Begriffe&Abkürzungen
Adoption
Rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne dass das Kind biologisch von einem oder beiden Elternteil abstammt.
AHV
= Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Obligatorische Rentenversicherung, welche nach Erreichung des Rentenalters das Existenzminimum decken soll.
Arbeitgeber/-in:
- zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV
Arbeitnehmer/-in:
- zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV
Alimente
Geldleistungen zur Sicherstellung des Kinderunterhalts
Alleinerbe, Alleinerbin
Person, die als einzige die Rechtsnachfolge einer Erblasserin, eines Erblassers antritt.
Alleinige elterliche Sorge
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und keine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das zuständige Gericht die alleinige elterliche Sorge dem Vater zugesprochen hat.
elterliche Sorge eines Elternteils
- wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge hatten und ein Elternteil gestorben ist.
Allgemeinversichert
Person, die über die Grundversicherung, aber über keine Zusatzversicherung verfügt.
Allianzname
Ledigname der Ehegattin, des Ehegatten, verbunden mit dem eigenen Ledignamen durch einen Bindestrich.
amtliche Liquidation
Liquidation des Nachlasses durch die zuständige Behörde oder im Auftrag von einem oder mehreren Erbschaftsverwaltern. Die amtliche Liquidation wird auf Begehren einer Erbin, eines Erben durchgeführt und ist möglich, solange keine Miterbin, kein Miterbe die Annahme erklärt hat.
Anfechtbar
Entscheid ist gültig, sofern er nicht angefochten wird. Gericht/Behörde berücksichtigt Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, ob ein Entscheid anfechtbar ist.
Anhörung des Kindes
Instrument, mittels welchem sich das Gericht ein Bild über die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes macht.
Annahme der Erbschaft
Ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung einer Person, das Erbe anzunehmen.
Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar
Annahme der Erbschaft, wie sie im öffentlichen Inventar aufgeführt ist. Erbin, Erbe muss öffentliches Inventar beantragen.
Anrechnung
Bei der Festlegung des Erbteils werden frühere Schenkungen der Erblasserin, des Erblassers angerechnet.
Antragsdelikt
Zuständige Behörde verfolgt Straftat nur auf Antrag hin.
Anwachsung
Fällt eine Erbin, ein Erbe weg, wächst der Erbteil der verbleibenden Erbinnen, Erben entsprechend an.
Anzeige
Meldung einer Straftat oder eines Vorkommnisses bei einer Behörde.
Arglistig
Person handelt arglistig, wenn sie ein ganzes Lügengebäude errichtet oder sich besonderer Machenschaften oder Kniffen bedient.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden sowie die faktische Obhut
Auftrag
Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin, des Auftraggebers.
Ausgleichung
Erbin, Erbe muss sich frühere Schenkungen auf ihren, seinen Erbteil anrechnen lassen sofern sonst ein Pflichtteil oder der Wille der Erblasserin, des Erblassers verletzt wird.
Auslegung
Deutung eines Textes (z.B. Testament) um dessen beabsichtigte Bedeutung zu klären.
Ausschlagung
Erklärung an zuständige Behörde, die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht anzunehmen.
Barunterhalt
Teil des Kinderunterhaltes. Der Barunterhalt deckt den Grundbedarf des Kindes:
- Essen
- Kleidung
- Anteil an Wohnkosten
- Krankenkassenprämien
- usw.
Begleitbeistandschaft
Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten.
Begünstigung des Ehegatten / der Ehegattin
Erbrechtliche Besserstellung des überlebenden Ehegatten, der überlebenden Ehegattin mittels
Beistand
Von der KESB eingesetzte Person zum Schutz und / oder zur Unterstützung einer Person, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht vollständig selbst erledigen kann.
Berufung
Beschwerde
Betreibungsamt
Behörde, welche für das Betreibungsverfahrenzuständig ist.
