Begriffe&Abkürzungen


Befristetes Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis, welches zum vertraglich vereinbarten Termin endet. Eine vorherige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn die Arbeitgeberin dies mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat oder wenn eine Partei fristlos künfigt.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis