Begriffe&Abkürzungen


Adoption

Behördliche Begründung des Kindesverhältnisses zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem Kind.


AG

Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.


AHV

= Alters- und Hinterbliebenenversicherung

Die AHV ist Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf decken.


Aktiengesellschaft (AG)

AG


Alimente

Unterhalt


Alleinerbe

Person, die als einzige die Rechtsnachfolge einer Erblasserin antritt.


Alleinige elterliche Sorge

Elterliche Sorge, die nur bei einem Elternteil liegt.

  • Die alleinige elterliche Sorge liegt bei der ledigen Mutter, sofern die Eltern nicht die gemeinsame elterliche Sorge erklärt haben oder eine Behörde die gemeinsame elterliche Sorge verfügt hat.
  • Die KESB oder ein Gericht kann die alleinige elterliche Sorge einem Elternteil zuweisen.

Gemeinsame elterliche Sorge


Allgemeinversichert

Versicherte Person, die über die Grundversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals übernimmt.


Allianzname

Name, der durch einen Bindestrich mit dem Ledignamen eines der beiden Ehepartner verbunden ist. Das Personenstandsregister enthält keine Allianznamen, es besteht jedoch Anspruch darauf, den Allianznamen in einem amtlichen Ausweis eintragen zu lassen.

Doppelname

Familienname


Amtliche Liquidation

Behördlicher Verkauf des Nachlasses auf Begehren eines Erben oder einer Gläubigerin der Erblasserin. Die Erben haften im Falle der amtlichen Liquidation nicht für die Schulden der Erblasserin.

Ausschlagung

Öffentliches Inventar


anfechtbar

Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten.

Nichtig


Anhörung des Kindes

Behördlich geführtes oder angeordnetes Gespräch zwischen einer Fachperson und dem Kind, welches Aufschluss über die Bedürfnisse des Kindes geben soll.


Annahme der Erbschaft

Ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung einer Person, die Erbschaft anzunehmen.

Ausschlagung


Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar

Zustimmung einer Person, die Erbschaft so anzunehmen, wie sie im öffentlichen Inventar aufgeführt ist. Der Erbe muss öffentliches Inventar beantragen.

Ausschlagung


Anrechnung

Ausgleichung


Antragsdelikt

Bei einem Antragsdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat nur auf Antrag hin. Dies im Gegensatz zum Offizialdelikt.


Anwachsung

Fällt ein Miterbe weg, vergrössert sich der Erbteil der verbleibenden Erben entsprechend, sofern der Miterbe keine Nachkommen hat, die an seiner Stelle erben.


arglistig

Bewusste Täuschung, Verstoss gegen Treu und Glauben.


Aufenthaltsbestimmungsrecht

Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden sowie die faktische Obhut.


Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Kindesschutzmassnahme, mittels welcher die KESB den Eltern oder Dritten das Kind wegnimmt und es in angemessener Weise unterbringt.


Auftrag

Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin. Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Die Parteien haben grundsätzlich ein jederzeitiges Kündigungs- und Widerrufsrecht.


Ausfallentschädigung

Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgrund der Corona-Pandemie.


Ausgleichskasse

Die Ausgleichskassen sind die Durchführungsorgane der staatlichen Vorsorge, der so genannten ersten Säule (AHV/IV). Sie ist unter anderem zuständig für den Bezug der Beiträge von Arbeitgeberinnen und Versicherten, der Auszahlung der Renten an die Versicherten sowie für die Kontrolle über die Erfassung aller Beitragspflichtigen. Eine Ausgleichskasse kann einem Verband oder einem Kanton angehören oder vom Bund organisiert sein.


Ausgleichung

Dazurechnen jeder grösserer Schenkung zu Lebzeiten zum Erbteil: Die Schenkungen sind Bestandteil des Erbteils.

Erbvorbezug

Zuwendung zu Lebzeiten


Auslegung

Interpretation eines Textes


Ausschlagung

Erklärung an zuständige Behörde, die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht anzunehmen.


aussergerichtlich

Verfahren ausserhalb des Gerichts

Vergleich


Barunterhalt

Teil des Kindesunterhalts. Der Barunterhalt umfasst die Kosten, welche ein Kind unmittelbar verursacht, wie etwa die Wohnkosten, die Krankenkassenprämien, Ausbildungs- und Drittbetreuungskosten oder Kosten für Hobbys.

Betreuungsunterhalt

Naturalunterhalt


Begleitbeistandschaft

Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten. Eine Person unter Begleitbeistandschaft bleibt handlungsfähig.


Begünstigung der Ehegattin

Eheleute können sich erbrechtlich gegenseitig begünstigen. Dies ist insbesondere über einen Ehevertrag, aber auch durch Verzicht der anderen Erbberechtigten möglich.


Beistand

Natürliche, von der KESB eingesetzte Person, die eine schutz- oder hilfsbedürftige Person unterstützt.

Begleitbeistandschaft

Mitwirkungsbeistandschaft

Vertretungsbeistandschaft

Umfassende Beistandschaft


Berufliche Vorsorge

Pensionskasse


Berufung

Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann. 


