Begriffe&Abkürzungen
Adoption
Behördliche Begründung des Kindesverhältnisses zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem Kind.
AG
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.
AHV
= Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Die AHV ist Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf decken.
Aktiengesellschaft (AG)
Alimente
Alleinerbe
Person, die als einzige die Rechtsnachfolge einer Erblasserin antritt.
Alleinige elterliche Sorge
Elterliche Sorge, die nur bei einem Elternteil liegt.
- Die alleinige elterliche Sorge liegt bei der ledigen Mutter, sofern die Eltern nicht die gemeinsame elterliche Sorge erklärt haben oder eine Behörde die gemeinsame elterliche Sorge verfügt hat.
Allgemeinversichert
Versicherte Person, die über die Grundversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals übernimmt.
Allianzname
Name, der durch einen Bindestrich mit dem Ledignamen eines der beiden Ehepartner verbunden ist. Das Personenstandsregister enthält keine Allianznamen, es besteht jedoch Anspruch darauf, den Allianznamen in einem amtlichen Ausweis eintragen zu lassen.
Amtliche Liquidation
Behördlicher Verkauf des Nachlasses auf Begehren eines Erben oder einer Gläubigerin der Erblasserin. Die Erben haften im Falle der amtlichen Liquidation nicht für die Schulden der Erblasserin.
anfechtbar
Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten.
Anhörung des Kindes
Behördlich geführtes oder angeordnetes Gespräch zwischen einer Fachperson und dem Kind, welches Aufschluss über die Bedürfnisse des Kindes geben soll.
Annahme der Erbschaft
Ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung einer Person, die Erbschaft anzunehmen.
Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar
Zustimmung einer Person, die Erbschaft so anzunehmen, wie sie im öffentlichen Inventar aufgeführt ist. Der Erbe muss öffentliches Inventar beantragen.
Anrechnung
Antragsdelikt
Bei einem Antragsdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat nur auf Antrag hin. Dies im Gegensatz zum Offizialdelikt.
Anwachsung
Fällt ein Miterbe weg, vergrössert sich der Erbteil der verbleibenden Erben entsprechend, sofern der Miterbe keine Nachkommen hat, die an seiner Stelle erben.
arglistig
Bewusste Täuschung, Verstoss gegen Treu und Glauben.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden sowie die faktische Obhut.
Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Kindesschutzmassnahme, mittels welcher die KESB den Eltern oder Dritten das Kind wegnimmt und es in angemessener Weise unterbringt.
Auftrag
Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin. Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Die Parteien haben grundsätzlich ein jederzeitiges Kündigungs- und Widerrufsrecht.
Ausfallentschädigung
Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgrund der Corona-Pandemie.
Ausgleichskasse
Die Ausgleichskassen sind die Durchführungsorgane der staatlichen Vorsorge, der so genannten ersten Säule (AHV/IV). Sie ist unter anderem zuständig für den Bezug der Beiträge von Arbeitgeberinnen und Versicherten, der Auszahlung der Renten an die Versicherten sowie für die Kontrolle über die Erfassung aller Beitragspflichtigen. Eine Ausgleichskasse kann einem Verband oder einem Kanton angehören oder vom Bund organisiert sein.
Ausgleichung
Dazurechnen jeder grösserer Schenkung zu Lebzeiten zum Erbteil: Die Schenkungen sind Bestandteil des Erbteils.
Auslegung
Interpretation eines Textes
Ausschlagung
Erklärung an zuständige Behörde, die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht anzunehmen.
Barunterhalt
Teil des Kindesunterhalts. Der Barunterhalt umfasst die Kosten, welche ein Kind unmittelbar verursacht, wie etwa die Wohnkosten, die Krankenkassenprämien, Ausbildungs- und Drittbetreuungskosten oder Kosten für Hobbys.
Begleitbeistandschaft
Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten. Eine Person unter Begleitbeistandschaft bleibt handlungsfähig.
Begünstigung der Ehegattin
Eheleute können sich erbrechtlich gegenseitig begünstigen. Dies ist insbesondere über einen Ehevertrag, aber auch durch Verzicht der anderen Erbberechtigten möglich.
