Begriffe&Abkürzungen

Probezeit

Erste Zeit des Arbeitsverhältnisses. Die Probezeit dient der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer, sich gegenseitig kennen zu lernen. Eine Probezeit bei einem neuen Arbeitsvertrag zwischen den bisherigen Vertragsparteien ist nicht zulässig. Während der Probezeit können Arbeitgeberin und Arbeitnehmer den #Arbeitsvertrag unter erleichterten Bedingungen auflösen.