Betreibungsbegehren
Begehren einer Gläubigerin/eines Gläubigers an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Existenzminimum gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.
Betreibungsregisterauszug
Auskunft des Betreibungsamtes über bei dem entsprechenden Betreibungsamt verzeichnete Betreibungen und Verlustscheine einer Person.
Betreibungsverfahren
Verfahren, mittels welchem das Betreibungsamt nicht bezahlte Geldforderungen eintreibt.
Betreuungsgutschriften
Fiktives Einkommen, das auf Antrag an die AHV-Rente angerechnet wird. Betreuungsgutschriften erhalten diejenigen AHV-pflichtigen Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen.
Betreuungsunterhalt
Teil desKinderunterhalts. Deckt die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils.
Beweislast
Wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, muss die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen.
Bürgschaft - Familie
Drittperson verpflichtet sich, im Falle dass die Schuldnerin, der Schuldner eine tatsächlich geschuldete Leistung nicht erbringt, diese Leistung selbst zu erbringen.
Darlehen
Ausleihen eines Geldbetrags oder anderer vertretbarer Sachen gegen Zins, sofern nichts anders vereinbart wurde.
Doppelnamen
Aus dem eigenen und dem Namen der Ehegattin, des Ehegatten zusammengefügter Name. Die Wahl des Doppelnamens ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich.
Drohung
Aussage, die Adressatin, Adressaten in Angst und Schrecken versetzt.
Ehe
Behördlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts.
Ehefähig
Ehefähig ist, wer volljährig und urteilsfähig ist.
Ehehindernis
Ein Ehehindernis besteht zwischen
Eheschutzverfahren
Verfahren, in dem das Gericht die Folgen des Getrenntlebens von Ehegattin und Ehegatte regelt. Das Eheschutzverfahren dient der Vorbereitung der Scheidung.
Eheungültigkeit
Eine Ehe ist ungültig, wenn:
- ein Ehehindernis vorliegt
- die Ehegattin oder Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht urteilsfähig war und dauerhaft nicht urteilsfähig ist
- die Ehegattin oder der Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Wille eingegangen ist
- eine Scheinehe vorliegt
- einer der Ehegatten minderjährig ist, ausser die Weiterführung entspreche dem überwiegenden Interessen der minderjährigen Ehegattin, des minderjährigen Ehegatten.
Ehevertrag
öffentlich beurkundeter Vertrag, der die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegattin, Ehegatten neu regelt.
Ehevoraussetzungen
Die Ehevoraussetzungen erfüllt, wer ehefähig ist und bei dem kein Ehehindernis vorliegt.
Ehevorbereitungsverfahren
Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams führt das Ehevorbereitungsverfahren durch, um zu prüfen ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Eigengut
Vermögen, das Ehefrau bzw. Ehemann bereits vor der Eheschliessung gehört hat.
Eigentum
Recht, über eine Sache innerhalb der Schranken der Rechtsordnung umfassend zu verfügen.
Eingetragene Partnerschaft
Behördlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts.
Eintragungshindernis
Ein Hindernis zur Eintragung einer Partnerschaft besteht zwischen:
elterliche Sorge
Elterliche Verantwortung für das Kind zu entscheiden, wo es dies selbst noch nicht kann. Die elterliche Sorge beinhaltet:
- Erziehung
- Ausbildung
- Gesetzliche Vertretung
- Verwaltung des Vermögens
Enterbung
Entzug des gesetzlichen Erbteils und/oder des Pflichtteils.
Entmündigt
Erbauskauf
Verzicht der Erbin, des Erben auf den Erbanteil gegen Leistung des Anteils zu Lebzeiten der Erblasserin, des Erblassers.
Erbeinsetzung
Erblasserin, Erblasser weist Erbteil einer Erbin, einem Erben zu.
Erbenbescheinigung
Behördlicher Beleg, wer Erbin, Erbe ist.
