Begriffe&Abkürzungen
13. Monatslohn
Lohnauszahlung, die einmal pro Jahr zu den 12 üblichen Monatslöhnen hinzukommt.
Abendarbeit
Die Arbeit von 20 - 23 Uhr gilt als Abendarbeit. Die Arbeitgeberin kann die Abendarbeit bis um 24 Uhr verlängern, solange die betriebliche Tages- und Abendarbeit zusammen nicht mehr als 17 Stunden dauert.
Ablöse
Vereinbarung, wonach der Mieter der Vermieterin, der Vormieterin oder einer Drittperson eine Zahlung dafür leisten muss, dass er den laufenden Mietvertrag über eine Geschäftsräumlichkeit übernehmen kann. Auch: «Schlüsselgeld»
Abmahnung
Das Obligationenrecht definiert den Begriff der arbeitsrechtlichen Disziplinarmassnahme nicht. Der Begriff der Abmahnung ist in der Schweiz wenig gebräuchlich. Spricht die Arbeitgeberin eine arbeitsrechtliche Disziplinarmassnahme aus, nennt sie sie eher «Verweis» oder im ernsteren Fall «Verwarnung».
ab Platz
Geläufige, aber nicht im OR definierte, Bezeichnung dafür, dass die Verkäuferin nicht für die Mängel haftet, die der Käufer gesehen hat oder hätte sehen müssen. Für Mängel, welche die Verkäuferin aus «Arglist» verschweigt, haftet sie gleichwohl.
Absolut zwingende Bestimmungen
Gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen, welche die Vertragsparteien nicht durch Abmachungen abändern können.
AG
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.
AHV
= Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Die AHV ist Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf decken.
Akkordlohn
Lohn, dessen Höhe sich nach der geleisteten Arbeit bemisst. Dies im Gegensatz zum «Zeitlohn».
Akontorechnung
Die Leistungserbringerin stellt eine pauschale Akontorechnung, auch «Anzahlungsrechnung» bevor sie die Leistung erbringt. Nachdem sie die Leistung erbracht hat, bezahlt der Leistungsempfänger den Rest oder erhält den zuviel bezahlten Betrag zurück.
Aktiengesellschaft (AG)
Aktive
Bezeichnung für das in der Buchhaltung aufgeführte Vermögen eines Unternehmens.
Alleinerbe
Person, die als einzige die Rechtsnachfolge einer Erblasserin antritt.
Allgemeinversichert
Versicherte Person, die über die Grundversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals übernimmt.
Älterer Arbeitnehmer
Es gibt keine gesetzliche Definition des «älteren Arbeitnehmers». Namentlich darf eine Arbeitgeberin auch älteren Arbeitnehmern kündigen. Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren schreibt das OR bei einer Kündigung nach mindestens 20 Jahren eine Abgangsentschädigung vor. In der Praxis hat diese Vorschrift kaum eine Bedeutung, da der Arbeitnehmer bereits durch die obligatorische berufliche Vorsorge abgesichert ist. Arbeitslose ab 55 Jahren erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mehr Taggelder als jüngere Arbeitslose.
ALV
Arbeitslosenversicherung. Die ALV ist eine Sozialversicherung, die der arbeitslosen Person einen Ersatz bei Erwerbsausfall gewährt und auch Wiedereingliederungsmassnahmen finanzieren kann. Die ALV springt bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin ein.
Amtliche Befundaufnahme
In einigen Kantonen kann die Vermieterin oder der Mieter eine Amtsperson beiziehen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung und ihrer #Mängel festhält. Die Amtsperson kann nicht darüber entscheiden, wer die Kosten zur Behebung der Mängel tragen muss. Aufgepasst: Protokoll ist Urkunde, auf welche sich das Gericht im Streitfall stützt.
Amtliche Hinterlegung
Amtlicher Wert
Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft.
Amtsblatt
Staatliches Publikationsorgan, in welchem beispielsweise die Kantone und die Gemeinden die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen wie Konkurse oder Bauprojekte veröffentlichen.
Analysenliste
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestimmt in der Analysenliste, welche Analysen die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt.
Änderungskündigung
Die Arbeitgeberin kündigt den laufenden Arbeitsvertrag und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Weiterbeschäftigung unter neuen Bedingungen an. Der neue Arbeitsvertrag ändert nichts an der Anzahl Dienstjahren.
anfechtbar
Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten.
Anschlussflug
Flug, mit welchem der Fluggast nach dem Zubringerflug vom Drehkreuz (Hub) weiterfliegt.
Anstellungsdiskriminierung
Lehnt die Arbeitgeberin die Anstellung einer Person aufgrund deren Geschlechts ab und kann diese Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, begeht sie eine Anstellungsdiskriminierung.
Antragsdelikt
Bei einem Antragsdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat nur auf Antrag hin. Dies im Gegensatz zum Offizialdelikt.
Arbeitgeberbescheinigung
Formular, in welchem die Arbeitgeberin die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Grund für der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die ausbezahlten Löhne angeben muss. Die arbeitslose Person muss die Arbeitgeberbescheinigung beim RAV einreichen, damit sie Arbeitslosentaggelder erhält.
Arbeitgeberin
Arbeitgeberin ist, wer einen Arbeitnehmer zur Leistung einer Arbeit verpflichtet und ihm einen Lohn entrichtet. Die Arbeitgeberin hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht, bestimmt die Arbeitsorganisation, stellt Arbeitsgeräte zur Verfügung und trägt das Unternehmensrisiko.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer sich gegenüber einer Arbeitgeberin gegen ein Lohn zur Leistung einer Arbeit verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss die Weisungen und die Arbeitsorganisation der Arbeitgeberin befolgen, muss im Gegenzug aber keine eigenen Arbeitsgeräte besorgen und trägt kein Unternehmensrisiko.
Arbeitnehmervertretung
Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern können eine oder mehrere Arbeitnehmervertretungen wählen, welche die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin vertritt bzw. vertreten (z.B. Information und Anhörung der Arbeitnehmer, Arbeitssicherheit, Massenentlassung etc.).
Arbeitsbestätigung
Dokument, in welchem Arbeitgeberin Auskunft über Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmer gibt.
Arbeitsgericht
Abteilung eines Gerichts, welches arbeitsrechtliche Fälle behandelt.
Arbeitsgesetz
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) dient dem Schutz der Arbeitnehmer und regelt unter anderem die Höchstarbeitszeit, die Abend- und Nachtarbeit, die Ruhezeiten und die Überzeitarbeit und enthält Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Das Arbeitsgesetz ist für bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeberinnen nur teilweise anwendbar.
Arbeitsinspektorat
Vollzugsbehörde, welche die Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen überwacht.
Arbeitslos
Als arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung sucht.
Arbeitslosenentschädigung
Ersatzzahlungen der Arbeitslosenversicherung für Personen, welche erwerbslos sind.
Arbeitslosenkasse
Die Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch von arbeitslosen Personen auf Arbeitslosenentschädigung und zahlt diese gegebenenfalls aus. In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die ALV ist eine Sozialversicherung, die der arbeitslosen Person einen Ersatz bei Erwerbsausfall gewährt und auch Wiedereingliederungsmassnahmen finanzieren kann. Die ALV springt bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin ein.
Arbeitsrechtliches Verfahren
Verfahren, in welchem die Schlichtungsstelle oder ein Gericht einen arbeitsrechtlichen Fall beurteilt.
Arbeitsverhältnis
Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin.
Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung vermittelt regelmässig und gegen Entgelt im Inland Arbeit, indem sie potentielle Arbeitnehmer mit Arbeitgeberinnen zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammenführt. In der Schweiz darf nur als Arbeitsvermittlerin tätig sein, wer über eine Bewilligung verfügt.
Arbeitsvertrag
Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer, gemäss welcher Arbeitnehmer die Arbeitskraft zur Verfügung stellt und Arbeitgeberin Lohn entrichtet bzw. den Umständen nach entrichten müsste.
Arbeitszeit
Zeit, während der der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Arbeitszeiterfassung
System bzw. Unterlagen, aus welchen die Arbeitszeit des Arbeitnehmers ersichtlich wird.
Arbeitszeugnis
Dokument der Arbeitgeberin, welches die Identifizierung des Arbeitnehmers ermöglicht, Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers gibt. Es kann zudem Informationen über die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Arbeitszeugnis.
Arztzeugnis
Bestätigung der vollen oder teilweisen Unfähigkeit, durch die Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit die im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.
Aufhebungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeberin und Arbeitnehmer jederzeit und ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auflösen.
Auftrag
Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin. Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Die Parteien haben grundsätzlich ein jederzeitiges Kündigungs- und Widerrufsrecht.
Ausgleichskasse
Die Ausgleichskassen sind die Durchführungsorgane der staatlichen Vorsorge, der so genannten ersten Säule (AHV/IV). Sie ist unter anderem zuständig für den Bezug der Beiträge von Arbeitgeberinnen und Versicherten, der Auszahlung der Renten an die Versicherten sowie für die Kontrolle über die Erfassung aller Beitragspflichtigen. Eine Ausgleichskasse kann einem Verband oder einem Kanton angehören oder vom Bund organisiert sein.
