Begriffe&Abkürzungen

Ruhezeiten

Pausen: Die Arbeit ist ab einer gewissen täglichen Arbeitszeit durch Pausen zu unterbrechen. Es gibt dabei die Mindestdauer der Pausen vor:

  • eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden,
  • eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden,
  • eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.

Pausen von mehr als 30 Minuten können aufgeteilt werden.