Begriffe&Abkürzungen


Sicherungsinventar

Behördliche Aufnahme eines Inventars des Nachlasses zu dessen Sicherung. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet das Sicherungsinventar an, sofern das kantonale Recht es vorsieht oder wenn

  • ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist oder ein volljähriger Erbe unter #umfassender Beistandschaft steht oder zu stellen ist;
  • ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist;
  • ein Erbe oder die KESB dies verlangt.