Wohnen
Nachbarin wässert Blumen – Storen kaputt. Wer zahlt?

Bei einer Mietwohnung in der Regel zunächst Ihre Vermieterin, bei einer Eigentumswohnung je nach Bestimmung im Reglement die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder die Nachbarin.
Reagieren Sie allerdings erst, nachdem Ihre Nachbarin die Storen schon über Monate getränkt hat, könnten Sie auf der Rechnung sitzen bleiben.
Sonnenstoren in der Mietwohnung
Prasselt das Giesswasser regelmässig fröhlich auf die Sonnenstoren, müssen Sie dies schnell Ihrer Vermieterin melden. Diese muss für die Reparatur oder den Ersatz der Store sorgen (vgl. «Vorgehen bei Wasserunterbruch). Ob sie die Rechnung an die Nachbarin schicken will, ist ihr überlassen. Ebenso ist es allerdings ihr überlassen, Ihnen die Rechnung zuzuschicken, sofern Sie den Schaden zu spät melden und der Vermieterin deswegen ein – noch grösserer – Schaden entsteht. Für diesen Schaden müssen Sie gerade stehen. Meist hilft Ihnen hier auch Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht weiter, da diese Schäden, die erst nach und nach entstanden sind, in der Regel nicht deckt.
Sonnenstoren im Stockwerkeigentum
Im Stockwerkeigentum ist es wie üblich kompliziert. Sonnenstoren bestimmen «die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes» und gehören deswegen, vorbehältlich einer anderen reglementarischen Bestimmung, zum gemeinschaftlichen Eigentum. Dieses darf die Stockwerkeigentümerin nicht beschädigen oder in ihrer Funktion beeinträchtigen. Sind allerdings im Reglement Blumenkästen vorgesehen und giesst Ihre Nachbarin nicht übermässig, wird die Stockwerkeigentümergemeinschaft für die Reparatur oder den Ersatz der Storen aufkommen müssen. Sind Balkonpflanzen hingegen reglementarisch verpönt, dürfte Ihre Nachbarin den Schaden übers eigene Portemonnaie ersetzen müssen. Sofern denn das Reglement keine andere Kostentragung bestimmt.