Unterwegs

Kann ich frisches Obst als Souvenir mit ins Flugzeug nehmen?

Wer aus der EU in die Schweiz einreist, darf unverarbeitete Früchte in aller Regel problemlos einführen. Bei Reisen von ausserhalb der EU ist mit wenigen Ausnahmen ein so genanntes Pflanzengesundheitszeugnis nötig.

Auch wenn sie flugsicherheitstechnisch unproblematisch wären: Aufgrund der per 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflanzengesundheitsverordnung sind auch unverarbeitete Früchte nicht mehr immer ein legales Mitbringsel. Die EU und die Schweiz haben die pflanzengesundheitsrechtlichen Vorschriften für Importe aus Ländern ausserhalb der EU und einigen Gebieten der EU verschärft.

Einfuhr von Obst aus der EU zum Privatgebrauch erlaubt

Die Einfuhr von unverarbeiteten Früchten aus der EU und aus dem Fürstentum Liechtenstein zum Privatgebrauch ist grundsätzlich erlaubt, da die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU einen pflanzengesundheitlichen Raum bilden. Dies gilt allerdings nicht für die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla sowie Frankreichs Überseedepartemente und –territorien. Diese Inseln und Gebiete gelten als Drittländer, weswegen für den Import die strengeren Regeln betreffend die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern zur Anwendung kommen.

Dies betrifft auch die Einfuhr zum Eigengebrauch, da die neue Pflanzengesundheitsverordnung die entsprechenden Erleichterungen aufgehoben hat.

Aufgepasst: Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (mit Ausnahme von Nordirland) nicht mehr Teil des pflanzengesundheitlichen Raums der EU, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Einfuhr von Obst von ausserhalb der EU stark reguliert

Wer aus einem Drittland einreist, darf lediglich Ananas, Kokosnüsse, Durians, Bananen und Datteln frei einführen.

Für alle anderen Früchte gilt entweder ein Einfuhrverbot oder der Fluggast muss ein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen. Um dieses zu erhalten, muss er den Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes kontaktieren. Spätestens da wird er meist merken, dass dies ein sehr aufwendiges Verfahren ist, welches sich für ein Souvenir in der Regel nicht lohnt. Falls ihn das nicht abschreckt und er über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügt, muss er sein Souvenir spätestens am Tag vor der Einfuhr beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst anmelden.

Aktualisiert am 26. Januar 2023