Erbengemeinschaft
Gruppe von mehreren Erbinnen, Erben, denen das Vermögen der Erblasserin, des Erblassers gemeinsam gehört solange die Erbteilung nicht erfolgt ist.
Erbengläubiger, Erbengläubigerin
Gläubigerin, Gläubiger der persönlichen Schulden einer Erbin, eines Erben.
Erbenhaftung
Mit der Annahme der Erbschaft haftet die Erbin, der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Schulden der Erblasserin, des Erblassers.
Erbfähig
Erbfähig ist eine natürliche oder eine juristische Person. Erbfähig ist auch ein Kind, das gezeugt, aber noch nicht geboren wurde. Dies unter dem Vorbehalt, dass das Kind lebend geboren wird.
Erbschaft
Vermögen der Erblasserin, des Erblassers
Erbschaftsschulden
Schulden der Erblasserin, des Erblassers, die mit der Annahme der Erbschaft auf die Erbin, den Erben übergehen.
Erbschaftssteuer
Kantonale oder kommunale Steuer, die mit der Annahme der Erbschaft fällig wird.
Erbschaftsverwaltung
Von der zuständigen Behörde angeordnete Verwaltung der Erbschaft, um diese zu erhalten und zu sichern.
Erbteilsabtretung
Vereinbarung, dass Erbin, Erbe Erbteil an Miterbin, Miterben abtritt.
Erbteilung
Mit der Erbteilung werden die entsprechenden Teile des Nachlasses zum Alleineigentum der jeweiligen Erbinnen, Erben.
Erbteilungsverbot
Verfügung der Erblasserin, des Erblassers, dass das Erbe für eine bestimmte Zeit nicht geteilt werden darf.
Erbunwürdig
Erbunwürdig ist, wer gegen die Erblasserin, den Erblasser eine schwere Straftat begangen hat oder wer eine familienrechtliche Pflicht der Erblasserin, dem Erblasser oder deren, dessen Angehörigen gegenüber schwer verletzt hat.
Erbvertrag
öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erblasserin, Erblasser über Vermögen letztwillig verfügt.
Erbverzichtsvertrag
Öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erbin, Erbe auf das Erbe verzichtet.
Erbvorbezug
Zuwendung der Erblasserin, des Erblassers an eine künftige Erbin, einen künftigen Erben mit der Absicht, dass dieser Vorbezug unter die Anrechnung fällt.
Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
Erklärung unverheirateter Eltern, dass sie die gemeinsame Sorge ausüben wollen. Diese Erklärung erfolgt gleichzeitig mit der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder später bei der KESB.
Eröffnung der letztwilligen Verfügung
Kenntnisnahme und Mitteilung der letztwilligen Verfügung durch zuständige Behörde.
Eröffnung des Erbgangs
Zeitpunkt, zu dem Erbinnen, Erben in die Stellung von Erblasserin, Erblasser eintreten.
Errungenschaft
Vermögenswerte der Ehegattin, des Ehegatten, die während der Ehe von der Ehegattin bzw. dem Ehegatten entgeltlich erworben wurden.
Errungenschaftsbeteiligung
Ordentlicher Güterstand in der Ehe der gilt, wenn Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen haben und nicht dieGütertrennung von Gesetzes wegen eingetreten bzw. angeordnet worden ist.
Erwachsenenadoption
Adoption einer Person, die mündig ist oder das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, jedoch unter umfassender Beistandschaft steht.
Erziehungsgutschriften
Fiktiver Lohn, der in die Berechnung derAHV-Rente mit einbezogen wird. AHV-pflichtige Eltern erhalten für jedes Jahr, in welchem sie eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren erziehen, Erziehungsgutschriften.
EU
= Europäische Union
Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 28 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Fahrlässig
Eine Person handelt fahrlässig, wenn sie die Folgen ihres Verhaltens unvorsichtigerweise nicht bedenkt oder keine Rücksicht darauf nimmt.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu welchem Schuldner/-in eine Forderung spätestens begleichen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.