Ausgleichsruhezeit
Ein Arbeitnehmer, der mehr als 25 Nachteinsätze pro Jahr leistet, hat Anspruch auf eine Ausgleichsruhezeit im Umfang von 10 %.
Auskunftspflicht Arbeitnehmer
Verpflichtung des potentiellen oder aktuellen Arbeitnehmers, der Arbeitgeberin alle Informationen zu geben, die das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen. Grundsätzlich nicht von der Auskunftspflicht erfasst sind Informationen zu den religiösen oder politischen Ansichten, der Gesundheit oder der privaten Lebensweise. Die Auskunftspflicht kann jedoch auch die genannten Informationen betreffen, wenn es sich bei der Arbeitgeberin um einen Tendenzbetrieb handelt. Sie betrifft die genannten Informationen in jedem Fall, wenn diese das Arbeitsverhältnis weitgehend verunmöglichen.
Auskunftsrecht
Im Gesellschaftsrecht bezeichnet das Auskunftsrecht das Recht der Gesellschafter, von der Geschäftsführerin jederzeit Auskunft über sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen zu können.
Auslagen
Ausgaben, die der Arbeitnehmer oder Auftragnehmer vorschiesst, um die Arbeit oder den Auftrag erledigen zu können. Er kann die Auslagen später von der Arbeitgeberin oder von der Auftraggeberin zurückfordern.
Ausschuss der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft verankertes Gremium mit bestimmten Aufgaben. Das Reglement kann, muss aber nicht, einen solchen Ausschuss verankern.
Ausserordentliche Kündigung - Arbeiten
Fristlose Kündigung
Aussteuerung
Eine arbeitslose Person ist ausgesteuert, wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder endet. Dies ist dann der Fall, wenn sie den Höchstanspruch auf die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft hat oder wenn die zweijährige Rahmenfrist erloschen ist.
Ausweis B
Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländerin zum Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt.
Der Ausweis B ist 5 Jahre (EU/-EFTA-Bürger) bzw. 1 Jahr (Bürger von Drittstaaten) gültig.
Ausweis C
Niederlassungsbewilligung, welche Ausländerin zum unbeschränkten und bedingungslosen Aufenthalt in der Schweiz berechtigt.
Ausweis F
Ausweis für ausländische Personen, deren Wegweisungsentscheid rechtskräftig ist, der Vollzug der Wegweisung aber unmöglich, unzumutbar oder unzulässig ist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügt die vorläufige Aufnahme vorerst für 12 Monate und prüft periodisch, ob deren Voraussetzungen noch gegeben sind. Die kantonalen Behörden können die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.
Ausweis G
Ausweis für Personen mit Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Die kantonale Behörde des Arbeitsortes erteilt die Grenzgängerbewilligung für vorerst 5 Jahre. Die Person mit dem Ausweis G hat einen Anspruch auf die Verlängerung der Grenzgängerbewilligung, wenn sie während 5 Jahren ununterbrochen in der Schweiz erwerbstätig war.
Ausweis L
Kurzaufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche die ausländische Person zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt.
Der Ausweis L hat eine Gültigkeitsdauer zwischen 3 Monaten und einem Jahr.
Ausweis N
Ausweis für Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben.
Kantonale Behörden können grundsätzlich die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.
Barmittel
Barmittel sind sofort verfügbare Zahlungsmittel auf Konten oder Bargeld.
Basler Skala
Bauhandwerkerpfandrecht
Mit dem Bauhandwerkerpfandrecht sichert sich der Handwerker ab für den Fall, dass seine Rechnung nicht bezahlt wird. Der Handwerker kann ein Pfandrecht für Arbeiten – mit oder ohne Materiallieferung – im Rahmen eines Werkvertrages im Grundbuch eintragen lassen. Dies können Arbeiten am Gebäude selbst, aber auch bestimmte Arbeiten im Garten sein. Das Bauhandwerkerpfandrecht kann dazu führen, dass die Eigentümerin eine Rechnung doppelt bezahlen muss, um eine Betreibung auf Pfandverwertung zu vermeiden.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis, welches zum vertraglich vereinbarten Termin endet. Eine vorherige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn die Arbeitgeberin dies mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat oder wenn eine Partei fristlos künfigt.
Begleitbeistandschaft
Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten. Eine Person unter Begleitbeistandschaft bleibt handlungsfähig.
Begünstigung der Ehegattin
Eheleute können sich erbrechtlich gegenseitig begünstigen. Dies ist insbesondere über einen Ehevertrag, aber auch durch Verzicht der anderen Erbberechtigten möglich.
Beitragspflicht AHV/IV/EO
Pflicht, Beiträge in die AHV/IV/EO einzuzahlen. Die Beitragspflicht beginnt ab dem ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende der Erwerbstätigkeit. Für Personen im Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) gilt ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt 1'400 Franken im Monat oder 16'800 Franken im Kalenderjahr.
beklagte Partei
Partei, gegen welche die klagende Partei Klage erhoben hat.
Bereinigungsvorschlag
Vorschlag, den ein Schuldner der Gläubigerin im Rahmen einer privaten und einvernehmlichen Schuldenbereinigung unterbreitet. Der Schuldner kann im Bereinigungsvorschlag eine Dividende anbieten, um eine Stundung der Forderung bitten oder andere Zahlungs- oder Zinserleichterungen vorschlagen. Die Sachwalterin unterstützt den Schuldner dabei.
Bereitschaftslohn
Lohn für Zeit, in welcher Arbeitnehmer auf Abruf bereit ist, Arbeit zu leisten.
Berichtigung
Richtigstellung von tatsachenwidrigen Angaben. Ein Recht auf Berichtigung gibt es insbesondere im Datenschutzrecht.
Berner Skala
Berufsausübungsbewilligung
Bewilligung, welche der Kanton zur Ausübung eines reglementierten Berufs im Gesundheitswesen erteilt.
Berufshaftpflichtversicherung
Versicherung für bestimmte Berufe, in welchen Fehleinschätzungen oder Fehler weitreichende finanzielle Folgen haben können, wie z.B. bei Ärztinnen, Anwälten oder Architektinnen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt die Versicherungsnehmerin vor den daraus entstandenen finanziellen Schäden.
Berufsregister
Verzeichnis, in welchem Personen oder Unternehmen eingetragen sind, die in einer bestimmten Branche arbeiten. Für einen Eintrag müssen die Personen oder Unternehmen oft bestimmte Kriterien erfüllen.
Berufung
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Beschwerde
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Besonders schützenswerte Daten
Als «besonders schützenswerten Personendaten» gelten Daten über:
1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten
2. die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit
3. Massnahmen der sozialen Hilfe
4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.
Bestandteile
Alles, was zum Grundstück gehört und ohne Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abtrennbar ist.
Besteuerung
Das Erheben von Steuern namentlich auf Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital.
Betreibung
Die «Betreibung» bezeichnet das Verfahren, durch welches eine Gläubigerin ihre Forderung gegenüber dem Schuldner mithilfe des Betreibungsamts geltend macht. Die Gläubigerin beginnt das Betreibungsverfahren, indem sie beim zuständigen Betreibungsamt das Betreibungsbegehren stellt.
Betreibungsamt
Behörde im Betreibungskreis, welche für die Betreibung zuständig ist. Die Kantone bestimmen die Organisation der Betreibungsämter.
Betreibungsbegehren
Begehren einer Gläubigerin an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Einkommen und Vermögen, das gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) nicht pfändbar ist. Wie hoch das betreibungsrechtliche Existenzminimum genau ist, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Betreibungsverfahren
Betreuungsunterhalt
Teil des Kinderunterhalts. Deckt die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils.
Betriebshaftpflichtversicherung
Ähnlich wie die Berufshaftpflichtversicherung schützt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen oder Unternehmen vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Beweislast
Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.
Bewerbungsdossier
Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usw.) mit welchen sich ein Arbeitnehmer bei einer möglichen Arbeitgeberin bewirbt.
Bewerbungsverfahren
Verfahren, in welchem sich Arbeitgeberin für die Anstellung des Arbeitnehmers entscheidet.
Bilanz
Gegenüberstellung von Aktiven (Vermögen) und Passiven (Schulden) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Bruttorendite
Gesamte Mietzinseinnahmen einer Liegenschaft.
Buchführung
Systematische Erfassung aller Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens. Die ordentliche Buchhaltung umfasst das Inventar, die Bilanz und die Erfolgsrechnung. Die einfache Buchhaltung umfasst die Informationen über die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage.
Bundesgericht
Letzte und höchste Gerichtsinstanz in der Schweiz.
BYOD
= Bring your own device
Arbeitnehmer nutzt private IT-Infrastruktur zum Arbeiten. Die Arbeitgeberin entschädigt den Arbeitnehmer dafür, ausser sie hat mit dem Arbeitgeber etwas anderes vertraglich geregelt. Sie kann BYOD ausdrücklich oder stillschweigend genehmigen.
