Arbeiten
Muss ich mein Privatauto für Geschäftsreisen verwenden?

Grundsätzlich nein, denn Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen das zur Erledigung Ihrer Arbeit notwendige Material zur Verfügung stellen. Der Arbeitsvertrag kann jedoch ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes vorsehen.
Wenn Sie also der geschäftlichen Nutzung Ihres Privatautos mit einer entsprechenden Vertragsklausel oder mit der bereits erfolgten regelmässigen geschäftlichen Nutzung zugestimmt haben, kann Ihre Chefin von Ihnen verlangen, dass Sie für geschäftlich notwendige Fahrten (weiterhin) Ihr Privatfahrzeug nutzen. Dasselbe gilt, wenn es in Ihrer Funktion und / oder in Ihrer Branche üblich ist, ein Privatauto zu stellen.
Arbeitgeberin muss Auslagen ersetzen
Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen jedoch die damit verbundenen Auslagen ersetzen. Dazu gehören die üblichen Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt des Autos wie Benzin, Öl, Service oder Reparaturen. Zusätzlich muss Ihre Arbeitgeberin anteilsmässig die öffentlichen Abgaben für Ihren Privatwagen übernehmen wie beispielsweise die Kosten für die Autobahnvignette. Dasselbe gilt betreffend die Entschädigung für die Abnützung des Fahrzeuges sowie die Prämien für die Haftpflichtversicherung.