Familienname
Gemeinsamer Name von zwei Personen innerhalb einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft und deren Kindern. Seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr zwingend.
Familienwohnung
Mittelpunkt des Familienlebens eines verheirateten oder verpartnerten Paares.
Geistiges Eigentum
Eigentum an immateriellen Gütern wie Erfindungen.
Geldmarkthypothek
Hypothek mit fixer Laufzeit, Zinssatz orientiert sich am Libor
Gelegenheitsgeschenke
Geschenke zu Lebzeiten, für die keine Ausgleichung und keine Herabsetzung erfolgen muss. Gelegenheitsgeschenke sind übliche Geschenke zu einem bestimmten Anlass.
Gemeinsame elterliche Sorge
elterliche Sorge von Vater und Mutter
- die nicht miteinander verheiratet sind und eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben;
- die nicht miteinander verheiratet sind und die gemeinsame elterliche Sorge durch eine Verfügung des Gerichts haben
- die miteinander verheiratet sind
- die geschieden sind ohne dass das Gericht die alleinige elterliche Sorge verfügt hat
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.
Gerichtsstand
Ort des zuständigen Gerichts.
Gesamtrechtsnachfolge
Alleinerbin, Alleinerbe bzw.Erbengemeinschaft übernimmt mit dem Erbgang ganzes Vermögen inklusive Schulden der Erblasserin, des Erblassers.
Gesetzliche Erbfolge
Erbfolge die eintritt, wenn keine letztwilligen Verfügungen der Erblasserin, des Erblassers vorliegen.
Grenzgängerin, Grenzgänger
Ausländische Person, welche ihren Wohnsitz im grenznahen Ausland hat und im benachbarten grenznahen Inland erwerbstätig ist.
Gütergemeinschaft
Güterstand, gemäss welchem das Vermögen der Eheleute in drei Gütermassen aufgeteilt wird: Gesamtgut sowie Eigengut der Ehegattin und Eigengut des Ehegatten.
Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütergemeinschaft mit einem Ehevertrag begründen.
Güterstand
Regelung, wem während und nach der Ehe was gehört.
Gütertrennung
Güterstand, gemäss welchem die Ehe sowie deren allfällige Auflösung keinen Einfluss auf die jeweiligen Vermögen der Ehegattin und des Ehegatten haben.
Handlungsfähig
Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten begründen kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie mündig und urteilsfähig ist.
Herabsetzung
Wiederherstellung von Pflichtteil, falls Erblasserin, Erblasser diesen mit letztwilliger Verfügung oder Zuwendung zu Lebzeiten verletzt hat.
Höchstpersönliches Recht
Recht, das einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zusteht. Die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts kann nicht durch eine Vertretung erfolgen.
Idealkollokation
Anrechnung dem Werte nach.
Intestaterbfolge
IPRG
= Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Juristische Person
In der Regel Unternehmen, welche zu allen Rechten und Pflichten fähig sind, die nicht im notwendigen Zusammenhang mit einer natürlichen Person stehen.
Kinderunterhalt
Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder, die über Geldleistungen und geldwerte Leistungen sichergestellt werden.
Kindesanerkennung
Begründung der rechtlichen Verwandtschaft zwischen dem leiblichen Vater und dessen Kind, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind.
Kindesschutzmassnahmen
Massnahmen, welche die KESB zum Schutz des Kindes ergreift:
- Ermahnung, Weisung und Aufsicht
- Beistand
- Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Entziehung der elterlichen Sorge
Klageanerkennung
Beklagte Partei erkennt Klage an,Gericht schreibt Verfahren ab.
Kollokationsplan
Von der Konkursverwaltung erstellter Plan, der die Rangordnung der Gläubigerinnen, Gläubiger aufzeigt.
Komplementärmedizin
zur Schulmedizin alternative Medizin.