Beistand
Natürliche, von der KESB eingesetzte Person, die eine schutz- oder hilfsbedürftige Person unterstützt.
Berufliche Vorsorge
Berufung
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Beschwerde
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Besuchsrecht
Recht von nicht obhutsberechtigten Eltern und minderjährigen Kindern auf angemessenen persönlichen Verkehr.
Betreibungsamt
Behörde im Betreibungskreis, welche für die Betreibung zuständig ist. Die Kantone bestimmen die Organisation der Betreibungsämter.
Betreibungsbegehren
Begehren einer Gläubigerin an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Einkommen und Vermögen, das gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) nicht pfändbar ist. Wie hoch das betreibungsrechtliche Existenzminimum genau ist, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Betreibungsregisterauszug
Auskunft des Betreibungsamtes über bei dem entsprechenden Betreibungsamt verzeichnete Betreibungen und Verlustscheine einer Person.
Betreibungsverfahren
Betreuungsgutschriften
Fiktiver Lohn für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Verwandten in auf- oder absteigender Linie oder von Geschwistern. Die Ausgleichskasse trägt die Betreuungsgutschriften im individuellen Konto ein.
Betreuungsunterhalt
Teil des Kinderunterhalts. Deckt die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils.
Bevorschussung Kinderalimente
Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungspflichten nicht nach, hat das unterhaltsberechtigte Kind Anspruch darauf, dass die kantonal oder kommunal zuständige Behörde den Betrag bevorschusst.
Beweislast
Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.
Bundesamt für Sozialversicherungen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird.
Bundesrat
Oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, welche aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht.
Bürgschaft
Verpflichtung, für die Erfüllung einer Schuld einer Drittperson einzustehen.
Darlehen
Vertrag, mit dem sich die Darlehensgeberin verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zum Eigentum zu übertragen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die gleiche bestimmte Geldsumme zurückzuerstatten. Bei einem privaten Darlehen schuldet er nur dann Zins, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben.
Doppelnamen
Zusammengefügte Nachnamen zweiter Eheleute. Die Wahl eines Doppelnamens bei der Heirat ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich.
Drohung
Strafbare Aussage, die den Adressaten in Angst und Schrecken versetzt.
Ehe
Eine gesetzlich geregelte und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier volljähriger und urteilsfähiger Personen.
ehefähig
Ehefähig ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und urteilsfähig ist.
Ehehindernis
Ein Ehehindernis verhindert die Heirat zwischen zwei Personen. Ein Ehehindernis besteht:
- zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern sowie
- bei Personen, die bereits verheiratet sind.
Eheschliessung
Eheschutzverfahren
Verfahren, in dem das Gericht die Folgen des Getrenntlebens der Eheleute regelt. Das Eheschutzverfahren dient der Vorbereitung der Scheidung.
Eheungültigkeit
Eine Ehe ist ungültig, wenn ein Ehehindernis vorliegt, eine Partei zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht urteilsfähig war und dauerhaft nicht urteilsfähig ist oder die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen ist. Eine Scheinehe ist ebenfalls ungültig. Schliesslich ist eine Ehe mit einer minderjährigen Partei ungültig, ausser die Weiterführung entspreche dem überwiegenden Interessen der minderjährigen Partei. Entscheidet das Gericht, dass die Ehe ungültig ist, gilt dies erst ab Gerichtsurteil. Für die Zeit vorher gilt die Ehe als gültig.
Ehevertrag
öffentlich beurkundeter Vertrag, der die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Brautleuten regelt oder zwischen den Eheleuten neu regelt. Der Ehevertrag kann den Güterstand nur innerhalb der gesetzlichen Schranken festlegen, aufheben oder ändern.
Ehevoraussetzungen
Die Ehevoraussetzungen erfüllt, wer ehefähig ist und bei dem kein Ehehindernis vorliegt.
Ehevorbereitungsverfahren
Vom Zivilstandsamt durchgeführtes Verfahren. Das Zivilstandsamt prüft die Identität der Verlobten, ob die Ehevoraussetzungen vorliegen und ob die Verlobten die Ehe aus freiem Willen eingehen.
