Begriffe&Abkürzungen


Störerprinzip

Die Person, welche die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, ist verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustands zu tragen. Dies grundsätzlich unabhängig davon, ob die Person an dem Zustand Schuld hat oder nicht.

Altlasten

Verursacherprinzip