Crowdlending
Finanzierung eines Projekts oder einer Geschäftsidee über eine Vielzahl von Investorinnen, Investoren mit Rückzahlung der Investitionen.
Datenschutz
Der Schutz der Persönlichkeit und Grundrechte von Personen bei der Bearbeitung ihrer Daten.
Datenschutzrechtliches Verfahren
Verfahren, welches eine Person einleiten kann, wenn ein Unternehmen die Grundsätze des Datenschutzes nicht einhält. Dabei kann das Gericht eine drohende Datenschutzverletzung verbieten, eine bestehende Verletzung beseitigen oder die Widerrechtlichkeit einer bereits entstandenen Verletzung feststellen.
DRG
= Diagnosis Related Groups
Berechnungsart der Kosten eines Spitalaufenthalts. Bei der DRG stellt das Spital der Krankenkasse Pauschalen in Rechnung, die sich nach dem Schweregrad des Falles richten.
Durchgriff
Haftung des Gesellschafters einer AG oder einer GmbH trotz selbstständiger Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft. Ein Durchgriff ist dann möglich, wenn der Gesellschafter sich rechtsmissbräuchlich auf die Haftung der Gesellschaft beruft.
EFTA
Europäische Freihandelsassoziation
Zwischenstaatliche Organisation, die den Freihandel und die wirtschaftliche Integration der vier Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz fördert.
Eheschutzverfahren
Verfahren, in dem das Gericht die Folgen des Getrenntlebens der Eheleute regelt. Das Eheschutzverfahren dient der Vorbereitung der Scheidung.
Eheungültigkeit
Eine Ehe ist ungültig, wenn ein Ehehindernis vorliegt, eine Partei zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht urteilsfähig war und dauerhaft nicht urteilsfähig ist oder die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen ist. Eine Scheinehe ist ebenfalls ungültig. Schliesslich ist eine Ehe mit einer minderjährigen Partei ungültig, ausser die Weiterführung entspreche dem überwiegenden Interessen der minderjährigen Partei. Entscheidet das Gericht, dass die Ehe ungültig ist, gilt dies erst ab Gerichtsurteil. Für die Zeit vorher gilt die Ehe als gültig.
Ehevoraussetzungen
Die Ehevoraussetzungen erfüllt, wer ehefähig ist und bei dem kein Ehehindernis vorliegt.
Eigenbedarf
Bei Eigenbedarf beansprucht die Vermieterin die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte.
Einfache Buchhaltung
Die einfache Buchhaltung umfasst die Informationen über die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage.
Einfache Gesellschaft
Zwei oder mehr Personen, welche sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln vertraglich verbunden haben.
Eingeschränkte Revision
Eingeschränkte Prüfung durch eine Revisionsstelle, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften entspricht. Unternehmen von geringerer wirtschaftlichen Bedeutung unterliegen der eingeschränkten Revision.
Eingetragene Partnerschaft
Behördlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts.
Einsatzbetrieb
Arbeitsort des Arbeitnehmer im Rahmen des Personalverleihs.
Einsprache
Rechtsmittel, welches der Verfügungsadressat gegen die Verfügung einlegen kann.
Einstelltage (Arbeitslosenentschädigung)
Verletzt eine arbeitslose Person namentlich die Schadenminderungspflicht, verfügt das RAV oder die Arbeitslosenkasse eine Einstellung der Taggelder für eine bestimmte Dauer, die so genannten Einstelltage.
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags
Auflösung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer.
Einzelarbeitsvertrag
Vertrag zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer mit ausschliesslicher Wirkung zwischen diesen beiden Parteien.
Einzelfirma
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen
Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, welches von einer Einzelperson ohne weitere Organe geführt wird. Diese haftet unbeschränkt.
Einzelversicherung
Versicherung, welche der Versicherungsnehmer direkt mit der Krankenkasse abschliesst. Bei einer bestehenden Kollektivversicherung muss die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er das Recht hat, in die Einzelversicherung nach KVG überzutreten.
Empfang
Entschädigungsforderung
Die forderne Partei beansprucht eine Geldleistung aufgrund von erlittenen Nachteilen.
EO
Erwerbsausfallentschädigung im Falle von Militär-, Schutz-, oder Zivildienst sowie für Mutter- und Vaterschaft.
Erbenhaftung
Mit der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Schulden der Erblasserin.
Erfolgsrechnung
Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Ziel, den Erfolg (Gewinn oder Verlust) zu ermitteln.
Eröffnung
Einseitige Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde eines Entscheides. Die Eröffnung löst die Rechtsmittelfrist aus.
Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der Geschädigten
= Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
erstinstanzlich
Die erste Instanz bzw. Stufe betreffend, welche für eine Rechtsfrage zuständig ist.
Erwerbsersatz (EO)
Ausfallentschädigung im Falle von Militär-, Schutz-, oder Zivildienst sowie für Mutter- und Vaterschaft.
Erwerbslos
Teilweise verwendet als Synonym für arbeitslos, gesetzlich ist die Erwerbslosigkeit aber nicht definiert.
Erwerbstätigkeit
Unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit, welche Einkommen generiert.
EU
= Europäische Union
Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 27 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Existenzminimum
Mittel, welche für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind. Je nach Rechtsgebiet gibt es verschiedene Existenzminima; betreibungsrechtliches Existenzminimum, familienrechtliches Existenzminimum Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Existenzminimum gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Fahrlässigkeit / fahrlässig
Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.
FairUse Klausel
In den AGB festgehaltene Regel, wonach der Telekommunikationsnutzer das Flatrate-Angebot nicht missbrauchen darf.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu welchem Schuldner eine Forderung spätestens erfüllen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.
Familienausgleichskasse
Stelle, welche die Familienzulagen ausrichtet, festsetzt und erhebt.
Familienpflichten
Familienpflichten führen beim Arbeitnehmer zu besonderen Rechten im Bereich der Arbeitszeit sowie bei Absenzen. Eine Familienpflicht besteht in der Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie in der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen.
Familienzulage
Staatliche finanzielle Unterstützung, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie in einzelnen Kantonen auch Geburts- und Adoptionszulagen.
Ferien
Bezahlte freie Tage, die der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Das OR schreibt für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen Ferien pro Jahr vor, für alle übrigen Personen 4 Wochen pro Jahr. GAV, NAV oder Einzelarbeitsvertrag gewähren allenfalls mehr Ferientage.
Festhypothek
Hypothek mit einem während der vereinbarten Laufzeit fixen Zinssatz.
Firma
Name eines Unternehmens.
Forderungsrechte
Recht, eine Forderung geltend zu machen.
formlos
Ohne Vorgaben von Formen wie beispielsweise Schriftlichkeit oder Öffentliche Beurkundung.
Freibetrag - AHV
Betrag, auf welchen versicherte Person keinen Beitrag entrichten muss.
Freibetrag (Sozialversicherungs-Beiträge)
Hat eine Person das ordentliche Rentenalter erreicht und bleibt gleichwohl erwerbstätig, entfällt auf einem Freibetrag von 1 400 CHF monatlich beziehungsweise 16 800 CHF jährlich die AHV/IV/EO-Beitragspflicht.
Freiheitsstrafe
Strafrechtliche Sanktion, mittels welcher ein Gericht dem Täter die Freiheit entzieht. Die Freiheitsstrafe dauert grundsätzlich zwischen drei Tagen und 20 Jahren. Eine kürzere Freiheitsstrafe ist möglich, wenn das Gericht sie anstelle einer nicht bezahlten Geldstrafe oder Busse verhängt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist möglich, wo das Gesetz diese ausdrücklich bestimmt.
Freistellung
Die Arbeitgeberin verzichtet freiwillig auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist.
Freiwilligenarbeit
Arbeit, die eine Person aus freiem Willen und ohne Lohn leistet.
Fristlose Entlassung
Fristlose Kündigung - Arbeiten
Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine. Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn es der kündigenden Partei nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Dies ist namentlich bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung der Fall oder wenn die gekündigte Partei eine Pflicht trotz Verwarnung mit Kündigungsandrohung wiederholt geringfügig verletzt hat.
Fürsorgepflicht
Pflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten
• Ferien und Freizeit zu gewähren
• vor Mobbing und Belästigung zu schützen
• auf das Alter Rücksicht zu nehmen
• die Gesundheit zu schützen
• den Datenschutz zu gewährleisten
• usw.
GAV
= Gesamtarbeitsvertrag
Vertrag zwischen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt. Die normativen Bestimmungen des GAV gelten direkt für alle Arbeitnehmer, die dem entsprechenden Verband angehören und die bei einer am GAV beteiligten Arbeitgeberin beschäftigt sind. Der Bundesrat beziehungsweise die zuständige kantonale Behörde kann den GAV auf Antrag aller Vertragsparteien als allgemeinverbindlich erklären.