Eigengut
Bei einer Scheidung behält jeder Ehepartner sein Eigengut. Zum Eigengut gehören:
- Gegenstände zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch;
- Vermögenswerte, welche dem jeweiligen Ehepartner bereits bei Beginn der Ehe gehört haben oder welcher der jeweilige Ehepartner geerbt oder sonstwie unentgeltlich erhalten hat;
- Genugtuungsansprüche;
- Ersatzanschaffungen für Eigengut;
- Berufliche oder gewerbliche Vermögenswerte, sofern im Ehevertrag festgelegt;
- Erträge aus dem Eigengut, sofern im Ehevertrag festgelegt.
Eigentum
Recht, über eine Sache in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben zu verfügen.
Einbürgerung
Kantonaler Entscheid, einer Person das Schweizerische Bürgerrecht zu erteilen.
Eintragungshindernis
Ein Eintragungshindernis verhindert die Eintragung der Partnerschaft zwischen zwei Personen. Ein Eintragungshindernis besteht:
- zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern sowie
- bei Personen, die bereits n einer eingetragenen Partnerschaft oder verheiratet sind.
Elterliche Sorge
Elterliche Verantwortung für das Kind zu entscheiden, wo es dies selbst noch nicht kann. Die elterliche Sorge beinhaltet insbesondere:
• Erziehung
• Ausbildung
• Gesetzliche Vertretung
• Verwaltung des Vermögens
• Bestimmung des Aufenthaltsortes
Enterbung
Entzug des gesetzlichen Erbteils und / oder des Pflichtteils durch die Erblasserin.
Entmündigt
Veraltet für umfassende Beistandschaft
EO
Erwerbsausfallentschädigung im Falle von Militär-, Schutz-, oder Zivildienst sowie für Mutter- und Vaterschaft.
Erbauskauf
Verzicht des Erben auf seinen Erbteil und auf seine Erbenstellung. Die Erblasserin überträgt dem Erben als Gegenleistung seinen Anteil bereits zu ihren Lebzeiten. Erblasserin und Erbe müssen den Erbauskauf in einem Erbvertrag regeln.
Erbeinsetzung
Zuweisung des Nachlasses oder eines Teils davon an eine Person, die damit Erbe wird.
Erbenbescheinigung
Erbengemeinschaft
Gemeinschaft der Erben, die sich automatisch mit dem Tod der Erblasserin bildet und mit der Erbteilung aufgelöst wird.
Erbengläubigerin
Gläubigerin der persönlichen Schulden eines Erben.
Erbenhaftung
Mit der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Schulden der Erblasserin.
Erbfähig
Erbfähig ist eine lebende natürliche Person. Ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind ist erbfähig, sofern es lebend geboren wird.
Erbgangsschulden
Unmittelbar mit dem Erbgang zusammenhängende Kosten wie beispielsweise die Bestattungskosten oder die Kosten für das öffentliche Inventar.
Erbschaft
Erbschaftsschulden
Schulden der Erblasserin, die mit der Annahme der Erbschaft auf die Erben übergehen.
Erbschaftssteuer
Steuer, welche der Kanton oder die Gemeinde auf den Vermögensübergang im Rahmen einer Erbschaft erhebt.
Erbschaftsverwaltung
Behördliche Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet die Erbschaftsverwaltung an, wenn ein oder mehrere Erben dauernd und vertretungslos abwesend oder unbekannt sind oder wenn das Vorhandensein von Erben ungewiss ist.
Erbschein
Amtliche Anerkennung als Erbe unter dem Vorbehalt der Ungültigkeitsklage oder Erbschaftsklage.
Erbteilsabtretung
Schriftliche Vereinbarung, dass ein Erbe seinen Erbteil an Miterben abtritt. Nach der Erbteilsabtretung ist der abtretende Erbe nicht mehr Teil der Erbengemeinschaft.
Erbteilungsverbot
Auflage oder Bedingung in der Verfügung von Todes wegen, wonach der Nachlass nicht geteilt werden darf. Das Erbteilungsverbot muss zeitlich beschränkt sein, da es sonst ungültig ist.
