Begriffe&Abkürzungen


KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine Fachbehörde. Als Erwachsenenschutzbehörde schützt und unterstützt die KESB Personen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten in ihrem zu erledigen und die für sie notwendige Unterstützung selber einzuholen. Als Kindesschutzbehörde greift sie namentlich ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.