Gebäudeversicherungswert
Wert, welchen die Gebäudeversicherung an Eigentümerin zahlt, wenn das Gebäude vollständig zerstört ist.
Gehalt
Lohn
Geheimhaltungspflicht
Pflicht des Arbeitnehmers, Geschäftsgeheimnisse der Arbeitgeberin geheim zu behalten.
Geldstrafe
Strafrechtliche Sanktion, mittels welcher ein Gericht den Täter zu einer Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet. Die Geldstrafe setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zusammen.
Geltendmachung
Gemeinschaftliche Teile Stockwerkeigentümerschaft
Alle Teile der Liegenschaft im Stockwerkeigentum, an welchen kein Sonderrecht besteht.
Generalversammlung
Oberstes Organ der Aktiengesellschaft (AG). Sie bestimmt unter anderem die Statuten, wählt den #Verwaltungsrat und die Revisionsstelle, genehmigt den Jahresbericht und entscheidet über die Verwendung des Unternehmensgewinns.
Generikaliste
Teil der Spezialitätenliste.
Genugtuung
Schmerzensgeld oder Entschädigung für körperliches oder seelisches Leid. Vgl. Schadenersatz
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.
Gerichtskosten
Entgelt für die Tätigkeit des Gerichts.
Gerichtsstand
Ort des zuständigen Gerichts.
Gesamtarbeitsvertrag
Gesellschafter
Natürliche oder juristische Person, die Gründungsmitglied von der GmbH ist oder später in die bestehende GmbH durch Gesellschaftsvertrag eintritt.
Gesellschafterversammlung
Oberstes Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie kann unter anderem die Statuten bestimmen, die Geschäftsführung wählen und abberufen und die Konzernrechnung genehmigen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Gesetzliche Vertretung Minderjähriger
Eltern mit Sorgerecht für die minderjährige Person oder Beistand einer minderjährigen Person.
Gewährleistung
Haftung der Verkäuferin für die zugesicherten Eigenschaften sowie dafür, dass das Produkt keine körperlichen oder rechtlichen Mängel hat, welche den Wert des Produkts aufheben oder erheblich mindern.
Gewerkschaft
Interessensvertretung von Arbeitnehmern.
Gleitzeitmodell
Flexibles Arbeitszeitmodell (GLAZ), bei dem es Blockzeiten mit Anwesenheitspflicht und frei einteilbare Arbeitszeiten gibt.
Gleitzeitsaldo
Von der Sollarbeitszeit abweichende Stunden im Rahmen des Gleitzeitmodells. Der Saldo kann positiv (zu viele Stunden) oder negativ (zu wenige Stunden) sein.
GmbH
= Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist eine Mischform von Kollektivgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Gratifikation
Freiwillige Sondervergütung der Arbeitgeberin
Grundkapital
Mindestkapital, welches zur Gründung einer AG oder einer GmbH nötig ist.
Grundstück
Ein Grundstück besteht aus folgenden Elementen:
• in das Grundbuch aufgenommene Dienstbarkeiten
• Miteigentumsanteilen an Grundstücke
• Zugehör
Gründungsbericht
Bericht, in welchem der Gründer einer AG, einer GmbH oder einer Genossenschaft insbesondere über die Art und den Zustand von Sacheinlagen und -übernahmen und die Bewertungsmethode Rechenschaft ablegt.
Gütergemeinschaft
Güterstand, mit welchem die Eheleute ihr Vermögen in drei Gütermassen aufteilen: Gesamtgut sowie Eigengut der Ehegattin und Eigengut des Ehegatten.
Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütergemeinschaft mit einem Ehevertrag begründen.
Güterverzeichnis - SchKG
Verzeichnis aller Vermögensbestandteile eines Schuldner
Haftung
Verantwortung für einen Schaden, den eine Person einer Drittperson zugefügt hat.
Handelsgericht
Handelsgerichte sind Fachgerichte. Kantone können Handelsgerichte als einzige kantonale Instanz für handelsrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum oder kartellrechtliche Verfahren bestimmen.
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es erfasst die rechtlich relevanten Tatsachen über nach «kaufmännischer Art» geführten Unternehmen wie Aktiengesellschaften, GmbH, Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften und legt sie offen. Das Handelsregister dient der Rechtssicherheit sowie dem Schutz Dritter.
Handelsregisteramt
Kantonale Behörde, welche das Handelsregister führt.
Handlungsfähigkeit / handlungfähig
Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist.
Härtefall
Erstreckung des Mietverhältnisses, wenn die Beendigung der Miete für den Mieter oder seine Familie einen Härtefall darstellen würde. Ein Härtefall für den Mieter ist denkbar bei finanziellen Problemen, Krankheit, Altersgebrechen oder Schwangerschaft. Das Gericht muss die Interessen der Vermieterin wie etwa einen dringenden Eigengebrauch berücksichtigen.
Herausgabe des Gewinns
Der Anspruchsberechtigte kann durch die Klage auf Herausgabe eines Gewinns den Beklagten dazu zwingen, den Gewinn, welchen er durch die Verletzung der Rechte der Klägerin erhalten hat, herauszugeben.
Höchstarbeitszeit
Begrenzung der Arbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz.
Höhere Gewalt
Aussergewöhnliches, und für die Parteien unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis wie eine Naturkatastrophe, kriegerische Handlungen oder Epidemien / Pandemien.
Indexmiete
Mietzins, welcher dem Landesindex für Konsumentenpreise - folgt. Die Indexmiete darf nicht stärker als der Landesindex für Konsumentenpreise steigen. Die Vermieterin darf den Mietvertrag für mindestens fünf Jahre nicht kündigen.
Informationspflicht der Arbeitgeberin
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen des Austritts informieren. So beispielsweise über die Möglichkeit, die Nichtberufunfallversicherung weiterzuführen oder über die Forderungsrechte gegenüber der Pensionskasse.
Insolvenzentschädigung
Leistung der Arbeitslosenversicherung, welche bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin die Lohnforderungen der Arbeitnehmer für geleistete Arbeit deckt.
Inventar
Ist ein Unternehmen rechenlegungspflichtig, muss es den Bestand der einzelnen Positionen in der Bilanz und im Anhang durch ein Inventar oder in einer anderen geeigneten Form nachweisen. Die einzelnen Positionen umfassen dabei sämtliche Aktiven und Passiven.
IV
= Invalidenversicherung. Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.
IV/EO
Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung
Jahresumsatz
Einnahmen eines Unternehmens innerhalb eines Jahres.
Jugendarbeitsschutz
Sonderbestimmungen zum Schutz jugendlicher Arbeitsnehmer, namentlich im Arbeitsgesetz und in der Jugendarbeitsschutzverordnung
Juristische Person
Personenverbindungen und Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder Stiftungen. Die juristischen Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandtschaft zur notwendigen Voraussetzung haben.
Kantonales Arbeitsinspektorat
Kantonale Vollzugsbehörde, welche die Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen überwacht.
Kapitalgesellschaft
Juristische Person, deren zentrales Element das Kapital ist. Von Bedeutung sind insbesondere die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Kapitalgrundstock
Stammkapital. Mindesteinlagen der Gesellschafter bei der Gründung der Gesellschaft wie einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH.
Kaufmännische Art
Organisations- und Finanzierungsweise, bei der die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Indizien dafür sind Umsatz und Kundenkreis einer gewissen Grösse, eine gewisse Höhe des Finanzierungsbedarfs sowie eine Buchhaltung.
Klage
Mit der Klage reicht eine Partei vor Gericht eine Klageschrift ein, in welcher sie ausführt, gegen welche Gegenpartei sie welche Ansprüche stellt.
Klagebewilligung
Bewilligung des Gerichts für eine Partei, nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch, die Klage einzureichen.
klagende Partei
Partei, die dem Gericht einen Antrag auf eine Entscheidung stellt.
Kollektivgesellschaft
Gesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen, die unbeschränkt und solidarisch haften. Die Kollektivgesellschaft betreibt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe. Die Kollektivgesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit und ist entsprechend keine juristische Person.
Kollektivversicherung
Ein Versicherungsvertrag, der mehrere Personen versichert. Kollektivversicherungen sind beispielsweise in der beruflichen Vorsorge oder in der Krankentaggeldversicherung möglich.
Konkurrenzverbot
Vertraglich vereinbartes Verbot für Arbeitnehmer, die Arbeitgeberin während oder nach dem Arbeitsverhältnis zu konkurrenzieren. Ein Konkurrenzverbot ist nur zulässig, wenn es örtlich, sachlich und zeitlich begrenzt ist sowie wenn der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatte.
Konkurs
Gerichtliche Auflösung eines Unternehmens wegen dessen Zahlungsunfähigkeit.
Konkursamt
Behörde, welche für die Durchführung eines Konkurses zuständig ist.
Konkursmasse
Sämtliches pfändbares Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört.
Konkursverfahren
Verfahren mit dem Ziel, das Vermögen eines konkursiten Unternehmens anteilsmässig an die Gläubigerinnen zu verteilen.