Beschwerde

Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann. 


Besuchsrecht

Recht von nicht obhutsberechtigten Eltern und minderjährigen Kindern auf angemessenen persönlichen Verkehr.


Betreibungsamt

Behörde im Betreibungskreis, welche für die Betreibung zuständig ist. Die Kantone bestimmen die Organisation der Betreibungsämter. 


Betreibungsbegehren

Begehren einer Gläubigerin an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.


Betreibungsrechtliches Existenzminimum

Einkommen und Vermögen, das gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) nicht pfändbar ist. Wie hoch das betreibungsrechtliche Existenzminimum genau ist, ist kantonal unterschiedlich geregelt.

Existenzminimum


Betreibungsregisterauszug

Auskunft des Betreibungsamtes über bei dem entsprechenden Betreibungsamt verzeichnete Betreibungen und Verlustscheine einer Person.


Betreibungsverfahren

Betreibung 


Betreuungsgutschriften

Fiktiver Lohn für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Verwandten in auf- oder absteigender Linie oder von Geschwistern. Die Ausgleichskasse trägt die Betreuungsgutschriften im individuellen Konto ein.

Erziehungsgutschriften


Betreuungsunterhalt

Teil des Kinderunterhalts. Deckt die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils.


Bevorschussung Kinderalimente

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungspflichten nicht nach, hat das unterhaltsberechtigte Kind Anspruch darauf, dass die kantonal oder kommunal zuständige Behörde den Betrag bevorschusst.


Beweislast

Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.


Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird.


Bundesrat

Oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, welche aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht.


Bürgschaft

Verpflichtung, für die Erfüllung einer Schuld einer Drittperson einzustehen.


Darlehen

Vertrag, mit dem sich die Darlehensgeberin verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zum Eigentum zu übertragen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die gleiche bestimmte Geldsumme zurückzuerstatten. Bei einem privaten Darlehen schuldet er nur dann Zins, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben.


Doppelnamen

Zusammengefügte Nachnamen zweiter Eheleute. Die Wahl eines Doppelnamens bei der Heirat ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich.

Allianzname


Drohung

Strafbare Aussage, die den Adressaten in Angst und Schrecken versetzt.


Ehe

Eine gesetzlich geregelte und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier volljähriger und urteilsfähiger Personen.


ehefähig

Ehefähig ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und urteilsfähig ist.


Ehehindernis

Ein Ehehindernis verhindert die Heirat zwischen zwei Personen. Ein Ehehindernis besteht:

  • zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern sowie
  • bei Personen, die bereits verheiratet sind.


Eheschliessung

Trauung


Eheschutzverfahren

Verfahren, in dem das Gericht die Folgen des Getrenntlebens der Eheleute regelt. Das Eheschutzverfahren dient der Vorbereitung der Scheidung.


Eheungültigkeit

Eine Ehe ist ungültig, wenn ein Ehehindernis vorliegt, eine Partei zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht urteilsfähig war und dauerhaft nicht urteilsfähig ist oder die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen ist. Eine Scheinehe ist ebenfalls ungültig. Schliesslich ist eine Ehe mit einer minderjährigen Partei ungültig, ausser die Weiterführung entspreche dem überwiegenden Interessen der minderjährigen Partei. Entscheidet das Gericht, dass die Ehe ungültig ist, gilt dies erst ab Gerichtsurteil. Für die Zeit vorher gilt die Ehe als gültig.


Ehevertrag

öffentlich beurkundeter Vertrag, der die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Brautleuten regelt oder zwischen den Eheleuten neu regelt. Der Ehevertrag kann den Güterstand nur innerhalb der gesetzlichen Schranken festlegen, aufheben oder ändern.


Ehevoraussetzungen

Die Ehevoraussetzungen erfüllt, wer ehefähig ist und bei dem kein Ehehindernis vorliegt.


Ehevorbereitungsverfahren

Vom Zivilstandsamt durchgeführtes Verfahren. Das Zivilstandsamt prüft die Identität der Verlobten, ob die Ehevoraussetzungen vorliegen und ob die Verlobten die Ehe aus freiem Willen eingehen.


Eigengut

Bei einer Scheidung behält jeder Ehepartner sein Eigengut. Zum Eigengut gehören:

  • Gegenstände zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch;
  • Vermögenswerte, welche dem jeweiligen Ehepartner bereits bei Beginn der Ehe gehört haben oder welcher der jeweilige Ehepartner geerbt oder sonstwie unentgeltlich erhalten hat;
  • Genugtuungsansprüche;
  • Ersatzanschaffungen für Eigengut;
  • Berufliche oder gewerbliche Vermögenswerte, sofern im Ehevertrag festgelegt;
  • Erträge aus dem Eigengut, sofern im Ehevertrag festgelegt.


Eigentum

Recht, über eine Sache in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben zu verfügen.


Einbürgerung

Kantonaler Entscheid, einer Person das Schweizerische Bürgerrecht zu erteilen.


Einrede

Erklärung einer Partei, die geschuldete Leistung zu verweigern.

