Familie
Lebt die Witwenrente auch nach zwei Scheidungen wieder auf?

Nein, wie das Bundesgericht mit Urteil vom 2. Juli 2021 entschieden hat.
Der Anspruch auf eine Witwenrente entsteht nach dem Tod des Ehegatten, erlischt, wenn die Witwe wieder heiratet und lebt nach der Scheidung wieder auf, sofern die Ehe weniger als zehn Jahre gedauert hat. Unklar war bis anhin, ob die Witwenrente auch nach der zweiten Scheidung wieder aufleben kann. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das nicht der Fall ist.
Witwenrente lebt nach der zweiten Scheidung nicht wieder auf
Heiratet eine rentenberechtigte Witwe erneut und lässt sich scheiden, lebt ihr Anspruch auf Witwenrente wieder auf.
Im vorliegenden Fall hat die Witwe nach dem Tod ihres Mannes ein zweites und ein drittes Mal geheiratet und sich zwei Mal scheiden lassen. Das Bundesgericht sieht bereits das Wiederaufleben des Anspruchs auf eine Witwenrente nach der Scheidung kritisch, da dies dem Unterhaltsrecht widerspreche, «nach welchem der zweite Ehegatte den Verlust des bisherigen (d.h. früheren nachehelichen) Unterhaltsanspruchs jedenfalls nicht auszugleichen hat.» Nach der zweiten Scheidung gehe der Anspruch auf Witwenrente aber in jedem Fall unter, weswegen die Frau im zu beurteilenden Fall keinen Anspruch auf Witwenrente habe.
Das Bundesgericht verpflichtet die geschiedene Witwe grundsätzlich zur Bezahlung der Gerichtskosten im Umfang von 500 CHF, heisst aber gleichzeitig ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gut.