Konsument
Als Konsument oder Letztverbraucher gilt grundsätzlich, wer Waren oder Dienstleistungen für den privaten oder persönlichen Verbrauch empfängt oder beansprucht. Je nach anwendbarem Gesetz, so etwa dem IPRG, dem KIG oder dem UWG, kommen noch andere spezifische Eigenschaften dazu.
Kontingentierung
Höchstzahlen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz von Bürgern aus Drittstaaten. Der Bund legt jährlich Kontingente für Jahres- und Kurzaufenthalter von Drittstaaten fest.
Kontrollschild
Behördliches Kennzeichen für ein Motorfahrzeug. Voraussetzung für die Erteilung des Kontrollschildes ist namentlich, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug für den Strasssenverkehr zugelassen ist.
Konventionalstrafe
Geldsumme oder anderweitige Leistung, die ein Vertragspartner erbringen muss, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zum festgelegten Zeitpunkt oder in der festgelegten Weise erfüllt hat.
Koppelungsgeschäft
Die Vermieterin macht mit dem Koppelungsgeschäft die Miete von einem zweiten Rechtsgeschäft abhängig, so etwa indem sie den Abschluss des Mietvertrags von der Übernahme des Mobiliars abhängig macht. Der Mieter wiederum hat beim Koppelungsgeschäft kein oder nur ein geringes Interesse am zusätzlichen Rechtsgeschäft. Koppelungsgeschäfte sind nichtig.
Kostenerstattungsprinzip
Kostenmiete
Mietzins, welcher die Kosten deckt, die eine Liegenschaft verursacht. Diese Kosten umfassen beispielsweise die Schuldzinsen, die Verwaltungskosten, die Ausgaben für den Unterhalt und den Werterhalt oder Rückstellungen.
Krankentaggeldversicherung, freiwillige
Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Arbeitnehmer kann die Krankentaggeldversicherung im Rahmen der Krankenversicherung nach KVG oder als Krankentaggeldversicherung nach VVG abschliessen.
Krankentaggeldversicherung nach VVG
Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Arbeitnehmer kann die Krankentaggeldversicherung im Rahmen Krankentaggeldversicherung nach VVG abschliessen. Es gilt die Vertragsfreiheit, der Versicherer kann die Aufnahme der Person in seine Taggeldversicherung ablehnen.
Krankenversicherung nach KVG
Soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) sowie die freiwillige Krankentaggeldversicherung umfasst.
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Kündigung - Arbeiten
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.
Kündigungsfreiheit
Freiheit für Arbeitgeberin und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter Einhalt der Kündigungsfrist jederzeit und ohne Begründung zu kündigen.
Kündigungsfrist
Zeit zwischen Aussprechen der Kündigung und Ende des Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen - Arbeiten
Zeit zwischen Aussprechen der Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Welche Kündigungsfrist zulässig ist, hängt namentlich von der Art der Kündigung und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Kündigungsgründe - Arbeiten
Anlass, warum Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer kündigt.
Kündigende Partei muss Kündigung auf Verlangen schriftlich begründen.
Kündigungsschutz - Arbeiten
Schutz vor Kündigung während der Kündigungssperrfrist.
Kündigungssperrfrist - Arbeiten
Frist, während der eine Kündigung als «Kündigung zu Unzeit» gilt und entsprechend nichtig ist. Kündigt die Arbeitgeberin vor Beginn der Kündigungssperrfrist, ist die Kündigung gültig, die Kündigungsfrist bleibt aber für die Länge der Kündigungssperrfrist unterbrochen. Ausgelöst wird die Kündigungssperrfrist durch Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär-, Zivil- oder Schutzdienst sowie behördlich angeordnete Hilfsaktionen im Ausland.
Kündigung zu Unzeit
Eine Kündigung, die während einer Kündigungssperrfrist erfolgt und deswegen nichtig ist.
Kurzarbeit
Verkürzung oder Einstellung der normalen Arbeitszeit aufgrund eines vorübergehenden Arbeitsausfalls.
Kurzarbeitsentschädigung
Leistung der Arbeitslosenversicherung bei Kurzarbeit. Die Kurzarbeitsentschädigung umfasst 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls.
«Lex-Friedrich»-Erklärung
Erklärung einer Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Friedrich» oder «lexKoller») verstösst. Die lex-Friedrich-Erklärung ist notwendig bei der Gründung eines Unternehmens oder beim Eintrag in das Handelsregister.
Liquidation
Verkauf aller materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens, um mit dem Erlös die Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen zu können.
Liquidator
Person welche die Liquidation des Unternehmens durchführt.
Lohn
Gegenleistung der Arbeitgeberin für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit.
Lohnabrechnung
Beleg der Auszahlung des Geldlohnes sowie der Abzüge in gesetzlicher Währung. Die Arbeitgeberin muss dem Arbeitsnehmer die Lohnabrechnung schriftlich übergeben.
Lohnabzüge
Gesetzlich geregelte Abzüge zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge von AHV, IV, EO, ALV, NBUV und der Beruflichen Vorsorge.
Lohnfortzahlungspflicht
Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Arbeitnehmer den Lohn namentlich auch während der Ferien oder während krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit auszubezahlen.
Managed Care System
Leistungserbringungssystem im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verzichtet auf die freie Arztwahl.
Marktmiete
Mietzins, der sich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Marktmiete ist kein gesetzlich definierter Begriff, für die Beurteilung vom Anfangmietzins ist die Orts- und Quartierüblichkeit entscheidend.
Massenentlassung
Entlassung eines bedeutenden Teils der Belegschaft, ohne dass die Entlassung einen Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers hat. Folgende Schwellwerte gelten:
• in Betrieben
• mit 20-100 Mitarbeitenden: 10 oder mehr Personen
• mit 100-300 Mitarbeitenden: mindestens 10% der Arbeitnehmer
• mit mindestens 301 Mitarbeitenden: mindestens 30 Personen
Mediation
Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Vom Bund erhobene Steuer auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen.
Indirekte Steuer auf alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
Mehrwertsteuerpflicht
Pflicht, aufgrund einer gewerblichen oder beruflichen selbstständigen Tätigkeit die Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Meldepflicht
Pflicht einer Person aus den EU/-EFTA-Staaten, die Ausübung eines reglementierten Berufs beim SBFI zu melden.
Mietzinssenkung
Mieter kann Mietzinssenkung beantragen, wenn Mietzins missbräuchlich geworden ist. In der Regel ist dies der Fall, wenn der aktuelle Referenzzinssatz tiefer ist als derjenige Referenzzinssatz, der zur Zeit der Festlegung des Mietzinses galt.
Mieter kann Senkung des Mietzinses nicht erfolgreich beantragen, wenn Mietvertrag Indexmiete oder Staffelmiete vorsieht.
Minderjährig
Natürliche Person unter 18 Jahren
Minderung
Recht einer Vertragspartei, den vereinbarten Preis herunterzusetzen, wenn Ware/Leistung einen Mangel aufweist.
Mindestlohn
Lohn, welcher eine Arbeitgeberin nicht unterschreiten darf. Kantone oder GAV können einen Mindestlohn vorschreiben.
Minusstunden
Negative Differenz zwsichen den Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer vertraglich leisten muss und die er tatsächlich geleistet hat.
Missbräuchliche Kündigung - Arbeiten
Kündigung, deren Grund vom Recht nicht geschützt ist. Das Gesetz listet missbräuchliche Gründe auf, die Liste ist jedoch nicht abschliessend, ein Gericht kann also auch andere Gründe als missbräuchlich qualifizieren. Eine missbräuchliche Kündigung ist grundsätzlich gültig, berechtigt aber zu einer Entschädigung. Bei einer wahrscheinlichen missbräuchlichen Kündigung nach Gleichstellungsgesetz kann das Gericht die provisorische Wiederanstellung anordnen.
Mitarbeitervertretung
Arbeitnehmervertretung, auf welche Mitarbeiter in Betrieben mit mindestens 50 Angestellten ein Anrecht haben. Die Arbeitnehmervertretung hat Informations- und Mitwirkungsrechte. Mitwirkungsrechte bestehen bei der Arbeitssicherheit, dem Betriebsübergang, bei Massenentlassungen und bei der beruflichen Vorsorge.
Mobbing
Systematisch feindliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern mit dem Ziel, den Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu verdrängen. Die Arbeitgeberin hat die gesetzliche Pflicht, Mobbing zu verhindern.
Nachschusspflicht
Statutarisch festgehaltene Pflicht eines Gesellschafters einer GmbH oder eines Genossenschafters, einen Nachschuss über den eigenen Stammanteil, Mitgliederbeitrag oder Genossenschaftsanteil hinaus zu leisten.
Nachtarbeit
Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten. Die Arbeitgeberin kann jedoch Arbeitnehmer mit deren Einverständnis Nachtarbeit leisten lassen, sofern sie über die entsprechende Bewilligung verfügt. Die Arbeitgeberin muss für die Nachtarbeit einen Lohnzuschlag zahlen.
