Arbeiten

Darf ich mein Auto am Arbeitsplatz laden?

Ja, grundsätzlich aber nur, sofern das so im Reglement oder in Ihrem Arbeitsvertrag verankert ist.

Als Arbeitnehmer sind Sie für Ihren Arbeitsweg zuständig. So liegt es auch in Ihrer Verantwortung, für ein geeignetes Transportmittel zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen.

Arbeitgeberin ist nicht für Privatauto zuständig

Der Arbeitsweg gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Ihre Arbeitgeberin ist damit nicht dafür verantwortlich, ob und wie Sie Ihr Auto, welches Sie für den Arbeitsweg benutzen, aufladen können.

Ist eine Ladestation am Arbeitsplatz vorhanden und dürfen Sie sie nutzen, kann Ihre Arbeitgeberin Ihnen die Ladekosten in Rechnung stellen. Dies, sofern Ihr Chef sich nicht vertraglich zur Übernahme der Ladekosten verpflichtet hat – in diesem Fall gilt die arbeitsvertragliche Regelung.

Ihr Chef kann es auch stillschweigend akzeptieren, dass Sie Ihr Auto am Arbeitsplatz aufladen. Allerdings können sich hier schnell einmal Konflikte ergeben. Sei es, dass Ihr Chef plötzlich nicht mehr einverstanden ist, sei es, dass Ihre Arbeitskollegen diesen Fringe Benefit kritisch beäugen. Es ist deswegen ratsam, die Nutzung der betriebseigenen Ladestation schriftlich mit Ihrer Arbeitgeberin zu regeln.

Auslagen für Geschäftsauto muss Arbeitgeberin ersetzen

Wenn Sie Ihr Privatauto geschäftlich nutzen, muss Ihre Arbeitgeberin Ihnen unter anderem die Ladekosten vergüten. Denn: Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen das zur Erledigung Ihrer Arbeit notwendige Material zur Verfügung stellen. Allerdings kann der Arbeitsvertrag die Kostentragung ausdrücklich oder stillschweigend anders regeln.

Kantone können private Ladestationen fördern

Gemäss Bundesverfassung sind vor allem die Kantone für «Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen» zuständig. Einige Kantone haben in diesem Sinn Fördermassnahmen, um die Arbeitgeberinnen bei der Installation von Wallboxen zu unterstützen, umgesetzt. In weiteren Kantonen sind solche Fördermassnahmen in Planung.