Konkubinat
Lebensgemeinschaft zweier Personen, die weder eine Ehe geschlossen noch eine Partnerschaft eingetragen haben.
Konkurs
Gerichtliche Auflösung einer Firma wegen derer Zahlungsunfähigkeit.
Konkursverwaltung
Von der Gläubigerversammlung eingesetzte Verwaltung. Die Konkursverwaltung sorgt dafür, dass die Konkursmasse erhalten bzw. verwertet wird.
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Kündigungsgründe - Wohnen
Für Vermieter/-in und Mieter/-in gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit, sie müssen Kündigung jedoch auf Verlangen begründen.
Lebensversicherung
Versicherung, mittels welcher Versicherungsnehmerin, Versicherungsnehmer
- Ihre, seine Familie im Falle ihres, seines Todes absichert oder
- Kapital bildet für die eigene Altersvorsorge
Letztwillige Verfügung
Einseitige und in der Regel (siehe aber Nottestament)schriftliche Willenserklärung einer Erblasserin, eines Erblassers, was mit ihrem, seinen Vermögen geschehen soll.
Lidlohn
Lohn für Arbeitsleistungen im gemeinsamen Haushalt von mündigen Kindern zugunsten der Eltern oder der Grosseltern.
Liquidation
Auflösung eines Unternehmens.
Mediation
Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.
Mindestvertragsdauer
Dauer, während welcher Vertrag nicht gekündigt werden kann.
Miteigentum - Familie
Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache, wobei jede Miteigentümerin, jeder Miteigentümerin an der Sache nach Bruchteilen beteiligt ist.
Mitwirkungsbeistandschaft
Von der KESB,auch ohne Zustimmung der hilfsbedürftigen Person, eingesetzte Person, die zu bestimmten Handlungen der hilfsbedürftigen Person zu deren Schutz die Zustimmung geben muss.
Mündig
Person über 18 Jahren, die nicht unter umfassender Beistandschaft steht.
Mündlicher Vertrag
Vertrag, der aufgrund von übereinstimmenden Aussagen geschlossen und nicht schriftlich festgehalten wurde.
Nacherbin, Nacherbe
Von der Erblasserin, dem Erblasser bezeichnete Person, die nach dem Tod der Erbin, des Erben die Erbschaft der Erblasserin, des Erblassers erbt.
Nachlass
= Erbschaft
Namensänderung
Änderung des Namens auf Antrag bei der Regierung des Wohnsitzkantons. Voraussetzung für die Namensänderung ist das Vorliegen achtenswerter Gründe.
Namenserklärung
Erklärung beim Zivilstandsamt, dass
- eine Person nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft wieder den Ledignamen tragen will
- eine Person, die vor dem 1. Januar 2013 geheiratet hat, wieder ihren Ledignamen tragen will
- das erste gemeinsame Kind nicht verheirateter Eltern den Nachnamen des Vaters tragen soll
- das erste gemeinsam Kind verheirateter Eltern den Ledignamen des anderen Elternteils erhalten soll.
Nichtigkeit, nichtig
Entscheid ist unwirksam
Gericht/Behörde berücksichtigt Nichtigkeit von Amtes wegen.
Noterbin, Noterbe
Erbin, Erbe mit Anrecht auf Pflichtteil.
Nottestament
letztwillige Verfügung, die Erblasserin, Erblasser zwei Zeuginnen, Zeugen mündlich mitteilt.
Nutzniessung
Recht, ein Grundstück, eine Sache oder ein Recht zu besitzen, nutzen und zu gebrauchen.
Obhut
Bestimmung des Aufenthaltsortes des Kindes sowie die Betreuung und Erziehung des Kindes.
Obhutsentzug
Alter Begriff für die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Occasionstest
Test, mit welchem der TCS ein Occasionsfahrzeug auf technische und optische Mängel kontrolliert.