Erbunwürdig
Erbunwürdig ist, wer gegen die Erblasserin eine schwere Straftat begangen hat oder wer eine familienrechtliche Pflicht der Erblasserin oder deren Angehörigen gegenüber schwer verletzt hat. Die Erblasserin kann die Erbunwürdigkeit durch Verzeihen aufheben.
Erbvertrag
Öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erblasserin über ihr Vermögen verfügt.
Erbverzichtsvertrag
Öffentlich beurkundeter Vertrag, mittels welchem Erbe auf seinen Erbteil und seine Stellung als Erbe verzichtet.
Erbvorbezug
Schenkung der Erblasserin zu Lebzeiten. Die Schenkung untersteht der Ausgleichung.
Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
Erklärung lediger Eltern, dass sie die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind übernehmen. Die Eltern reichen die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge gleichzeitig mit der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder nachträglich bei der KESB ein.
Eröffnung der letztwilligen Verfügung
Behördliche Mitteilung der letztwilligen Verfügung an die Erben.
Eröffnung des Erbgangs
Tod der Erblasserin und Zeitpunkt, zu dem Erben in die Stellung von Erblasserin eintreten.
Errungenschaft
Vermögenswerte, welche die Eheleute während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erworben haben.
Errungenschaftsbeteiligung
Güterstand, welcher aus der Errungenschaft und dem Eigengut besteht. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt, sofern die Eheleute keinen anderen Güterstand vereinbart haben.
Erwachsenenadoption
Behördliche Begründung des Kindesverhältnisses zwischen den Eltern oder einem Elternteil und einer volljährigen Person.
Erziehungsgutschriften
Fiktiver Lohn, der Teil der Berechnungsgrundlage für die AHV-Rente ist. AHV-pflichtige Eltern erhalten für jedes Jahr, in welchem sie eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren erziehen, Erziehungsgutschriften.
EU
= Europäische Union
Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 27 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Fahrlässigkeit / fahrlässig
Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu welchem Schuldner eine Forderung spätestens erfüllen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.
Familienname
Gemeinsamer Name der Eheleute, sofern sie nicht ihren jeweiligen Ledignamen behalten.
Familienwohnung
Gemeinsame Wohnung eines verheirateten oder verpartnerten Paares, in welcher das Paar den Lebensmittelpunkt hat.
Paar kann Familienwohnung nur gemeinsam kündigen, verkaufen oder anderswie die Rechte an der Familienwohnung verändern.
Geistiges Eigentum
Eigentum an immateriellen Schöpfungen wie Erfindungen, Modelle oder Werke.
Geldmarkthypothek
Hypothek, deren Zinssatz sich am aktuellen Zinsniveau orientiert, dazu kommt noch eine Marge. Per 1. Juli 2021 wurde der LIBOR in der Schweiz vom SARON abgelöst.
Gelegenheitsgeschenke
Geschenke zu Lebzeiten, welche im Erbfall nicht der Ausgleichung und der Herabsetzung unterliegen. Gelegenheitsgeschenke sind übliche Geschenke zu einem bestimmten Anlass.
Gemeinsame elterliche Sorge
Elterliche Sorge, die bei beiden Elternteilen liegt.
- Ledige Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt nach der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge oder durch Entscheid der KESB oder eines Gerichts
- Verheiratete Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt automatisch bei verheirateten Eltern.
- Geschiedene Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt weiter, sofern diese gemäss Gericht dem Kindeswohl entspricht.
Genugtuungsansprüche
Anspruch auf Genugtuung
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.
Gerichtsstand
Ort des zuständigen Gerichts.
Gesamtrechtsnachfolge
Gesetzliche Erbfolge
Erbfolge die eintritt, wenn im Erbfall keine letztwilligen Verfügungen der Erblasserin vorliegen.
Gesetzlicher Erbteil
Teil des Nachlasses, welcher ein gesetzlicher Erbe gemäss der gesetzlichen Erbfolge erhält.
GmbH
= Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist eine Mischform von Kollektivgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Grenzgänger
Person mit ausländischem Pass und Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig ist.
