiedereinspuren den Fuss vom Gaspedal nehmen. Tut er dies dennoch, macht er sich der groben Verkehrsregelnverletzung schuldig, wie das Bundesgericht mit Urteil vom 28. August 2025 entschieden hat.

Kollision nach Überholmanöver

Ein Tesla-Fahrer setzt zu einem Überholmanöver auf die Gegenfahrbahn an. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Fahrer des überholten Wagens während des Manövers leicht beschleunigt hat. Beim Wiedereinspuren lässt der Teslafahrer das Gaspedal los und bremst den Wagen damit ab, worauf das überholte Fahrzeug trotz eingeleiteter Bremsung in das Heck des Tesla fährt. Bei beiden Wagen entsteht ein Sachschaden.

Das Bezirksgericht verurteilt den Autofahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse. Der verurteilte Autofahrer erhebt Berufung an das Obergericht. Dieses reduziert zwar die Höhe der Geldstrafe sowie der Busse, bestätigt aber die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Daraufhin gelangt der Autofahrer mit Beschwerde an Strafsachen an das Bundesgericht.

Tesla-Fahrer bremst nach Überholmanöver ab

Die Vorinstanz stellt fest, dass der Tesla-Fahrer unmittelbar nach dem Überholen zwar einen genügenden Abstand hatte, er diesen aber durch das Wegnehmen des Fusses vom Gaspedal zu stark reduzierte. Der Tesla-Fahrer argumentiert hingegen, er habe den Fuss vom Gaspedal nehmen müssen, weil er sonst seinen Wagen auf 120 km/h beschleunigt hätte, was auf dem betreffenden Strassenabschnitt nicht zulässig gewesen sei. Das Bundesgericht überzeugt er damit nicht: «Es ist nicht ersichtlich, weshalb er den Fuss vollständig vom Gaspedal nehmen musste, nur weil er zuvor mit einem «Kickstart» beschleunigt hat». Es folgt deswegen der Beurteilung der Vorinstanz, wonach es keinen «verkehrsbedingten Grund für die Geschwindigkeitsreduktion» gegeben habe.

Loslassen von Tesla-Gaspedal führt zu spürbarer Temporeduktion

Es ist unbestritten, dass der Tesla-Fahrer nicht aktiv bremste, sondern den Fuss vom Gaspedal nahm und so die Rekuperation auslöste. Fachpersonen gehen bei Vollgas und komplettem Loslassen des Gaspedals von etwa 40% der Stärke einer «normalen» Bremsung aus. Wie stark die Wirkung im konkreten Fall war, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Aufgrund der Abklärungen des Sachverhalts geht das Bundesgericht jedoch «zumindest von einer spürbaren Geschwindigkeitsreduktion infolge der Rekuperation» aus, welche über ein Ausrollen bei einem Benziner hinausgehe.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und auferlegt dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten in der Höhe von CHF 3 000.


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