öffentliches Inventar
Durch die zuständige Behörde erstelltes Inventar einer Erbschaft. Die Erbinnen, Erben können dieses Inventar auf eigene Kosten erstellen lassen und haften bei Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar nur für die dort festgehaltenen Schulden.
OR
= Obligationenrecht
Ordre public
Nicht fix definierte Grundregeln der inländischen öffentlichen Ordnung.
Parentel
Stamm, Nachkommen
Partnerschaft
Patientenverfügung
Schriftliche Willensäusserung, ob und welche medizinischen Behandlungen in dem Fall vorgenommen werden sollen, wenn man selbst seinen eigenen Willen nicht mehr äussern kann.
Persönlichkeitsrecht
Recht, das die Persönlichkeit vor Eingriffen schützt.
Persönlichkeitsschutz
Schutz einer natürlichen Person vor übermässiger Bindung sowie vor Verletzungen körperlicher und geistiger Art.
Pfandrecht
Beschränktes Recht einer Gläubigerin, eines Gläubigers an einer Sache zur Sicherung ihrer, seiner Forderung.
Pfändung
Betreibungsart, mittels welcher das Betreibungsamt eine Sache beschlagnahmt. Ziel ist die Verwertung der Sache, um mit dem Erlös eine offene Rechnung der Gläubigerin / des Gläubigerin zu bezahlen.
Pfandvertrag
Vertrag, mittels welchem die Forderung eines Gläubigers durch ein Pfandrecht an der Sache geschützt wird.
Pflichtleistungen
Leistungen, die die Grundversicherung übernimmt.
Pflichtteil
Teil vom gesetzlichen Erbteil, den Erblasserin, Erblasser grundsätzlich auch nicht durch letztwillige Verfügung verkleinern bzw. aufheben kann.
Präventiventerbung
Erblasserin, Erblasser kann mit letztwilliger Verfügung Pflichtteil einer Erbin, eines Erben halbieren und deren, dessen Kindern zuweisen, sofern gegen Erbin, Erben Verlustscheine bestehen.
Provider
An der Internetkommunikation Beteiligte :
Prozessfähigkeit
Prozessfähig ist, wer handlungsfähig ist.
Wer prozessfähig ist, hat das Recht, einen Prozess selber zu führen.
Recht am eigenen Bild
Teil vom Persönlichkeitsrecht.
Recht auf Vergessen
Recht, dass bestimmte Informationen nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer nicht mehr öffentlich gemacht werden dürfen.
Rechtsmittel
Begehren einer Partei an ein oberinstanzliches Gericht, dass dieses den Entscheid des unterinstanzlichen Gerichts überprüfen soll.
Rechtsöffnung
Gläubiger-/in kann mit Rechtsöffnung beim Gericht die Beseitigung des Rechtsvorschlages verlangen.
Rechtsvorschlag
Betriebene Person teilt Gläubiger/-in via Betreibungsbeamten/-in (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich) mit, dass sie dessen / deren Forderung nicht anerkennt.
Referenzzinssatz
Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung gibt vierteljährlich den Referenzzinssatz bekannt. Mietzinsanpassungen(Mietzinserhöhung, Mietzinssenkung)können sich auf den Referenzzinssatz stützen.
Reinigungs- und Instandstellungsliste
Liste, in welcher Vermieter/-in auflistet, welche Reinigungen und Reparaturen er/sie von Mieter/-in erwartet
Revision
Rücktrittsrecht
Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Sache
Körperlicher Gegenstand.
Sachgewährleistung
Verkäufer/-in haftet gegenüber Käufer/-in, dass Sache die zugesicherten Eigenschaften besitzt sowie zum Gebrauch taugt.
Scheidung
Auflösung der Ehe.
Scheidung auf einseitiges Begehren
Scheidung, die das Gericht aufgrund des Willens der Ehegattin oder des Ehegatten ausspricht
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Scheidung, die das Gericht aufgrund des übereinstimmenden Willens der Ehegattin und des Ehegatten ausspricht.