Nachvermächtnisnehmerin, Nachvermächtnisnehmer
Von der Erblasserin bezeichnete Person, die nach dem Tod des Vermächtnisnehmerin erbt.
Natürliche Person
Mensch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt
Nebenbeschäftigung
Bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit des Arbeitnehmers für einen Dritten. Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Arbeitnehmer die Arbeitgeberin damit nicht konkurrenziert und / oder die Treuepflicht verletzt.
Nebenkosten
Entgelt für die Leistungen von Vermieterin oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen wie etwa Heizkosten oder der Lohn des Hauswarts. Keine Nebenkosten sind etwa Unterhalts- und Reparaturkosten oder Steuer- und Prämienkosten.
Nennwert
Wert, welcher auf Wertpapieren aufgedruckt ist. Kann vom Marktwert abweichen.
Nettorendite
Ertrag, welcher der Vermieterin nach Abzug sämtlicher Unterhalts-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten verbleibt.
Nichtberufsunfallversicherung
Versicherung, die vor den finanziellen Folgen von Unfällen ausserhalb des Arbeitsplatzes, schützt. Die Nichtbetriebsunfallversicherung ist obligatorisch, sofern der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt ist.
Nichtigkeit, nichtig
Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten.
Niederlassungsbewilligung
Normalarbeitsvertrag
Nummernportabilität
Portabilität der Rufnummer zwischen Fernmeldedienstanbietern.
Nutzungsreglement Internet
Vorgaben der Arbeitgeberin dazu, wie Arbeitnehmer E-Mail und Internet nutzen darf.
Obligationenrecht
Offenbarungspflicht Arbeitnehmer
Verpflichtung des Arbeitnehmers, beim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeberin von sich aus Auskunft zu Informationen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen.
Öffentliche Beurkundung
Mit der öffentlichen Beurkundung hält eine Urkundsperson eine Tatsache oder ein Rechtsgeschäft fest. Die öffentliche Urkunde bietet eine hohe rechtliche Sicherheit. Je nach Kanton kann eine Amtsnotarin oder eine freiberufliche Notarin öffentliche Urkunden erstellen. Die öffentliche Beurkundung ist gesetzlich für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
Offizialdelikt
Bei einem Offizialdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat von Amtes wegen. Dies im Gegensatz zum Antragsdelikt.
OR
= Obligationenrecht
Ordentliche Buchhaltung
Die ordentliche Buchhaltung umfasst das Inventar, die Bilanz und die Erfolgsrechnung.
Ordentliche Kündigung - Arbeiten
Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.
Ordentliche Revision
Eine Revisionsstelle unterzieht ein Unternehmen der ordentlichen Revision, wenn es sich um Unternehmen von grösserer wirtschaftlicher Bedeutung (z.B. Überschreitung einer bestimmten Bilanzsumme oder eines Umsatzerlöses) handelt. In diesem Rahmen prüft die Revisionsstelle z.B. die Jahres oder Konzernrechnung, die Verwendung des Bilanzgewinns oder das interne Kontrollsystem und verfasst einen Revisionsbericht. Die Anforderungen an den Revisor sind höher, als bei der eingeschränkten Revision.
Parteientschädigung
Die Parteientschädigung ist neben den Gerichtskosten ein Teil der Prozesskosten. Das Gericht kann einer Partei eine Parteientschädigung zusprechen. Mit dieser von der Gegenpartei zu leistenden Entschädigung kann die obsiegende Partei die Kosten, welche ihr durch das Verfahren entstanden sind, ganz oder teilweise decken.
Pensionskasse
Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Pensionskasse, auch Vorsorgeeinrichtung genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.
Personaldossier
Datensammlung, in welcher die Arbeitgeberin Informationen zum Arbeitnehmer aufbewahrt. Die Arbeitgeberin muss in der Praxis ein Personaldossier führen, da sie die Daten zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten benötigt. vgl. beispielsweise Arbeitszeugnis.
Personalverleih
Im Personalverleih ist das Personalverleihunternehmen Arbeitgeberin, welche ihre Arbeitnehmer gewerbsmässig einem Einsatzbetrieb zur Verfügung stellt. Das Personalverleihunternehmen benötigt im Sitzkanton eine kantonale Bewilligung sowie beim grenzüberschreitenden Personalverleih zusätzlich eine Bewilligung des seco. Hauptanwendungsfall des Personalverleihs ist die Temporärarbeit.
Personengesellschaft
Gesellschaft, in welcher die natürlichen Personen das zentrale Element sind. Personengesellschaften sind die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
Persönliche Arbeitsbemühungen
Voraussetzung, um Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Das RAV entscheidet, wie viele persönliche Arbeitsbemühungen die als arbeitslos gemeldete Person vorweisen muss.
Persönlichkeitsschutz
Schutz einer natürlichen Person vor übermässiger Bindung sowie vor Verletzungen ihrer physischen oder psychischen Integrität, ihres Rechts auf Freiheit, ihrer Ehre, ihres Privatlebens oder ihres Rechts auf wirtschaftliches Fortkommen. Auch die juristischen Personen sind in ihrer Persönlichkeit geschützt, der Schutz umfasst hier die Eigenschaften, die nicht die natürlichen Eigenschaften als Mensch zur Voraussetzung haben.
Persönlichkeitsverletzung
Widerrechtliche Handlung, welche die Persönlichkeit verletzt.
Pfändung
Amtliche Beschlagnahme einer Sache mit dem Ziel der Vewertung, um mit dem Erlös eine offene Forderung zu begleichen.
Prepaid – SIM Karte
SIM-Karte mit aufladbarem Guthaben.
Probezeit
Erste Zeit des Arbeitsverhältnisses. Die Probezeit dient der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer, sich gegenseitig kennen zu lernen. Eine Probezeit bei einem neuen Arbeitsvertrag zwischen den bisherigen Vertragsparteien ist nicht zulässig. Während der Probezeit können Arbeitgeberin und Arbeitnehmer den #Arbeitsvertrag unter erleichterten Bedingungen auflösen.
Provision
Erfolgsabhängiges Entgelt für die Einleitung oder Vermittlung eines Geschäfts.
Prozesskosten
Die Prozesskosten sind die Kosten eines Gerichtsverfahren. Diese setzen sich aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung zusammen.
Rachekündigung - Arbeiten
Kündigung durch Arbeitgeberin, weil Arbeitnehmer nach Treu und Glauben einen Anspruch geltend macht, welcher ihm aus dem Arbeitsverhältnis zusteht.
Rahmenfrist
• Frist, während welcher eine arbeitslose Person eine Arbeitslosenentschädigung beziehen kann.
• Frist, während welcher eine arbeitslose Person Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben muss, um Arbeitslosentaggelder beziehen zu können.
Rangfolge in Pfändung und Konkurs
Erhalten in der Betreibung auf Pfandverwertung oder im Konkurs nicht alle Gläubiger den ihnen geschuldeten Betrag, erstellt das Betreibungsamt den Kollokationsplan. In diesem erstellt das Betreibungsamt die Rangordnung der Gläubigerinnen. Je weiter oben eine Gläubigerin ist, desto grösser sind ihre Chancen, dass sie zu ihrem Geld kommt.
RAV
= Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Rechtsgewährleistung
Verkäuferin haftet gegenüber Käufer dafür, dass sie Eigentümerin ist und der Käufer mit dem Kauf das Eigentum erwirbt.
Rechtsmissbrauch
Unzulässige Rechtsausübung, die vom Gesetz nicht geschützt ist, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
Rechtsmittel
Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.
Rechtsmittelbelehrung
Information über die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen: sie beschreibt das Vorgehen, die Form und die Frist innerhalb welcher der Empfänger einer Verfügung oder eines Urteils dagegen ein Rechtsmittel einlegen kann. Rechtsmittelbelehrungen stehen meist am Ende einer Verfügung oder eines Urteils.
Rechtsmittelinstanz
Instanz, die über das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel entscheidet.
Rechtsöffnung
Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.
Rechtsschutzversicherung
Versicherung, die vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits schützt. Sie übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckung die juristische Vertretung des Versicherten und / oder deren Kosten.
Rechtsvorschlag
Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.
Referenzauskünfte
Informationen über Leistungen und Verhalten eines Arbeitnehmers, welche die aktuelle oder ehemalige Arbeitgeberin einer künftigen Arbeitgeberin mitteilt.
Reglementierter Beruf
Beruf, den eine Person nur ausüben darf, wenn sie über die nach kantonalem Recht oder Bundesrecht vorgeschriebene Berufsqualifikation verfügt.
Reinigungs- und Instandstellungsliste
Liste, in welcher Vermieterin auflistet, welche Reinigungen und Reparaturen sie von Mieter erwartet.
Relativ zwingende Bestimmungen
Gesetzliche Bestimmungen, welche die Vertragsparteien nur zu Gunsten der schützenswerten Partei, so etwa des Mieters, des Arbeitnehmers oder des Versicherungsnehmers, abändern dürfen.
