Begriffe&Abkürzungen


Koppelungsgeschäft

Die Vermieterin macht mit dem Koppelungsgeschäft die Miete von einem zweiten Rechtsgeschäft abhängig, so etwa indem sie den Abschluss des Mietvertrags von der Übernahme des Mobiliars abhängig macht. Der Mieter wiederum hat beim Koppelungsgeschäft kein oder nur ein geringes Interesse am zusätzlichen Rechtsgeschäft. Koppelungsgeschäfte sind nichtig.