Begriffe&Abkürzungen


Beitragspflicht AHV/IV/EO

Pflicht, Beiträge in die AHV/IV/EO einzuzahlen. Die Beitragspflicht beginnt ab dem ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende der Erwerbstätigkeit. Für Personen im Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) gilt ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt 1'400 Franken im Monat oder 16'800 Franken im Kalenderjahr.