Retentionsrecht
Recht der Gläubigerin, unter bestimmten Voraussetzungen eine fremde Sache als Sicherung ihrer Forderung zurückzubehalten.
Revisionsstelle
Zugelassene Person oder zugelassenes Revisionsunternehmen, welche eine eingeschränkte Revision oder eine ordentliche Revision durchführt.
Risikoschwangerschaft
Schwangerschaft, bei welcher die Grundversicherung zusätzliche Leistungen ohne Kostenbeteiligung übernimmt.
Risikostruktur
Art der Versicherten einer Krankenkasse. Einfluss in die Risikostruktur haben Alter, Geschlecht und die Dauer der Spital- und Pflegeheimaufenthalte.
Rückgabepflicht
Pflicht des Entlehners, die Sache der Verleiherin nach Gebrauch oder nach Ablauf der Leihfrist zurückzugeben.
Rückgriff
Auch: «Regress». Über den Rückgriff kann ein Schuldner, etwa eine Versicherung, den geleisteten Betrag oder einen Teil davon von einer Drittperson zurückfordern.
Rücktrittsrecht
Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Ruhezeit
Arbeitsrechtlich vorgeschriebene Erholungszeit des Arbeitnehmers. Die Ruhezeit setzt sich zusammen aus den Pausen und der täglichen Ruhezeit.
Sacheinlagen
Wertgegenstände, die eine Person in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) einbringt.
Sachkundenachweis
Befähigungsnachweis oder personenbezogene Bescheinigung für die nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit.
SBFI
= Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Schadenersatz
Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der Geschädigten.
Scheidung
Gerichtliche Auflösung der Ehe.
Scheidung auf einseitiges Begehren
Auch: Scheidung auf Klage.Scheidung die das Gericht aufgrund des Willens von nur einem der Eheleute ausspricht.
Scheidungsbegehren
Gesuch beider Ehepartner an das zuständige Gericht, die Scheidungsfolgen zu beurteilen und die Scheidung auszusprechen.
Scheidungskonvention
Einvernehmlicher und gerichtlich genehmigter Vertrag, in welchem die Eheleute den Scheidungswillen festhalten und die Nebenfolgen der Scheidung regeln.
Scheinehe
Ehe, welche die Eheleute nicht zum Zweck einer Lebensgemeinschaft geschlossen haben, sondern um für eine ausländische Person das Aufenthaltsrecht zu erhalten.
SchKG
= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Schlichtungsbehörde
Für das Schlichtungsverfahren zuständige Behörde.
Schlichtungsgesuch
Schlichtungsbegehren an die zuständige Schlichtungsbehörde, welche versucht, in einem formlosen Verfahren den Streit zwischen den Parteien zu schlichten.
Schlichtungsverfahren
Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid.
Schlüsselgeld
Betrag, den ein Neumieter bezahlen muss, damit er einen bestehenden Mietvertrag übernehmen kann. vgl. Koppelungsgeschäft
Schnupperlehre
Kurzpraktikum, in welchem der Schnupperlernende einen ersten Einblick in den Beruf und das Unternehmen erhält. Eine Schnupperlehre ist für Personen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr erlaubt.
Schuldenruf
Bekanntmachung des Konkursamts im Amtsblatt, dass sich die Gläubigerinnen innert eines Monats nach der Bekanntmachung zu melden und ihre Forderungen geltend zu machen haben.
Schweizerisches Handelsamtsblatt
Publikation des Bundes, welche amtliche Informationen, gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen sowie Unternehmensanzeigen und Mitteilungen zu Handel, Gewerbe und Industrie enthält.
SECO
= Staatssekretariat für Wirtschaft
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit mit einem Entgelt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit ist. Selbstständig Erwerbstätige arbeiten unter eigenem Namen auf eigene Rechnung unabhängig und tragen das eigene wirtschaftliche Risiko. Weitere Merkmale sind erhebliche Investionen, Entscheidbefugnisse, Weisungsunabhängigkeit und auftragsbezogenes Entgelt.
ACHTUNG: es ist möglich, dass eine Behörde (z.B. Ausgleichskasse) die Selbstständigkeit bejaht, während dem eine andere Behörde (z.B. Steuerbehörde) die Selbstständigkeit verneint.
Serviceverträge
Vermieterin überträgt mit Serviceverträgen eigene Dienstleistungen an Dritte. Vermieterin darf Kosten an Mieter nur im Rahmen von #Nebenkosten übertragen, sofern und insoweit es sich um eine reguläre Funktionskontrolle und Wartung handelt.
Skala
Einteilung, gemäss welcher Gerichte bestimmen, wie lange eine Arbeitgeberin einem krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer den Lohn weiterzahlen muss. Die Skala kommt zur Anwendung, wenn keine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung besteht.
Basler Skala: BS, BL
Berner Sala: BE, AG, OW, SG, West-CH
Zürcher Skala: ZH, GR
Solidarhaftung
Haftung, über welche die Gläubigerin von jedem einzelnen Schuldner die Erfüllung der gesamten Schuld verlangen kann. Wer die Solidarschuld bezahlt, kann den anteilsmässigen Betrag bei den übrigen Schuldnern zurückfordern.
Sorgerecht
Soziale Krankenversicherung
Sozialversicherungen
Staatlich regulierte Versicherungen, die den in der Schweiz wohnenen Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Risiken bieten. Die Sozialversicherung deckt fünf Bereiche ab: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls; der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutter- und Vaterschaft; die Arbeitslosenversicherung sowie die Familienzulagen.
Sperrfrist - Arbeiten
Sperrkonto
Konto, über dessen Guthaben die berechtigte Person erst nach Ablauf einer Sperrfrist oder nach der Zustimmung der anderen berechtigten Person verfügen kann.
Spesen
Kosten, die ein Arbeitnehmer oder Auftragnehmer zunächst selber übernimmt, um die Arbeit bzw. den Auftrag ausführen zu können. Der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer kann später die angefallenen Kosten zurückverlangen.
Spezialitätenliste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmt in der Spezialitätenliste, welche Arzneimittel die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt.
Staatsanwaltschaft
Behörde, die für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich ist. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht.
Staffelmiete
Mietzins, den die Vertragsparteien im Voraus für die ganze Vertragsdauer festlegen und der periodisch um ebenfalls im Voraus festgesetzte Beträge stufenweise ansteigt.
Stammanteil
Wertrecht, über welches der Gesellschafter ein Beteiligungsrecht an der GmbH hat.
Stammkapital
Mindesteinlagen der Gesellschafter bei der Gründung der Gesellschaft wie einer AG oder einer GmbH.
Stampa-Erklärung
Erklärung der Gesellschaft, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zugesichert hat, dass sie keine anderen Sachwerte übernommen hat und keine anderen Verrechnungstatbestände bestehen, welche nicht bereits in den Statuten oder in den Handelsregisterbelegen aufgeführt sind.
Stempeltage
Tage, während welcher die arbeitslose Person Anspruch auf Taggelder hat.
Steuern
Geldleistungen an den Staat, damit dieser seine Aufgaben finanzieren kann.
Steuerpflicht / steuerpflichtig
Verpflichtung, Steuern zu bezahlen.
Stiefkindadoption
Adoption des leiblichen Kindes des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners.
Stille Reserven
Mehrwerte, die der Differenz zwischen den im Buchwert ausgewiesenen und den tatsächlichen Werten entsprechen und die nicht als Aktiven in der Bilanz ausgewiesen sind.
Strafantrag
Die in ihren Rechten verletzte Person kann im Falle eines Antragsdelikts bei der Polizei, den Übertretungsstrafbehörden oder der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen.
Strafanzeige
Meldung einer möglichen Straftat. Sowohl eine Privatperson wie auch eine Behörde können Anzeige erstatten. Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Strafverfolgungsbehörde erfolgen.
Strafbehörde
Strafprozessordnung
Gesetz, welches die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone regelt.
Strafprozessuale Zwangsmassnahme
Verfahrenshandlungen von Strafbehörden, die dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicher zu stellen oder die Vollstreckung des Endentscheides zu gewährleisten. Mögliche strafprozessuale Zwangsmassnahmen sind etwa Hausdurchsuchungen oder die Untersuchungshaft.
Strafregisterauszug
Auskunft des Bundesamtes für Justiz über bestimmte rechtskräftige Verurteilungen einer Person in der Schweiz und von Schweizer Bürgern im Ausland.
Arbeitgeberin kann je nach vorgesehener Position vom möglichen Arbeitnehmer einen Strafregisterauszug verlangen.
Straftat
Taten, die das Gesetz als strafbar definiert. In der Schweiz sind Straftaten aufgeteilt in Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.
Streitwert
Geldwert eines Streitgegenstandes.
Stundung
Entgegenkommen der Gläubigerin, indem sie die Fälligkeit ihrer Forderung hinausschiebt.
Suchbemühungen - Wohnen
Um erfolgreich eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen zu können, muss Mieter nachweisen, dass er nach einer Ersatzwohnung sucht.
