Behörden
Muss ich eine Schenkung an meine Tochter versteuern?

In der Regel nicht, da direkte Nachkommen ebenso wie beispielsweise Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft meist von dieser Steuer befreit sind.
Wohnsitz ist massgebend
Es kommt aber darauf an, wo Sie als Schenkerin den Wohnsitz haben. Ausser Luzern, Schwyz und Obwalden kennen zwar alle Kantone eine Schenkungssteuer, wobei jedoch nur Appenzell Innerrhoden, die Waadt und Neuenburg Schenkungen an direkte Nachkommen der Schenkungssteuer unterstellen. Und auch diese drei Kantone sehen Freibeträge zwischen aktuell 50‘000 und 300‘000 CHF vor.
Vermeidung Doppelbesteuerung
Dass die Steuerhoheit an den Wohnsitz der schenkenden Person anknüpft, geht übrigens auf die bundesgerichtlicher Doppelbesteuerungspraxis zur Erhebung der Erbschaftssteuer zurück. Mit dieser Praxis will das Bundesgericht eine Doppelbesteuerung im Kanton der Erblasserin und des Erben vermeiden, wobei dasselbe bei Schenkungen gilt. Steuerpflichtig ist im Falle einer Schenkungssteuer dann jedoch Ihre Tochter.