Begriffe&Abkürzungen

Fristlose Kündigung - Arbeiten

Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine. Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn es der kündigenden Partei nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Dies ist namentlich bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung der Fall oder wenn die gekündigte Partei eine Pflicht trotz Verwarnung mit Kündigungsandrohung wiederholt geringfügig verletzt hat.