Gesundheit
Wer zahlt die Pflege im Spital?
Grundversicherung und Kanton übernehmen die Kosten von stationären Pflegeleistungen, wobei der Patient einen Beitrag zahlen muss.
Die Grundversicherung übernimmt einen Beitrag an die Kosten von Pflegeleistungen im Rahmen einer stationären Behandlung, sofern diese von einer Ärztin, einem Chiropraktor, einer Pflegefachperson oder auf Anordnung einer Ärztin oder eines Chiropraktors erbracht werden. Der Beitrag der Grundversicherung an die stationären Behandlungskosten beläuft sich dabei auf maximal 45 Prozent, wobei sich der Patient über die Franchise, den Selbstbehalt und den Spitalbeitrag von aktuell CHF 15 beteiligen muss. Der Kanton übernimmt einen Anteil von mindestens 55 Prozent.
Krankenkasse übernimmt nicht jede Spitalbehandlung
Die Grundversicherung übernimmt nur Kosten einer Diagnose oder einer Behandlung einer Krankheit. Nichtpflichtleistungen wie etwa Leistungen im Zusammenhang mit einer In-Vitro-Fertilisation werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Hat das Spital Pflicht- und Nichtpflichtleistungen erbracht, muss es zwei entsprechend getrennte Rechnungen stellen. Dabei muss der Patient die Nichtpflichtleistungen selber übernehmen beziehungsweise übernimmt diese je nach Deckung eine allfällige Zusatzversicherung.
Die Grundversicherung muss zudem grundsätzlich nur dann die Kosten einer stationären Behandlung übernehmen, wenn der Patient sich in einem Listenspital behandeln lässt. Ebenfalls zu übernehmen hat sie anteilsmässig die Kosten, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen in einem Spital erfolgt, welches nicht auf der Liste steht. Mit Ausnahme eines Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig.