Begriffe&Abkürzungen

Familienpflichten

Familienpflichten führen beim Arbeitnehmer zu besonderen Rechten im Bereich der Arbeitszeit sowie bei Absenzen. Eine Familienpflicht besteht in der Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie in der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen.