Unterwegs

Wie lange darf ich mein Auto auf dem Parkfeld «Ladestation» abstellen?

Nur soweit und solange Sie Ihr Fahrzeug aufladen.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es neu Parkfelder mit dem Symbol «Ladestation». Die Weisungen des UVEK über besondere Markierungen auf der Fahrbahn definieren die grün markierten Parkfelder als «Besondere Markierungen» im Sinne der Signalisationsverordnung. In der Praxis gibt es auch (noch) blau eingefärbte Ladestationen.

Sie dürfen auf dem Parkfeld «Ladestation» aber nicht parkieren, sondern es lediglich zum Aufladen Ihres Fahrzeuges nutzen. Ihr Fahrzeug muss während der gesamten Abstelldauer angeschlossen sein. Können Sie Ihr Elektrofahrzeug nicht mit der vorhandenen Ladestruktur aufladen, dürfen Sie es nicht auf dem Parkfeld abstellen.

Im Vorfeld der Revision konnten sich die Behörden nicht einigen, ob die Ladestationen als «Parkflächen» oder als «Parkverbotsflächen» zu kennzeichnen sind. Im Ergebnis sind nun Ladestationen in beiden Bereichen möglich, nämlich in Kombination mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren gegen Gebühr» sowie «Parkieren verboten», wobei bei letzterem Fall eine Zusatztafel «gestattet» anzeigt, dass Sie die Fläche für den Ladevorgang nutzen dürfen.