Grundbuch
Öffentliches Register über die dinglichen Rechte an Grundstücken sowie über die Vormerkungen und Anmerkungen, bestehend aus dem Hauptbuch, dem Tagebuch, dem Plan für das Grundbuch und den Belegen.
Gütergemeinschaft
Güterstand, mit welchem die Eheleute ihr Vermögen in drei Gütermassen aufteilen: Gesamtgut sowie Eigengut der Ehegattin und Eigengut des Ehegatten.
Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütergemeinschaft mit einem Ehevertrag begründen.
Güterstand
Regelung der Eigentumsverhältnisse während der Ehe.
Gütertrennung
Güterstand, in welchem die Eheleute ihr jeweiliges Vermögen verwalten und nutzen und über es verfügen. Bei der Scheidung nimmt jeder Ehepartner sein Vermögen zurück und begleicht allfällige Schulden beim anderen Ehepartner. Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütertrennung mit einem Ehevertrag begründen.
Die Gütertrennung tritt zudem automatisch mit der Trennung ein sowie kann von einem Gericht angeordnet werden.
Handlungsfähigkeit / handlungfähig
Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist.
Herabsetzung
Wiederherstellung des Pflichtteils, falls die Erblasserin diesen mit letztwilliger Verfügung oder Zuwendung zu Lebzeiten verletzt hat.
Höchstpersönliches Recht
Recht, das einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zusteht. Die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts kann nicht durch eine Vertretung erfolgen.
Hypothek
Geliehenes Geld, welches durch ein Grundpfandrecht gesichert ist.
Intestaterbfolge
IPRG
= Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
IV
= Invalidenversicherung. Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.
KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine Fachbehörde. Als Erwachsenenschutzbehörde schützt und unterstützt die KESB Personen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten in ihrem zu erledigen und die für sie notwendige Unterstützung selber einzuholen. Als Kindesschutzbehörde greift sie namentlich ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Kindesanerkennung
Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem nicht mit der Mutter verheirateten Vater und dem Kind.
Kindesschutzbehörde
Fachbehörde, die namentlich dann eingreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Kindesschutzmassnahmen
Von der KESB angeordnete Massnahme zum Schutz des Kindeswohls. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen in Form von Ermahnungen, Weisungen oder dem Einsetzen einer Aufsichtsperson ergreifen, aber auch einen Beistand einsetzen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben. Als letztes Mittel entzieht die KESB die elterliche Sorge.
Kindesunterhalt
Geldleistungen zur Deckung der direkten und indirekten Kosten eines Kindes sowie die Betreuung und Erziehung eines Kindes.
Kindesverhältnis
Rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind.
Kollokationsplan
Vom Betreibungsamt oder der Konkursverwaltung erstellter Plan, der Auskunft über die Rangordnung der Gläubigerinnen gibt.
Komplementärmedizin
Zur Schulmedizin alternative Medizin. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten von Leistungen der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie.
Konkubinat
Faktische Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die weder eine Ehe geschlossen noch eine Partnerschaft eingetragen haben.
Konkursverwaltung
Von der Gläubigerversammlung eingesetzte Verwaltung, welche alle zur Erhaltung und Verwertung der Konkursmasse gehörenden Geschäfte zu besorgen hat und welche die Konkursmasse vor Gericht vertrtitt.
Kündigungsgründe - Wohnen
Für Vermieterin und Mieter gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit, sie müssen Kündigung jedoch auf Verlangen begründen.
Kurzarbeit
Verkürzung oder Einstellung der normalen Arbeitszeit aufgrund eines vorübergehenden Arbeitsausfalls.
Lebensversicherung
Personenversicherung, welche die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität beziehungsweise der damit zusammenhängenden Erwerbsunfähigkeit deckt.
Letztwillige Verfügung
Einseitige und in der Regel schriftliche Willenserklärung einer Erblasserin, was mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Liquidation
Verkauf aller materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens, um mit dem Erlös die Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen zu können.
Mediation
Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.
MFK
Motorfahrzeugkontrolle. Amtliche, periodische Nachprüfung zur Sicherstellung, dass ein Fahrzeug betriebssicher ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt.
Mietzinsreduktion
Herabsetzung des Mietzinses durch die Vermieterin namentlich wegen eines Mangels der Mietsache.
