Begriffe&Abkürzungen


Kindesschutzmassnahmen

Von der KESB angeordnete Massnahme zum Schutz des Kindeswohls. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen in Form von Ermahnungen, Weisungen oder dem Einsetzen einer Aufsichtsperson ergreifen, aber auch einen Beistand einsetzen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben. Als letztes Mittel entzieht die KESB die elterliche Sorge.