To-Do Liste nach Kündigung
To-Do Liste nach Kündigung
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Am Arbeitsplatz
- Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitgeberin Ihnen korrekt und fristgerecht gekündigt hat
- Verlangen Sie allenfalls eine schriftliche Begründung, warum die Arbeitgeberin Ihnen gekündigt hat
- Je nach Kündigungsgrund: Klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, ob sie Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann
- Verlangen Sie ein Arbeitszeugnis. Ihre Arbeitgeberin sollte Ihnen ein solches innerhalb ca. zwei Wochen ausstellen
- Teilen Sie Ihrer Arbeitgeberin frühzeitig mit, wenn Sie während der Arbeitszeit Vorstellungstermine haben
- Klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin die noch zu erledigenden Aufgaben während der Kündigungsfrist
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, wann Sie allfällige Restferien beziehen und was mit allfälligen Minus- oder Überstunden passieren soll
- Verlangen Sie von Ihrer Arbeitgeberin eine allfällig notwendige Arbeitgeberbescheinigung für die Arbeitslosenkasse
- Überlegen Sie sich, ob und wie Sie Ihre Verabschiedung gestalten möchten – Abschiedsapéro, Znüni, per Mail?
- Möchten Sie mit Ihrer Arbeitgeberin und Ihren Kolleginnen und Kollegen in Kontakt bleiben, teilen Sie ihnen Ihre privaten Kontaktdaten mit.
Stellensuche
- Stellen Sie ein aktuelles und vollständiges Bewerbungsdossier zusammen
- Klären Sie, ob Sie durch Weiterbildungen Lücken im Lebenslauf schliessen können
- Bringen Sie allfällig vorhandene Social Media Profile auf den neuesten Stand
- Informieren Sie sich über Stellenportale sowie über Unternehmen, welche Personal anstellen
- Aktivieren Sie Ihr persönliches und Ihr Online-Netzwerk: Informieren Sie aktiv, dass Sie auf Stellensuche sind
- Falls Sie betreuungsbedürftige Kinder oder Angehörige haben: Klären Sie, ob jemand spontan für die Betreuung einspringen kann. Damit können Sie flexibel allfällige Vorstellungstermine wahrnehmen
- Dokumentieren Sie Ihre Stellensuche detailliert, um sie bei einer allfälligen Anmeldung beim RAV belegen zu können
Versicherungen
- Klären Sie, wie Sie bei der Unfallversicherung Ihrer Arbeitgeberin eine allenfalls notwendige Abredeversicherung abschliessen können; notwendig ist diese, wenn Sie 30 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine neue Stelle haben und die Arbeitslosenkasse noch keinen Entscheid über Ihre Anspruchsberechtigung gefällt hat
- Falls eine Kollektivtaggeldversicherung besteht muss Ihre Arbeitgeberin Sie informieren, dass Sie in die Einzeltaggeldversicherung übertreten können
- Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitgeberin Sie bei der allfälligen Pensionskasse abgemeldet und ihr mitgeteilt hat, wohin sie die Freizügigkeitsleistung überweisen muss
RAV
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem RAV und gegenüber der Arbeitslosenkasse
- Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim RAV, falls Sie denken dass Sie nicht unmittelbar nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses eine Neuanstellung finden
- Klären Sie, für welche Arbeitslosenkasse Sie sich entscheiden wollen