Begriffe&Abkürzungen

Eheungültigkeit

Eine Ehe ist ungültig, wenn ein Ehehindernis vorliegt, eine Partei zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht urteilsfähig war und dauerhaft nicht urteilsfähig ist oder die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen ist. Eine Scheinehe ist ebenfalls ungültig. Schliesslich ist eine Ehe mit einer minderjährigen Partei ungültig, ausser die Weiterführung entspreche dem überwiegenden Interessen der minderjährigen Partei. Entscheidet das Gericht, dass die Ehe ungültig ist, gilt dies erst ab Gerichtsurteil. Für die Zeit vorher gilt die Ehe als gültig.