Mindestvertragsdauer
Dauer, während der keine Partei den Vertrag kündigen kann.
Miteigentum - Familie
Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache, wobei jede Miteigentümerin an der Sache nach Bruchteilen beteiligt ist.
Mitwirkungsbeistand
Von der KESB eingesetzte Person, die zu bestimmten Handlungen der schutzbedürftigen Person die Zustimmung geben muss. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.
Mündig
Veralteter Begriff für volljährig
Mündlicher Vertrag
Vertrag, den die Parteien aufgrund von übereinstimmenden Aussagen geschlossen und nicht schriftlich festgehalten haben.
Nacherbe
Von der Erblasserin durch eine Verfügung von Todes wegen bezeichnete Person, die Nachfolger eines Erben ist. Der Nacherbe wird Erbe, sobald der Vorerbe gestorben ist oder auf den Zeitpunkt, den die Erblasserin festgelegt hat.
Nachlass
Gesamtes aktives und passives Vermögen der Erblasserin.
Namensänderung
Änderung des Namens durch die Regierung des Wohnsitzkantons. Eine Namensänderung ist nur aus achtenswerten Gründen möglich.
Namenserklärung
Erklärung beim Zivilstandsamt, dass man selbst oder ein Kind einen anderen Namen annimmt. Die Namenserklärung ist nur im Rahmen einer Heirat, einer Eintragung der Partnerschaft, bei der Geburt eines Kindes sowie übergangsrechtlich im Falle einer vor dem 1. Januar 2013 geschlossenen Ehe möglich.
Naturalunterhalt
Teil des Kindesunterhalts. Der Naturalunterhalt umfasst die Betreuung und die Erziehung des Kindes.
Nichtigkeit, nichtig
Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten.
Noterbe
Pflichtteilsgeschützter Erbe Pflichtteil
Nottestament
Letztwillige Verfügung, die Erblasserin zwei Zeugen mündlich mitteilt.
Nutzniessung
Recht, einen Vermögenswert wie eine bewegliche Sache oder ein Grundstück zu nutzen. Die berechtigte Person hat, sofern nicht anders bestimmt, das volle Nutzungsrecht.
Obhut
Tägliche Betreuung, Erziehung und Pflege des Kindes.
Obhutsentzug
Ehemaliger Begriff für die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Occasionstest
Prüfung eines Occasionsfahrzeuges auf mögliche versteckte Schäden und Mängel.
Öffentliche Beurkundung
Mit der öffentlichen Beurkundung hält eine Urkundsperson eine Tatsache oder ein Rechtsgeschäft fest. Die öffentliche Urkunde bietet eine hohe rechtliche Sicherheit. Je nach Kanton kann eine Amtsnotarin oder eine freiberufliche Notarin öffentliche Urkunden erstellen. Die öffentliche Beurkundung ist gesetzlich für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
öffentliches Inventar
Durch die zuständige Behörde erstelltes Inventar einer Erbschaft. Die Erben können dieses Inventar auf eigene Kosten erstellen lassen und haften bei Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar nur für die dort festgehaltenen Schulden.
OR
= Obligationenrecht
Ordre public
Hiesiges rechtliches und ethisches Wertesystem. Der Ordre public ist nicht abstrakt zu definieren, sondern das Gericht muss im konkreten Anwendungsfall entscheiden, ob der ordre public verletzt ist.
Parentel
Nachkommen sowie Eltern und Grosseltern sowie deren Nachkommen einer Erblasserin. In der Gesetzlichen Erbfolge erben
- an erster Stelle die Nachkommen, also die Kinder und Enkelkinder (= 1. Parentel).
- an zweiter Stelle die Eltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=2. Parentel)
- an dritter Stelle die Grosseltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=3. Parentel)
Partnerschaft
Patientenverfügung
Dokument, in welchem eine Person schriftlich festhält, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen sie wünscht und welche sie ausschliesst. Die Patientenverfügung ist dann zu beachten, wenn die Person nicht mehr urteilsfähig ist.
Pensionskasse
Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Pensionskasse, auch Vorsorgeeinrichtung genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.