Verjährung


Eintragungshindernis

Ein Eintragungshindernis verhindert die Eintragung der Partnerschaft zwischen zwei Personen. Ein Eintragungshindernis besteht:

  • zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern sowie
  • bei Personen, die bereits n einer eingetragenen Partnerschaft oder verheiratet sind.


Elterliche Sorge

Elterliche Verantwortung für das Kind zu entscheiden, wo es dies selbst noch nicht kann. Die elterliche Sorge beinhaltet insbesondere:

• Erziehung

• Ausbildung

• Gesetzliche Vertretung

• Verwaltung des Vermögens

• Bestimmung des Aufenthaltsortes


Enterbung

Entzug des gesetzlichen Erbteils und / oder des Pflichtteils durch die Erblasserin.


Entmündigt

Veraltet für umfassende Beistandschaft


EO

Erwerbsausfallentschädigung im Falle von Militär-, Schutz-, oder Zivildienst sowie für Mutter- und Vaterschaft.


Erbauskauf

Verzicht des Erben auf seinen Erbteil und auf seine Erbenstellung. Die Erblasserin überträgt dem Erben als Gegenleistung seinen Anteil bereits zu ihren Lebzeiten. Erblasserin und Erbe müssen den Erbauskauf in einem Erbvertrag regeln.


Erbeinsetzung

Zuweisung des Nachlasses oder eines Teils davon an eine Person, die damit Erbe wird.


Erbenbescheinigung

Erbschein


Erbengemeinschaft

Gemeinschaft der Erben, die sich automatisch mit dem Tod der Erblasserin bildet und mit der Erbteilung aufgelöst wird. 


Erbengläubigerin

Gläubigerin der persönlichen Schulden eines Erben.


Erbenhaftung

Mit der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Schulden der Erblasserin.

Annahme unter öffentlichem Inventar Ausschlagung


Erbfähig

Erbfähig ist eine lebende natürliche Person. Ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind ist erbfähig, sofern es lebend geboren wird.


Erbgangsschulden

Unmittelbar mit dem Erbgang zusammenhängende Kosten wie beispielsweise die Bestattungskosten oder die Kosten für das öffentliche Inventar.


Erbschaft

Nachlass


Erbschaftsschulden

Schulden der Erblasserin, die mit der Annahme der Erbschaft auf die Erben übergehen.

Universalsukzession


Erbschaftssteuer

Steuer, welche der Kanton oder die Gemeinde auf den Vermögensübergang im Rahmen einer Erbschaft erhebt. 


Erbschaftsverwaltung

Behördliche Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet die Erbschaftsverwaltung an, wenn ein oder mehrere Erben dauernd und vertretungslos abwesend oder unbekannt sind oder wenn das Vorhandensein von Erben ungewiss ist.

Öffentliches Inventar

Sicherungsinventar

Siegelung der Erbschaft


Erbschein

Amtliche Anerkennung als Erbe unter dem Vorbehalt der Ungültigkeitsklage oder Erbschaftsklage.


Erbteilsabtretung

Schriftliche Vereinbarung, dass ein Erbe seinen Erbteil an Miterben abtritt. Nach der Erbteilsabtretung ist der abtretende Erbe nicht mehr Teil der Erbengemeinschaft.


Erbteilung

Verfahren zur Verteilung des Nachlasses unter den Erben.

Erbengemeinschaft


Erbteilungsverbot

Auflage oder Bedingung in der Verfügung von Todes wegen, wonach der Nachlass nicht geteilt werden darf. Das Erbteilungsverbot muss zeitlich beschränkt sein, da es sonst ungültig ist.


Erbunwürdig

Erbunwürdig ist, wer gegen die Erblasserin eine schwere Straftat begangen hat oder wer eine familienrechtliche Pflicht der Erblasserin oder deren Angehörigen gegenüber schwer verletzt hat. Die Erblasserin kann die Erbunwürdigkeit durch Verzeihen aufheben.


Erbvertrag

Öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erblasserin über ihr Vermögen verfügt.

Verfügung von Todes wegen

Testament


Erbverzichtsvertrag

Öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erbe auf seinen Erbteil und seine Stellung als Erbe verzichtet.


Erbvorbezug

Schenkung der Erblasserin zu Lebzeiten. Die Schenkung untersteht der Ausgleichung.

Ausgleichung

Zuwendung zu Lebzeiten


Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge

Erklärung lediger Eltern, dass sie die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind übernehmen. Die Eltern reichen die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge gleichzeitig mit der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder nachträglich bei der KESB ein.


Eröffnung der letztwilligen Verfügung

Behördliche Mitteilung der letztwilligen Verfügung an die Erben.


Eröffnung des Erbgangs

Tod der Erblasserin und Zeitpunkt, zu dem Erben in die Stellung von Erblasserin eintreten.


Errungenschaft

Vermögenswerte, welche die Eheleute während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erworben haben.

Eigengut


Errungenschaftsbeteiligung

Güterstand, welcher aus der Errungenschaft und dem Eigengut besteht. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt, sofern die Eheleute keinen anderen Güterstand vereinbart haben.


