Behörden

Sind Mäusefallen «Marke Eigenbau» erlaubt?

Eine Mäusefalle «Marke Eigenbau» ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Falle darf aber nicht eingesetzt werden, um eine Maus unnötig zu quälen.

Das Tierschutzgesetz verbietet es, einem Tier ungerechtfertigt «Schmerzen, Leiden oder Schäden» zuzufügen. Nur eine fachkundige Person darf Wirbeltiere wie eben auch Mäuse töten. Sie muss dies fachgerecht tun und namentlich einen «verzögerungsfreien Ablauf der Tötung sicherstellen». Wer ein Tier vorsätzlich auf «qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet», macht sich der Tierquälerei strafbar, es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Laien dürfen Mäuse grundsätzlich nicht töten

Wer mit einer Mausefalle den Nager tötet, muss fachkundig sein, was in aller Regel bei Privatpersonen nicht der Fall ist. Führt die Mausefalle «Marke Eigenbau» also zum Tod des Nagers, ist sie in der Regel nicht zulässig. Die selbst gebaute Tierschutzfalle kann aber dann zulässig sein, wenn die Maus damit lebend gefangen werden kann. Wer eine Maus so fängt, muss sie raschestmöglich wieder aussetzen und insbesondere dafür sorgen, dass sie in der Falle nicht verhungert oder verdurstet.

Aufgepasst: Einige Spitzmausarten sowie die Zwerg- und die Haselmaus sind geschützt. Es ist naturschutzrechtlich verboten, diese «zu töten, zu verletzen oder zu fangen».