Arbeiten

Muss ich meinen Arbeitsplatz selber putzen?

Grundsätzlich nur, wenn Sie das gemäss Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Stellenbeschreibung müssen. Bei bestimmten Branchen gehört die Reinigung des Arbeitsplatzes regelmässig mit zu den Aufgaben des Arbeitnehmers.

So regelt beispielsweise der GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz sauber zu halten habe. Eine Verpflichtung zur Reinigung des Arbeitsplatzes kann auch in einem Einzelarbeitsvertrag stehen.

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung kann Sie Ihr Chef aufgrund seines Weisungsrechts beauftragen, den Arbeitsplatz zu reinigen – sofern dies noch im Rahmen des Arbeitsvertrages liegt. Beispielsweise gehört es zu den Aufgaben eines Direktionsassistenten, den Tisch des Sitzungszimmers zu reinigen. Hingegen kann sich Ihr Chef nicht erfolgreich auf sein Weisungsrecht berufen, wenn er Sie als Mediamatiker die Toiletten putzen lässt.

Schlussendlich verantwortlich dafür, dass in Ihrem Betrieb die Arbeitsplätze sauber sind, ist Ihre Arbeitgeberin. Aufgrund des gesetzlich verankerten Gesundheitsschutzes hat sie die Massnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass die Arbeitsplätze sauber sind sowie dass die für die Instandhaltung und Reinigung erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Sie muss weiter dafür sorgen, dass hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen. So müssen beispielsweise Decken und Wände wie auch Böden so beschaffen sein, dass sie leicht gereinigt werden können.

Übrigens: Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in welchem Ihre Arbeitskleidung durch übelriechende oder sonstige im Betrieb verwendete Stoffe verunreinigt wird, muss Ihre Arbeitgeberin zudem in angemessenen Zeitabständen für die Reinigung der Arbeitskleidung sorgen.