Erwachsenenadoption

Behördliche Begründung des Kindesverhältnisses zwischen den Eltern oder einem Elternteil und einer volljährigen Person.


Erziehungsgutschriften

Fiktiver Lohn, der Teil der Berechnungsgrundlage für die AHV-Rente ist. AHV-pflichtige Eltern erhalten für jedes Jahr, in welchem sie eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren erziehen, Erziehungsgutschriften.


EU

= Europäische Union

Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 27 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.


Fahrlässigkeit / fahrlässig

Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.

Grobfahrlässig


Fälligkeit

Zeitpunkt, zu welchem Schuldner eine Forderung spätestens erfüllen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.


Familienname

Gemeinsamer Name der Eheleute, sofern sie nicht ihren jeweiligen Ledignamen behalten.

Allianzname

Doppelname


Familienwohnung

Gemeinsame Wohnung eines verheirateten oder verpartnerten Paares, in welcher das Paar den Lebensmittelpunkt hat.

Paar kann Familienwohnung nur gemeinsam kündigen, verkaufen oder anderswie die Rechte an der Familienwohnung verändern.


Geistiges Eigentum

Eigentum an immateriellen Schöpfungen wie Erfindungen, Modelle oder Werke.

Patent


Geldmarkthypothek

Hypothek, deren Zinssatz sich am aktuellen Zinsniveau orientiert, dazu kommt noch eine Marge. Per 1. Juli 2021 wurde der LIBOR in der Schweiz vom SARON abgelöst.


Gelegenheitsgeschenke

Geschenke zu Lebzeiten, welche im Erbfall nicht der Ausgleichung und der Herabsetzung unterliegen. Gelegenheitsgeschenke sind übliche Geschenke zu einem bestimmten Anlass.


Gemeinsame elterliche Sorge

Elterliche Sorge, die bei beiden Elternteilen liegt.

  • Verheiratete Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt automatisch bei verheirateten Eltern.
  • Geschiedene Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt weiter, sofern diese gemäss Gericht dem Kindeswohl entspricht.


Genugtuungsansprüche

Anspruch auf Genugtuung


Gericht

Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.


Gerichtsstand

Ort des zuständigen Gerichts.


Gesamtgut

Teil des ehelichen Vermögens im Güterstand der Gütergemeinschaft.

Eigengut


Gesamtrechtsnachfolge

Universalsukzession


Gesetzliche Erbfolge

Erbfolge die eintritt, wenn im Erbfall keine letztwilligen Verfügungen der Erblasserin vorliegen.


Gesetzlicher Erbteil

Teil des Nachlasses, welcher ein gesetzlicher Erbe gemäss der gesetzlichen Erbfolge erhält.


GmbH

= Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist eine Mischform von Kollektivgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.

Durchgriff


Grenzgänger

Person mit ausländischem Pass und Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig ist.

Ausweis G


Grundbuch

Öffentliches Register über die dinglichen Rechte an Grundstücken sowie über die Vormerkungen und Anmerkungen, bestehend aus dem Hauptbuch, dem Tagebuch, dem Plan für das Grundbuch und den Belegen.


Gütergemeinschaft

Güterstand, mit welchem die Eheleute ihr Vermögen in drei Gütermassen aufteilen: Gesamtgut sowie Eigengut der Ehegattin und Eigengut des Ehegatten.

Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütergemeinschaft mit einem Ehevertrag begründen.


Güterstand

Regelung der Eigentumsverhältnisse während der Ehe.


Gütertrennung

Güterstand, in welchem die Eheleute ihr jeweiliges Vermögen verwalten und nutzen und über es verfügen. Bei der Scheidung nimmt jeder Ehepartner sein Vermögen zurück und begleicht allfällige Schulden beim anderen Ehepartner. Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütertrennung mit einem Ehevertrag begründen.

Die Gütertrennung tritt zudem automatisch mit der Trennung ein sowie kann von einem Gericht angeordnet werden.


Handlungsfähigkeit / handlungfähig

Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist. 


Herabsetzung

Wiederherstellung des Pflichtteils, falls die Erblasserin diesen mit letztwilliger Verfügung oder Zuwendung zu Lebzeiten verletzt hat.


Höchstpersönliches Recht

Recht, das einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zusteht. Die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts kann nicht durch eine Vertretung erfolgen.


Hypothek

Geliehenes Geld, welches durch ein Grundpfandrecht gesichert ist. 


Intestaterbfolge

Gesetzliche Erbfolge


IPRG

= Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht



IV

= Invalidenversicherung. Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.


KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine Fachbehörde. Als Erwachsenenschutzbehörde schützt und unterstützt die KESB Personen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten in ihrem zu erledigen und die für sie notwendige Unterstützung selber einzuholen. Als Kindesschutzbehörde greift sie namentlich ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.


Kindesanerkennung

Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem nicht mit der Mutter verheirateten Vater und dem Kind.


