Begriffe&Abkürzungen

Personalverleih

Im Personalverleih ist das Personalverleihunternehmen Arbeitgeberin, welche ihre Arbeitnehmer gewerbsmässig einem Einsatzbetrieb zur Verfügung stellt. Das Personalverleihunternehmen benötigt im Sitzkanton eine kantonale Bewilligung sowie beim grenzüberschreitenden Personalverleih zusätzlich eine Bewilligung des seco. Hauptanwendungsfall des Personalverleihs ist die Temporärarbeit.