Pfandrecht
Beschränktes dingliches Recht, welches der Gläubigerin erlaubt, bei Nichtbezahlung der Forderung eine Sache oder ein Grundstück verwerten zu lassen.
Pfandvertrag
Vertrag, der die Forderung einer Gläubigerin durch ein Pfandrecht an der Sache geschützt schützt.
Pflichtleistungen
Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden müssen.
Pflichtteil
Teil vom gesetzlichen Erbteil, den die Erblasserin grundsätzlich auch nicht durch letztwillige Verfügung verkleinern oder aufheben kann.
Präventiventerbung
Bestehen gegen einen Nachkommen der Erblasserin Verlustscheine, kann sie mit Verfügung von Todes wegen den Pflichtteil des Nachkommen halbieren und dessen Kinder zuweisen.
Provider
An der Internetkommunikation Beteiligte :
Prozessfähigkeit
Fähigkeit, einen Prozess selber zu führen oder führen zu lassen. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit.
Recht am eigenen Bild
Teil vom Persönlichkeitsrecht. Jede Person hat grundsätzlich das Recht selber zu entscheiden, ob und wer ein Bild von ihr machen und veröffentlichen darf.
Recht auf Vergessen
Anspruch darauf, dass nach einem gewissen Zeitablauf niemand mehr bestimmte, die Persönlichkeitsrechte betreffende Informationen öffentlich machen darf.
Rechtsmittel
Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.
Rechtsöffnung
Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.
Rechtsvorschlag
Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.
Referenzzinssatz
Zinssatz, der sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken stützt. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gibt den Referenzzinssatz vierteljährlich bekannt.
Reinigungs- und Instandstellungsliste
Liste, in welcher Vermieterin auflistet, welche Reinigungen und Reparaturen sie von Mieter erwartet.
Reisevollmacht
Einverständniserklärung der Person mit elterlicher Sorge, dass die bevollmächtigte Person mit dem Kind ins Ausland reisen darf.
Revision
Rechtsmittel, mit welchem eine Partei verlangen kann, dass das Gericht den rechtskräftigen Entscheids aufhebt und neu fällt.
Rücktrittsrecht
Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Sache
Körperlicher Gegenstand, an welchem Eigentum möglich ist.
Sachgewährleistung
Verkäuferin haftet gegenüber Käufer dafür, dass sie Eigentümerin ist und der Käufer mit dem Kauf das Eigentum erwirbt.
Scheidung
Gerichtliche Auflösung der Ehe.
Scheidung auf einseitiges Begehren
Auch: Scheidung auf Klage.Scheidung die das Gericht aufgrund des Willens von nur einem der Eheleute ausspricht.
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Scheidung, die das Gericht aufgrund des gemeinsam geäusserten Scheidungswillens beider Ehepartner ausspricht.
Scheidungsbegehren
Gesuch beider Ehepartner an das zuständige Gericht, die Scheidungsfolgen zu beurteilen und die Scheidung auszusprechen.
Scheidungskonvention
Einvernehmlicher und gerichtlich genehmigter Vertrag, in welchem die Eheleute den Scheidungswillen festhalten und die Nebenfolgen der Scheidung regeln.
Scheinehe
Ehe, welche die Eheleute nicht zum Zweck einer Lebensgemeinschaft geschlossen haben, sondern um für eine ausländische Person das Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Schengenraum
Gebiet, in welchem die Bürger der Schengen-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn ohne systematische Grenzkontrollen frei reisen können.
Schenkung
Zuwendung unter Lebenden, ohne dass die beschenkte Person eine Gegenleistung erbringt.
SchKG
= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Schlechterfüllung
Von der versprochenen Leistung abweichende Erfüllung des Vertrages.
Schlichtungsverfahren
Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid.
Schuldbrief
Dokument, welches eine persönliche Forderung begründet, welche durch ein Grundpfand sicher gestellt ist.
SEM
= Staatssekretariat für Migration
Sicherungsinventar
Behördliche Aufnahme eines Inventars des Nachlasses zu dessen Sicherung. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet das Sicherungsinventar an, sofern das kantonale Recht es vorsieht oder wenn
- ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist oder ein volljähriger Erbe unter #umfassender Beistandschaft steht oder zu stellen ist;
- ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist;
- ein Erbe oder die KESB dies verlangt.
