Begriffe&Abkürzungen


Betreibung

Die «Betreibung» bezeichnet das Verfahren, durch welches eine Gläubigerin ihre Forderung gegenüber dem Schuldner mithilfe des Betreibungsamts geltend macht. Die Gläubigerin beginnt das Betreibungsverfahren, indem sie beim zuständigen Betreibungsamt das Betreibungsbegehren stellt.