Wohnen

Tiefere Krankenkassen-Prämien: Darf ich den Zweitwohnsitz angeben?

Nein. Falls Sie es dennoch tun, riskieren Sie, die Differenz später berappen zu müssen. Die Krankenkasse kann von Ihnen eine Nachzahlung für die letzten fünf Jahre fordern.

Die Krankenkasse berechnet die Prämie unter anderem aufgrund des Wohnsitzes der versicherten Person, weswegen Sie nicht an Ihrem Zweitdomizil die Krankenkassenprämie einzahlen können.

Kantonal und regional unterschiedliche Prämien

Die Krankenkasse legt die Prämien fest und ist dabei an gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie muss mit den Prämientarifen namentlich gewährleisten, dass sie zahlungsfähig bleibt und die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, genehmigt die Aufsichtsbehörde die entsprechenden Prämien.

Die Krankenkassenprämien müssen insbesondere die kantonal unterschiedlichen Kosten decken, wobei der Wohnsitz der versicherten Person massgeblich ist. Entsprechend stuft die Krankenkasse die Prämien «gemäss den kantonalen Kostenunterschieden ab» und kann zusätzlich nach Regionen differenzieren. Übersetzt heisst das, dass die Krankenkassenprämien je nach Wohnsitz unterschiedlich hoch sind.

Zivilrechtlicher Wohnsitz

Massgeblich für die Zuteilung zu einer Prämienregion ist der Wohnort der versicherten Person. Wo sich dieser Wohnsitz befindet, entscheidet sich gemäss den Grundsätzen des Zivilgesetzbuches: Der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person ist dort, «wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält». In ständiger Rechtsprechung hält das Bundesgericht fest, dass der zivilrechtliche Wohnsitz da ist, «wo sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befindet. Es handelt sich dabei im Normalfall um den Wohnort, d.h. wo die betreffende Person schläft, die Freizeit verbringt, ihre persönlichen Effekten aufbewahrt und sie üblicherweise über einen Telefonanschluss sowie eine Postadresse verfügt.»

Rückforderungen während fünf Jahren möglich

Haben Sie nun einen anderen als Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz bei der Krankenkasse angegeben, kann diese die Differenz der letzten fünf Jahre zurückfordern, inklusive Verzugs- und Vergütungszinsen. Gerade wenn sich Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz in einem anderen Kanton als der der Krankenkasse angegebene Wohnort befindet, kann sich eine solche Rückforderung schnell einmal auf mehrere tausend Franken belaufen.