Scheidungsbegehren
Gesuch an das zuständige Gericht, das Scheidungsverfahren einzuleiten.
Scheidungskonvention
Vertrag, in welchem die Ehegattin, der Ehegatten die Nebenfolgen der Scheidung regeln:
- Kindesbelange (Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Kinderunterhalt, Betreuungsunterhalt)
- Finanzen (Güterstand, Vorsorge)
Scheinehe
Ehe, die nicht zum Zweck einer Lebensgemeinschaft geschlossen wurde, sondern um für eine ausländische Person das Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Schenkung
Zuwendung unter Lebenden ohne Gegenleistung.
SchKG
= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Schlechterfüllung
Von der versprochenen Leistung abweichende Erfüllung des Vertrages.
Schlichtungsverfahren
Obligatorisches Verfahren mit dem Ziel, die Parteien auszusöhnen und Vorstufe zum Verfahren vor Gericht.
Schuldbrief
Dokument, in welchem die Forderung sowie das die Forderung schützende Pfandrecht festgehalten werden.
Solidarhaftung
Die Schuldner/-innen haften gemeinsam. Gläubiger/-in kann bei jedem/jeder Einzelnen den ganzen geschuldeten Betrag verlangen. Wer die Solidarschuld bezahlt, kann den anteilsmässigen Betrag bei den übrigen Schuldner/-innen zurückfordern.
Solidarschuldnerin, Solidarschuldner
Schuldnerin, Schuldner die, der gegenüber der Gläubigerin, dem Gläubiger für die gesamte Schuld haftet.
Sorgerecht
Soziale Krankenversicherung
Stiefkindadoption
Adoption des leiblichen Kindes der Ehegattin, des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin, des eingetragenen Partners.
Stiftung
juristische Person, die mit dem Vermögen einer Stifterin, eines Stifters einen bestimmten Zweck verfolgt.
Streitwert
Summe, um welche es in einem Verfahren vor Gericht geht.
Teilung
Aufteilung vom Nachlass.
Teilungsklage
Klage zur Durchsetzung der Erbteilung.
Testament
Testierfähig
Testierfähig ist, wer die letztwillige Verfügung selbstständig treffen kann. Testierfähig ist, wer mündig und urteilsfähig ist.
Trauung
Vollzug der Eheschliessung.
überschuldet
Forderungen der Gläubigerinnen, der Gläubiger können nicht mehr durch das Vermögen der Schuldnerin, des Schuldners gedeckt werden.
übervorteilt
Eine Vertragspartei ist übervorteilt,
- wenn ihre Leistung in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Gegenleistung steht,
- sie sich nicht frei zu diesem Vertrag entschieden hat und
- sie von der anderen Vertragspartei ausgebeutet wurde.
umfassende Beistandschaft
Anordnung der KESB zum Schutz und zur Unterstützung einer Person, die dauerhaft urteilsunfähig ist. Mit der umfassenden Beistandschaft ist die Person nicht mehr handlungsfähig.
Ungültig
Entscheid, der anfechtbar oder nichtig ist.
Universalsukzession
= Gesamtrechtsnachfolge
Unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
Grundpfandrecht, welches für die entsprechende Forderung direkt aufgrund des Gesetzes entsteht
Bsp. je nach Kanton:
- Pfandrecht der Gebäudeversicherung
- Pfandrecht für Eintreibung Grundstücksgewinnsteuer
Untervermächtnis
Teil vom Vermächtnis.
Untervermächtnisnehmerin, Untervermächtnisnehmer
Person, die von Vermächtnisnehmerin, Vermächtnisnehmer, aufgrund einer letztwilligen Verfügung einen Teil vom Vermächtnis erhält.