Kindesschutzbehörde

Fachbehörde, die namentlich dann eingreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

KESB


Kindesschutzmassnahmen

Von der KESB angeordnete Massnahme zum Schutz des Kindeswohls. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen in Form von Ermahnungen, Weisungen oder dem Einsetzen einer Aufsichtsperson ergreifen, aber auch einen Beistand einsetzen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben. Als letztes Mittel entzieht die KESB die elterliche Sorge.


Kindesunterhalt

Geldleistungen zur Deckung der direkten und indirekten Kosten eines Kindes sowie die Betreuung und Erziehung eines Kindes.

Barunterhalt

Betreuungsunterhalt

Naturalunterhalt


Kindesverhältnis

Rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind.


Kollokationsplan

Vom Betreibungsamt oder der Konkursverwaltung erstellter Plan, der Auskunft über die Rangordnung der Gläubigerinnen gibt.


Komplementärmedizin

Zur Schulmedizin alternative Medizin. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten von Leistungen der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie. 


Konkubinat

Faktische Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die weder eine Ehe geschlossen noch eine Partnerschaft eingetragen haben. 


Konkursverwaltung

Von der Gläubigerversammlung eingesetzte Verwaltung, welche alle zur Erhaltung und Verwertung der Konkursmasse gehörenden Geschäfte zu besorgen hat und welche die Konkursmasse vor Gericht vertrtitt.


Kündigungsgründe - Wohnen

Für Vermieterin und Mieter gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit, sie müssen Kündigung jedoch auf Verlangen begründen.

Missbräuchliche Kündigung - Wohnen


Kurzarbeit

Verkürzung oder Einstellung der normalen Arbeitszeit aufgrund eines vorübergehenden Arbeitsausfalls.


Lebensversicherung

Personenversicherung, welche die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität beziehungsweise der damit zusammenhängenden Erwerbsunfähigkeit deckt. 


Letztwillige Verfügung

Einseitige und in der Regel schriftliche Willenserklärung einer Erblasserin, was mit ihrem Vermögen geschehen soll.

Nottestament


Liquidation

Verkauf aller materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens, um mit dem Erlös die Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen zu können.


Mediation

Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.

Schlichtungsverfahren


MFK

Motorfahrzeugkontrolle. Amtliche, periodische Nachprüfung zur Sicherstellung, dass ein Fahrzeug betriebssicher ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt.


Mietzinsreduktion

Herabsetzung des Mietzinses durch die Vermieterin namentlich wegen eines Mangels der Mietsache.


Mindestvertragsdauer

Dauer, während der keine Partei den Vertrag kündigen kann.


Miteigentum - Familie

Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache, wobei jede Miteigentümerin an der Sache nach Bruchteilen beteiligt ist.


Mitwirkungsbeistand

Von der KESB eingesetzte Person, die zu bestimmten Handlungen der schutzbedürftigen Person die Zustimmung geben muss. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.

Umfassende Beistandschaft

Vertretungsbeistandschaft


Mündig

Veralteter Begriff für volljährig


Mündlicher Vertrag

Vertrag, den die Parteien aufgrund von übereinstimmenden Aussagen geschlossen und nicht schriftlich festgehalten haben.


Nacherbe

Von der Erblasserin durch eine Verfügung von Todes wegen bezeichnete Person, die Nachfolger eines Erben ist. Der Nacherbe wird Erbe, sobald der Vorerbe gestorben ist oder auf den Zeitpunkt, den die Erblasserin festgelegt hat.


Nachlass

Gesamtes aktives und passives Vermögen der Erblasserin.


Namensänderung

Änderung des Namens durch die Regierung des Wohnsitzkantons. Eine Namensänderung ist nur aus achtenswerten Gründen möglich.

Namenserklärung



Namenserklärung

Erklärung beim Zivilstandsamt, dass man selbst oder ein Kind einen anderen Namen annimmt. Die Namenserklärung ist nur im Rahmen einer Heirat, einer Eintragung der Partnerschaft, bei der Geburt eines Kindes sowie übergangsrechtlich im Falle einer vor dem 1. Januar 2013 geschlossenen Ehe möglich.

Namensänderung


Naturalunterhalt

Teil des Kindesunterhalts. Der Naturalunterhalt umfasst die Betreuung und die Erziehung des Kindes.

Barunterhalt

Betreuungsunterhalt


Nichtigkeit, nichtig

Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten.

Ungültig


Noterbe

Pflichtteilsgeschützter Erbe Pflichtteil


Nottestament

Letztwillige Verfügung, die Erblasserin zwei Zeugen mündlich mitteilt.


Nutzniessung

Recht, einen Vermögenswert wie eine bewegliche Sache oder ein Grundstück zu nutzen. Die berechtigte Person hat, sofern nicht anders bestimmt, das volle Nutzungsrecht.


Obhut

Tägliche Betreuung, Erziehung und Pflege des Kindes.


Obhutsentzug

Ehemaliger Begriff für die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.


Occasionstest

Prüfung eines Occasionsfahrzeuges auf mögliche versteckte Schäden und Mängel.


