Begriffe&Abkürzungen


Besondere Lage (Epidemiengesetz)

Lage, in welcher die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und in welcher der Bundesrat nach Anhörung der Kantone Massnahmen anordnen kann.