Urteilsfähigkeit / urteilsfähig
Urteilsfähig ist jede Person, die vernunftgemäss handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht wegen Kindesalters, geistiger oder psychischer Behinderung oder temporärer Störungen unfähig ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen.
Urteilsvorschlag
Vorschlag der Schlichtungsbehörde bis zu Streitwert von CHF 5‘000.-
- Bei Annahme durch Parteien hat Urteilsvorschlag die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
- Bei Ablehnung durch Parteien erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung.
Verfügung von Todes wegen
Vergleich
Vertrag unter Parteien, mittels welchem Prozess vermieden oder beseitigt wird.
Verjährung, verjährt
Ein verjährter Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist.
Gericht/Behörde berücksichtigt Verjährung nicht von Amtes wegen. Partei muss Einrede machen
Verlobung
Versprechen, die Ehe einzugehen.
Vermächtnis
Vermögensvorteil, der Erblasserin, Erblasser einer Person zuwendet, die nicht Erbin, Erbe ist.
Vermächtnisnehmerin, Vermächtnisnehmer
Person, die Vermächtnis erhält.
Vertrag
Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien.
Vertretungsbeistandschaft
Von der KESB, auch ohne Zustimmung der hilfsbedürftigen Person, eingesetzte Person, die die hilfsbedürftige Person in bestimmten Angelegenheiten vertritt.
Verwirkung, verwirkt
Ein verwirkter Anspruch besteht nicht mehr, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist
Gericht oder Behörde berücksichtigt Verwirkung von Amtes wegen.
Volljährig
natürliche Person über 18 Jahren.
von Amtes wegen
Gericht oder Behörde bezieht eine Tatsache mit in seine bzw. ihre Entscheidfindung ein, auch wenn keine Partei den entsprechenden Antrag stellt.
Voraussetzungen zur Eintragung der Partnerschaft
Partner bzw. Partnerinnen müssen volljährig und urteilsfähig sein und es darf kein Eintragungshindernis bestehen.
Vorerbin, Vorerbe
Person, die Erbe von Nacherbin, Nacherbe erhält.
Vorsatz
Handeln mit Wissen und Willen.
Vorsorgliche Beweisführung
Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.
Vorvertrag
Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.
Widerrufsrecht
Wiederverheiratungsklausel
Bestimmung in einem Ehevertrag oder Erbvertrag wonach die überlebende Ehegattin, der überlebende Ehegatte den Vorteil aufgrund der Begünstigung der Ehegattin, des Ehegatten an die die Nachkommen herausgeben muss sobald sie, er sich wieder verheiratet.
Willensvollstrecker
Von Erblasserin, Erblasser mittels letztwilliger Verfügung eingesetzte Person, der nach dem Tod der Erblasserin, des Erblassers deren, dessen Willen vertritt.
Zahlungsaufschub
Nachträgliche Verlängerung der Zahlungsfrist bzw. nachträgliches Herausschieben einer Fälligkeit.
Zahlungserinnerung
Aufforderung der Gläubigerin, des Gläubigers an die Schuldnerin, den Schuldner, die geschuldete und fällige Rechnung zu begleichen.
Zahlungsverzug
Schuldner/-in zahlt fällige Forderung nicht, obwohl er/sie weiss, dass er/sie Forderung begleichen müsste.
ZGB
= Zivilgesetzbuch
Zins
Gegenleistung für das Ausleihen von Geld oder anderer vertretbarer Sachen.
Zivilstandsamt
Amt, das Veränderungen im Zivilstand beurkundet: Geburt, Kindsanerkennung, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Namensänderungen, Tod usw.
ZPO
= Zivilprozessordnung
Zugang
Mitteilung gilt als zugegangen, wenn:
- sie persönlich entgegengenommen wurde; zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich quittiert werden
- sie als eingeschriebener Brief geschickt wurde und entgegengenommen wurde oder sobald die Abholungseinladung im Briefkasten von Empfänger/-in ist.