Öffentliche Beurkundung

Mit der öffentlichen Beurkundung hält eine Urkundsperson eine Tatsache oder ein Rechtsgeschäft fest. Die öffentliche Urkunde bietet eine hohe rechtliche Sicherheit. Je nach Kanton kann eine Amtsnotarin oder eine freiberufliche Notarin öffentliche Urkunden erstellen. Die öffentliche Beurkundung ist gesetzlich für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.


öffentliches Inventar

Durch die zuständige Behörde erstelltes Inventar einer Erbschaft. Die Erben können dieses Inventar auf eigene Kosten erstellen lassen und haften bei Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar nur für die dort festgehaltenen Schulden.

Erbschaftsverwaltung

Sicherungsinventar

Siegelung


OR

= Obligationenrecht


Ordre public

Hiesiges rechtliches und ethisches Wertesystem. Der Ordre public ist nicht abstrakt zu definieren, sondern das Gericht muss im konkreten Anwendungsfall entscheiden, ob der ordre public verletzt ist.


Parentel

Nachkommen sowie Eltern und Grosseltern sowie deren Nachkommen einer Erblasserin. In der Gesetzlichen Erbfolge erben

  • an erster Stelle die Nachkommen, also die Kinder und Enkelkinder (= 1. Parentel).
  • an zweiter Stelle die Eltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=2. Parentel)
  • an dritter Stelle die Grosseltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=3. Parentel)



Patientenverfügung

Dokument, in welchem eine Person schriftlich festhält, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen sie wünscht und welche sie ausschliesst. Die Patientenverfügung ist dann zu beachten, wenn die Person nicht mehr urteilsfähig ist.


Pensionskasse

Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Pensionskasse, auch Vorsorgeeinrichtung genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.


Persönlichkeitsrecht

Recht, das die Persönlichkeit vor Eingriffen schützt.

Persönlichkeitsschutz


Pfandrecht

Beschränktes dingliches Recht, welches der Gläubigerin erlaubt, bei Nichtbezahlung der Forderung eine Sache oder ein Grundstück verwerten zu lassen.

Bauhandwerkerpfandrecht

Mittelbares gesetzliches Grundpfandrecht

Unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht


Pfandvertrag

Vertrag, der die Forderung einer Gläubigerin durch ein Pfandrecht an der Sache geschützt schützt.

Pfändung


Pflichtleistungen

Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden müssen.


Pflichtteil

Teil vom gesetzlichen Erbteil, den die Erblasserin grundsätzlich auch nicht durch letztwillige Verfügung verkleinern oder aufheben kann.

Enterbung

Präventiventerbung


Präventiventerbung

Bestehen gegen einen Nachkommen der Erblasserin Verlustscheine, kann sie mit Verfügung von Todes wegen den Pflichtteil des Nachkommen halbieren und dessen Kinder zuweisen.


Provider

An der Internetkommunikation Beteiligte :

Inhaltsanbieterin

Hostingdienstleisterin

Netzdienstleisterin

Zugangsdienstleisterin


Prozessfähigkeit

Fähigkeit, einen Prozess selber zu führen oder führen zu lassen. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit.


Recht am eigenen Bild

Teil vom Persönlichkeitsrecht. Jede Person hat grundsätzlich das Recht selber zu entscheiden, ob und wer ein Bild von ihr machen und veröffentlichen darf.


Recht auf Vergessen

Anspruch darauf, dass nach einem gewissen Zeitablauf niemand mehr bestimmte, die Persönlichkeitsrechte betreffende Informationen öffentlich machen darf.


Rechtsmittel

Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.

Beschwerde

Einsprache

Revision


Rechtsöffnung

Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.


Rechtsvorschlag

Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.


Referenzzinssatz

Zinssatz, der sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken stützt. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gibt den Referenzzinssatz vierteljährlich bekannt.

Mietzinssenkung

Mietzinserhöhung


Reinigungs- und Instandstellungsliste

Liste, in welcher Vermieterin auflistet, welche Reinigungen und Reparaturen sie von Mieter erwartet.

Kleiner Unterhalt

Servicevertrag


Reisevollmacht

Einverständniserklärung der Person mit elterlicher Sorge, dass die bevollmächtigte Person mit dem Kind ins Ausland reisen darf.


Revision

Rechtsmittel, mit welchem eine Partei verlangen kann, dass das Gericht den rechtskräftigen Entscheids aufhebt und neu fällt.


Rücktrittsrecht

Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.


Sache

Körperlicher Gegenstand, an welchem Eigentum möglich ist.


Sachgewährleistung

Verkäuferin haftet gegenüber Käufer dafür, dass sie Eigentümerin ist und der Käufer mit dem Kauf das Eigentum erwirbt.


Scheidung

Gerichtliche Auflösung der Ehe.


Scheidung auf einseitiges Begehren

Auch: Scheidung auf Klage.Scheidung die das Gericht aufgrund des Willens von nur einem der Eheleute ausspricht.


Scheidung auf gemeinsames Begehren

Scheidung, die das Gericht aufgrund des gemeinsam geäusserten Scheidungswillens beider Ehepartner ausspricht.


Scheidungsbegehren

Gesuch beider Ehepartner an das zuständige Gericht, die Scheidungsfolgen zu beurteilen und die Scheidung auszusprechen.


