Familie

Erhalte ich Lohn, wenn ich Angehörige pflege?

Pflegende Angehörige erhalten dann einen Lohn, wenn sie von einer Spitex-Organisation angestellt sind.

Wer zuhause Angehörige pflegt, kann sich von einer einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisation) anstellen lassen und hat so Anspruch auf die Vergütung dieser Arbeit durch die Krankenkasse. Dabei sind Kanton, Spitex-Organisation und Krankenkasse dafür verantwortlich, dass die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen sichergestellt sind. Da dies in der Praxis sehr unterschiedlich geschieht, haben National- und Ständerat jüngst eine Motion angenommen, welche die Pflege durch Angehörige verbindlich regeln soll.

Neben der Vergütung durch die Krankenkasse haben pflegende Angehörige allenfalls auch Anspruch auf Betreuungsgutschriften und Taggelder aus der Erwerbsersatzordnung (EO).

Spitex kann pflegende Angehörige anstellen

Die Krankenkasse vergütet einen Anteil an den Pflegeleistungen. Pflegende Angehörige ohne entsprechende Ausbildung müssen sich dafür von Spitex-Organisation anstellen lassen und dürfen, sofern sie nicht entsprechend ausgebildet sind, nur Leistungen der Grundpflege abrechnen. Diese umfassen etwa das Betten und Lagern oder die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen und Trinken.

Die Spitexorganisation ist eine reguläre Arbeitgeberin. Sie muss den angestellten pflegenden Angehörigen einen Lohn auszahlen und die Sozialversicherungsabzüge entrichten. Wie der Bundesrat in seinem Bericht Bericht «Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der OKP» schreibt, ist hier ein Bruttolohn von 35 CHF branchenüblich. Die betreute Person ihrerseits muss wie bei der Pflege durch familienexterne Personen einen Patientenbeitrag von aktuell maximal 15.35 CHF pro Tag bezahlen.

Arbeitgeberin, Krankenkasse und Kanton müssen Angehörigenpflege beaufsichtigen

Eine Spitexorganisation muss namentlich über das erforderliche Fachpersonal verfügen. Die Kantone können weitere Vorschriften erlassen und namentlich in den Leistungsaufträgen verlangen, dass die Organisation einen Mindestanteil an Fachpersonal anstellt oder etwa sämtliche Pflegeleistungen anbieten muss. Laut dem Bericht des Bundesrates übernehmen Angehörige in der Praxis auch Pflegeleistungen der Untersuchung und Behandlung, indem sie etwa den Blutdruck messen oder Medikamente vorbereiten. Der Bundesrat sieht diese Praxis kritisch, da diese Pflegeleistungen ärztlich angeordnet sein müssen und nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen. Ist die pflegende angehörige Person bei einer Spitexorganisation angestellt, trägt diese die Verantwortung dafür, dass nur ausgebildetes Personal diese Untersuchungs- und Behandlungsleistungen übernimmt.

Pflegende Angehörige sind reguläre Angestellte der Spitexorganisationen. Dies macht es laut Bundesrat den Kantonen und Krankenkassen schwer, deren Arbeit zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Gleichwohl haben die Kantone diese Aufsichtspflicht. Sie müssen namentlich gewährleisten, dass die Spitexorganisationen, sofern sie Angehörige anstellen, dazu fachlich und personell in der Lage sind. Die Krankenkasse wiederum muss überprüfen, ob die erbrachten und in Rechnung gestellten Pflegeleistungen die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit erfüllen.

Betreuungsgutschriften und Taggelder für Angehörigenbetreuung

Wer Angehörige betreut, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben, hat Anrecht auf Betreuungsgutschriften. Die Betreuungsperson muss den Anspruch jährlich bei der Ausgleichskasse am Wohnsitz der betreuten Person schriftlich anmelden. Die Ausgleichskasse schreibt die dreifache minimale jährliche Altersrente gut. Eine Anstellung durch eine Spitexorganisation schliesst den Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift nicht zwingend aus.

Seit dem 1. Januar 2021 entschädigt die EO zudem die Betreuung von Angehörigen, seit dem 1. Juli 2021 die Betreuung von Kindern. (Siehe auch: «7 Antworten zum neuen Betreuungsurlaub») Die Anspruchsvoraussetzungen insbesondere bei der Pflege von Kindern sind jedoch streng und auch eine schwere Verletzung berechtigt nicht automatisch zum Bezug von Taggeldern durch die betreuende angehörige Person. (Siehe auch: «Kind hat Gipsbein – darf ich es zuhause betreuen?»)