Begriffe&Abkürzungen


Körperverletzung, einfache

Eingriff in die körperliche Integrität einer Person, der keine schwere körperliche Schädigung zur Folge hat. Die einfache Körperverletzung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Das Strafgesetzbuch qualifiziert aber bestimmte einfache Körperverletzungen als Offizialdelikt, so beispielsweise wenn sich die Tat gegen ein Kind richtet.