Scheidungskonvention

Einvernehmlicher und gerichtlich genehmigter Vertrag, in welchem die Eheleute den Scheidungswillen festhalten und die Nebenfolgen der Scheidung regeln.


Scheinehe

Ehe, welche die Eheleute nicht zum Zweck einer Lebensgemeinschaft geschlossen haben, sondern um für eine ausländische Person das Aufenthaltsrecht zu erhalten.


Schengenraum

Gebiet, in welchem die Bürger der Schengen-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn ohne systematische Grenzkontrollen frei reisen können.


Schenkung

Zuwendung unter Lebenden, ohne dass die beschenkte Person eine Gegenleistung erbringt.


SchKG

= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz


Schlechterfüllung

Von der versprochenen Leistung abweichende Erfüllung des Vertrages.


Schlichtungsverfahren

Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid.

Mediation


Schuldbrief

Dokument, welches eine persönliche Forderung begründet, welche durch ein Grundpfand sicher gestellt ist.


SEM

= Staatssekretariat für Migration


Sicherungsinventar

Behördliche Aufnahme eines Inventars des Nachlasses zu dessen Sicherung. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet das Sicherungsinventar an, sofern das kantonale Recht es vorsieht oder wenn

  • ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist oder ein volljähriger Erbe unter #umfassender Beistandschaft steht oder zu stellen ist;
  • ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist;
  • ein Erbe oder die KESB dies verlangt.


Siegelung der Erbschaft

Kantonal geregelte Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Die zuständige Behörde ordnet die Siegelung der Erbschaft in der Regel im Rahmen des Sicherungsinventars an.

Erbschaftsverwaltung

Öffentliches Inventar


Singularsukzession

Eintritt in eine einzelne Rechtsnachfolge ein.

Universalsukzession

Vermächtnisnehmer


Solidarhaftung

Haftung, über welche die Gläubigerin von jedem einzelnen Schuldner die Erfüllung der gesamten Schuld verlangen kann. Wer die Solidarschuld bezahlt, kann den anteilsmässigen Betrag bei den übrigen Schuldnern zurückfordern.


Solidarschuldner

Schuldner der gegenüber der Gläubigerin für die gesamte Schuld haftet.

Solidarhaftung


Sorgerecht

Elterliche Sorge


Soziale Krankenversicherung

Krankenversicherung nach KVG


Stiefkindadoption

Adoption des leiblichen Kindes des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners.


Stiftung

Juristische Person, deren Vermögen einem besonderen Zweck gewidmet ist.


Streitwert

Geldwert eines Streitgegenstandes.


Teilung

Zuweisung des Nachlasses auf die Erben gemäss der gesetzlichen oder von der Erblasserin bestimmten Quote. Vor der Teilung muss die Erbengemeinschaft die allfälligen Schulden der Erblasserin sowie die Erbgangsschulden begleichen sowie allfälige Vermächtnisse abziehen.


Teilungsklage

Klage zur Durchsetzung des Anspruches auf Teilung.


Testament

Form der #Verfügung von Todes wegen. Die Erblasserin muss das Testament grundsätzlich handschriftlich verfassen und datieren oder öffentlich beurkunden lassen.

Erbvertrag

Nottestament


Testierfähig

Eine Person ist testierfähig wenn sie urteilsfähig und volljährig ist.

Handlungsfähig


Trauung

Verfahren vor dem Zivilstandsamt, welches die Eheschliessung zwischen zwei Brautleuten in Anwesenheit zweier volljähriger und urteilsfähiger Zeugen bezweckt.


überschuldet

  • Eine Privatperson ist gemäss Definition der #SKOS überschuldet, wenn der Anteil des verfügbaren Einkommens nach Deckung des Existenzminimums nicht ausreicht, um finanzielle Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
  • Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Bilanzverlust das ganze Eigenkapital und einen Teil des Fremdkapitals abdeckt.


übervorteilt

Eine Vertragspartei ist übervorteilt,

• wenn ihre Leistung in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Gegenleistung steht,

• sie sich nicht frei zu diesem Vertrag entschieden hat und

• sie von der anderen Vertragspartei ausgebeutet wurde.


umfassende Beistandschaft

Von der KESB verfügte Massnahme zum Schutz einer Person, die namentlich wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit besonders hilfsbedürftig ist. Eine Person unter umfassender Beistandschaft ist nicht handlungsfähig.


Ungültig

Vertrag oder Entscheid, der anfechtbar oder nichtig ist.


Universalsukzession

= Gesamtrechtsnachfolge: Übergang des Nachlasses als Ganzes, Die Erben treten in die Rechte und die Pflichten der Erblasserin ein.

Singularsukzession


Unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht

Gesetzliches Grundpfandrecht, welches ohne Grundbucheintrag aufgrund einer schweizerischen oder kantonalen Rechtsvorschrift direkt entsteht.



Unterhaltsvertrag

Vertrag zwischen unverheirateten, getrennten oder geschiedenen Elternteilen, wer allenfalls zu welchen Teilen für den Unterhalt des Kindes aufkommt.


