Begriffe&Abkürzungen

«Lex-Friedrich»-Erklärung

Erklärung einer Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Friedrich» oder «lexKoller») verstösst. Die lex-Friedrich-Erklärung ist notwendig bei der Gründung eines Unternehmens oder beim Eintrag in das Handelsregister.