Summarisches Verfahren
Verfahren des Zivilprozesses, das in bestimmten, von der Zivilprozessordnung und anderen Gesetzen definierten Fällen zur Anwendung kommt. Im summarischen Verfahren gibt es insbesondere weniger Verfahrensschritte und weniger zugelassene Beweismittel, sodass das Gericht schnell zu einem Entscheid kommt.
Taggelder
Leistung einer Versicherung, die dazu dient, den Lebensunterhalt der versicherten Person zu sichern.
Telmed-Modell
Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, sich vor dem Besuch einer Ärztin an eine telefonische Beratungsstelle zu wenden.
Temporärarbeit
Arbeit im Rahmen des Personalverleihs.
Tendenzbetrieb
Unternehmen mit einer ideellen, also namentlich mit einer politischen oder religiösen, Zielsetzung.
Teuerung
Preisveränderung im Jahresdurchschnitt. Massgeblich ist in der Regel der Landesindex für Konsumentenpreise.
Tiers payant
Der Versicherer (Tiers) ist Schuldner des Honorars und bezahlt die Leistungserbringerin direkt. Dies im Gegensatz zum Tiers garant.
Treu und Glauben
Grundsatz, wonach sich Menschen im Rechtsverkehr vertrauenswürdig und loyal verhalten sollen. Treu und Glauben beinhaltet den Vertrauensschutz, das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Überstunden
Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bis zur #Höchstarbeitszeit übersteigen. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer können Entschädigung für Überstunden schriftlich ausschliessen und/oder den gesetzlichen Zuschlag von 25% wegbedingen
Überzeit
Arbeitsstunden, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten.
Arbeitgeberin muss Überzeit grundsätzlich mit 25% Zuschlag entschädigen.
Umsatz
Einnahmen eines Unternehmens innerhalb eines definierten Zeitraums
Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, welches die Vertragsparteien durch Kündigung oder einvernehmlich beenden können.
unbillig
Stossende, ungerechte und unhaltbare Anwendung gesetzlicher Bestimmungen
Unfall
Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Unfallfrei
Fahrzeug, das nie in einen Unfall verwickelt war, der zu einem über einen Bagatellschaden hinausgehenden Schaden geführt hat.
Unfallversicherung
Für erwerbstätige Personen obligatorische Personenversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls.
Ungültig
Vertrag oder Entscheid, der anfechtbar oder nichtig ist.
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit mit einem Entgelt für eine als Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit. Unselbstständig Erwerbstätige arbeiten nicht unter eigenem Namen auf eigene Rechnung und tragen kein wirtschaftliches Risiko. Sie tätigen keine erheblichen Investionen und sind weisungsabhängig.
Unterhaltspflicht
Pflicht, für die teilweisen oder gesamten Lebenshaltungskosten einer anderen Person aufzukommen.
Unternehmensidentifikationsnummer (UID)
Identifikationsnummer für Unternehmen. Die UID - Nummer ist einheitlich und ersetzt die ehemalige MWSt-Nummer.
Untervermächtnisnehmerin
Person, die vom Vermächtnisnehmer aufgrund einer letztwilligen Verfügung einen Teil vom Vermächtnis erhält.
Unwirksame Kündigung
Kündigung, die auch ohne Anfechtung ungültig ist.
Urteil
Richterliche Entscheidung, die den vorläufigen oder definitiven Abschluss eines Verfahrens darstellt.
Urteilsvorschlag
Vorschlag der Schlichtungsbehörde im Rahmen des Schlichtungsverfahrens. Möglich im Zivilprozess bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten sowie bei den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.
UVG
= Unfallversicherungsgesetz
Vereinfachtes Verfahren
Verfahrensart im Zivilprozess mit im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Anforderungen an die Parteien. Kommt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken sowie bei zusätzlichen gesetzlich festgelegten Streitgegenständen zur Anwendung.
Verfügung
Behördliche oder gerichtliche Anordnung gegenüber einer Einzelperson
Vergleich
Gerichtliche oder aussergerichtliche Beilegung eines Streits, mittels welcher sich ein Gerichtsentscheid erübrigt.
Verjährung, verjährt
Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.
Verrechnung
Der Ausgleich von fällligen Geldsummen oder anderen fälligen gleichartigen Leistungen.
Verwaltungsrat
Von der Generalversammlung einer AG gewähltes Organ. Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind.
Verwaltungsverfahren
Erstinstanzliches und nichtstreitiges Verfahren, das die zuständige Behörde mit einer Verfügung abschliesst.
Verwandtenunterstützungspflicht
Pflicht, die Verwandten in auf- und absteigender Linie (Kinder - Eltern - Grosseltern) zu unterstützen, sofern man selbst in günstigen Verhältnissen lebt.
Verwarnung - Arbeiten
Das Obligationenrecht definiert den Begriff der arbeitsrechtlichen Disziplinarmassnahme nicht. Spricht die Arbeitgeberin eine arbeitsrechtliche Disziplinarmassnahme aus, bezeichnet sie sie in der Regel als «Verwarnung», wenn sie mit milderen Massnahmen keinen Erfolg hatte. Aus Beweisgründen sollte sie die Verwarnung schriftlich aussprechen, um sie namentlich bei einer allfälligen späteren Kündigung belegen zu können.
Verwertung
Verwirkung, verwirkt
Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.
Verzugszins
Zins, den der Schuldner der Gläubigerin schuldet, wenn er im Zahlungsverzug ist.
Volljährig
Natürliche Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.
von Amtes wegen
Gericht oder Behörde berücksichtigt Tatsache von sich aus, ohne dass eine Partei auf die Tatsache hingewiesen hat.
Vormerkung im Grundbuch
Eintrag im Grundbuch, der bestimmte Rechte sichert. Eine Vormerkung kann persönliche Rechte, Verfügungsbeschränkungen oder behauptete dingliche Rechte sichern.
Vorsatz
Wissen und Willen, etwas zu tun.
Vorschuss
Vorauszahlung für noch zu erbringende Leistung.
Vorsorgeeinrichtung
Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Vorsorgeeinrichtung, auch Pensionskasse genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.
Vorsorgeverhältnis
Periode, während welcher der Arbeitnehmer bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert ist. Das Vorsorgeverhältnis endet grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vorsorgliche Beweisführung
Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.
Vorstellungsgespräch
Gespräch zwischen Arbeitgeberin und möglicher Arbeitnehmer.
Vorvertrag
Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.
Wartezeit (Arbeitslosenentschädigung)
Zeit, während der eine anspruchsberechtigte Person keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hat. Die Wartezeit dauert zwischen 5 und 20 Tagen, abhängig von Alter, allfälliger Unterhaltspflicht und Lohn.
Weisungsrecht
Recht der Arbeitgeberin zu bestimmen, wo, wie und wann der Arbeitnehmer arbeiten muss.
Willensvollstrecker
Von Erblasserin mittels Testament eingesetzte Person, die nach dem Tod der Erblasserin deren Willen vertritt.
Wohnsitz
Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt und die Absicht dauernden Verbleibens hat. Der zivilrechtliche Wohnsitz kann sich vom steuerrechtlichen Wohnsitz unterscheiden.
Zahlungsbefehl
Dokument, welches das Betreibungsamt nach Empfang des Betreibungsbegehrens ausstellt. Es enthält Informationen zum Betreibungsbegehren, eine Zahlungsfrist, den Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsvorschlages und die Androhung auf Fortsetzung der Betreibung.
Zahlungsverzug
Ein Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht bezahlt hat und die Gläubigerin ihn durch Mahnung in Verzug gesetzt hat.
Zugang
Ist eine Willenserklärung empfangsbedürftig, entfaltet sie ihre Wirkung erst nach dem Empfang oder dem Zugang. Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger
• sie persönlich entgegengenommen hat, als Beweis dient eine schriftliche Quittierung;
• den eingeschriebenen Brief empfangen hat oder die Abholungseinladung im Briefkasten liegt.
zumutbar
Ein Verhalten oder eine Eigenschaft, die eine Person akzeptieren muss.
Zürcher Skala
Zusatzversicherung
Krankenversicherung nach VVG. Die Krankenkasse kann ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen gemäss VVG anbieten. Im Rahmen der Zusatzversicherung kann die Krankenkasse selbst entscheiden, ob und wen sie in die Versicherung aufnimmt. Dies im Gegensatz zu der Krankenversicherung nach KVG.
Zuwendungen zu Lebzeiten
Zweite Säule
«Berufliche Vorsorge». Die zweite Säule, auch «Pensionskasse», oder «Vorsorgeeinrichtung» genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.
Zwischenbilanz
Bilanz, welche namentlich der Verwaltungsrat oder der Liquidator in bestimmten Fällen erstellen lassen muss. So bei länger andauernden Liquidationen, begründeter Besorgnis einer Überschuldung, einem Verkauf des Unternehmens oder einer Fusion.
Social Media
Digitale Technologie, über welche sich Nutzer austauschen können.