Untervermächtnis

Teil des Vermächtnisses


Untervermächtnisnehmerin

Person, die vom Vermächtnisnehmer aufgrund einer letztwilligen Verfügung einen Teil vom Vermächtnis erhält.


Urteilsfähigkeit / urteilsfähig

Urteilsfähig ist jede Person, die vernunftgemäss handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht wegen Kindesalters, geistiger oder psychischer Behinderung oder temporärer Störungen unfähig ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen.

urteilsunfähig

volljährig


Urteilsvorschlag

Vorschlag der Schlichtungsbehörde im Rahmen des Schlichtungsverfahrens. Möglich im Zivilprozess bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten sowie bei den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.


Verfügung von Todes wegen

Anordnung der #Erblasserin, was mit ihrem Nachlass nach ihrem Tod geschehen soll. Das Testament und der Erbvertrag sind die beiden einzigen zulässigen Verfügungen von Todes wegen. 


Vergleich

Gerichtliche oder aussergerichtliche Beilegung eines Streits, mittels welcher sich ein Gerichtsentscheid erübrigt.


Verjährung, verjährt

Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.

Verwirkung


Verlobung

Versprechen, Ehe einzugehen. Bewirkt keinen klagbaren Anspruch auf die Ehe. 


Verlustschein

Amtliche Bescheinigung, wie hoch die ungedeckte Forderung der Gläubigerin am Ende des Betreibungsverfahrens ist.


Vermächtnis

Vermögensvorteil, den Erblasserin einer Person zuwendet, die nicht zwingend Erbe sein muss. Auch Legat genannt.


Vermächtnisnehmer

Person, die aufgrund einer letztwilligen Verfügung das Vermächtnis erhält.

Singularsukzession


Vertrag

Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien.


Vertretungsbeistandschaft

Von der KESB eingesetzte Person, die welche die Vertretung der hilfsbedürftigen Person in bestimmten Angelegenheiten übernimmt, weil diese die nicht selbst erledigen kann. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.

Mitwirkungsbeistandschaft

Umfassende Beistandschaft


Verwirkung, verwirkt

Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.

Verjährung


visumspflichtig

Pflicht, über ein Visum zu verfügen um einreisen zu dürfen.


Volljährig

Natürliche Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.


von Amtes wegen

Gericht oder Behörde berücksichtigt Tatsache von sich aus, ohne dass eine Partei auf die Tatsache hingewiesen hat.

Offizialdelikt


Voraussetzungen zur Eintragung der Partnerschaft

Die Voraussetzungen zur Eintragung der Partnerschaft sind gegeben, wenn die beiden Partner volljährig und urteilsfähig sind und kein Eintragungshindernis vorliegt. Partner ohne Schweizerische Staatsangehörigkeit müssen im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.


Vorerbe

Über eine Verfügung von Todes der Erblasserin zur Weitergabe der Erbschaft verpflichteter Erbe. Den Zeitpunkt der Weitergabe kann die Erblasserin bestimmen, legt sie keinen Zeitpunkt fest, erfolgt die Weitergabe per Todeszeitpunkt des Vorerben.

Nacherbe


Vorsatz

Wissen und Willen, etwas zu tun.


Vorsorgliche Beweisführung

Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.


Vorvertrag

Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.


Widerrufsrecht

Rücktrittsrecht


Wiederverheiratungsklausel

Bestimmung in einem Ehevertrag oder Erbvertrag, mit welcher die Erblasserin den überlebenden Ehegatten bevorzugt. Der überlebende Ehegatte muss diesen Vorteil aber ganz oder teilweise an die gemeinsamen Nachkommen herausgeben, sofern er wieder heiratet.


Willensvollstrecker

Von Erblasserin mittels Testament eingesetzte Person, die nach dem Tod der Erblasserin deren Willen vertritt.


Zahlungsaufschub

Verlängerung der Zahlungsfrist und damit ein Herausschieben der Fälligkeit.


Zahlungserinnerung

Aufforderung der Gläubigerin an den Schuldner, die geschuldete und fällige Rechnung zu begleichen.


Zahlungsverzug

Ein Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht bezahlt hat und die Gläubigerin ihn durch Mahnung in Verzug gesetzt hat.


ZGB

= Zivilgesetzbuch


Zins

Gegenleistung für das Ausleihen von Geld oder anderer vertretbarer Sachen.

Darlehen


Zivilstandsamt

Amt, das Veränderungen im Zivilstand beurkundet: Geburt, Kindsanerkennung, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Namensänderungen, für Veränderungen und Verfahren zuständig ist.


ZPO

= Zivilprozessordnung


Zugang

Ist eine Willenserklärung empfangsbedürftig, entfaltet sie ihre Wirkung erst nach dem Empfang oder dem Zugang. Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger

• sie persönlich entgegengenommen hat, als Beweis dient eine schriftliche Quittierung;

• den eingeschriebenen Brief empfangen hat oder die Abholungseinladung im Briefkasten liegt.


Zuwendungen zu Lebzeiten

Erbvorbezug