Siegelung der Erbschaft
Kantonal geregelte Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Die zuständige Behörde ordnet die Siegelung der Erbschaft in der Regel im Rahmen des Sicherungsinventars an.
Singularsukzession
Eintritt in eine einzelne Rechtsnachfolge ein.
Solidarhaftung
Haftung, über welche die Gläubigerin von jedem einzelnen Schuldner die Erfüllung der gesamten Schuld verlangen kann. Wer die Solidarschuld bezahlt, kann den anteilsmässigen Betrag bei den übrigen Schuldnern zurückfordern.
Solidarschuldner
Schuldner der gegenüber der Gläubigerin für die gesamte Schuld haftet.
Sorgerecht
Soziale Krankenversicherung
Stiefkindadoption
Adoption des leiblichen Kindes des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners.
Stiftung
Juristische Person, deren Vermögen einem besonderen Zweck gewidmet ist.
Streitwert
Geldwert eines Streitgegenstandes.
Teilung
Zuweisung des Nachlasses auf die Erben gemäss der gesetzlichen oder von der Erblasserin bestimmten Quote. Vor der Teilung muss die Erbengemeinschaft die allfälligen Schulden der Erblasserin sowie die Erbgangsschulden begleichen sowie allfälige Vermächtnisse abziehen.
Testament
Form der #Verfügung von Todes wegen. Die Erblasserin muss das Testament grundsätzlich handschriftlich verfassen und datieren oder öffentlich beurkunden lassen.
Trauung
Verfahren vor dem Zivilstandsamt, welches die Eheschliessung zwischen zwei Brautleuten in Anwesenheit zweier volljähriger und urteilsfähiger Zeugen bezweckt.
überschuldet
- Eine Privatperson ist gemäss Definition der #SKOS überschuldet, wenn der Anteil des verfügbaren Einkommens nach Deckung des Existenzminimums nicht ausreicht, um finanzielle Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
- Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Bilanzverlust das ganze Eigenkapital und einen Teil des Fremdkapitals abdeckt.
übervorteilt
Eine Vertragspartei ist übervorteilt,
• wenn ihre Leistung in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Gegenleistung steht,
• sie sich nicht frei zu diesem Vertrag entschieden hat und
• sie von der anderen Vertragspartei ausgebeutet wurde.
umfassende Beistandschaft
Von der KESB verfügte Massnahme zum Schutz einer Person, die namentlich wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit besonders hilfsbedürftig ist. Eine Person unter umfassender Beistandschaft ist nicht handlungsfähig.
Ungültig
Vertrag oder Entscheid, der anfechtbar oder nichtig ist.
Universalsukzession
= Gesamtrechtsnachfolge: Übergang des Nachlasses als Ganzes, Die Erben treten in die Rechte und die Pflichten der Erblasserin ein.
Unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
Gesetzliches Grundpfandrecht, welches ohne Grundbucheintrag aufgrund einer schweizerischen oder kantonalen Rechtsvorschrift direkt entsteht.
Unterhaltsvertrag
Vertrag zwischen unverheirateten, getrennten oder geschiedenen Elternteilen, wer allenfalls zu welchen Teilen für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Untervermächtnis
Teil des Vermächtnisses
Untervermächtnisnehmerin
Person, die vom Vermächtnisnehmer aufgrund einer letztwilligen Verfügung einen Teil vom Vermächtnis erhält.
Urteilsfähigkeit / urteilsfähig
Urteilsfähig ist jede Person, die vernunftgemäss handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht wegen Kindesalters, geistiger oder psychischer Behinderung oder temporärer Störungen unfähig ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen.
Urteilsvorschlag
Vorschlag der Schlichtungsbehörde im Rahmen des Schlichtungsverfahrens. Möglich im Zivilprozess bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten sowie bei den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.
Verfügung von Todes wegen
Anordnung der #Erblasserin, was mit ihrem Nachlass nach ihrem Tod geschehen soll. Das Testament und der Erbvertrag sind die beiden einzigen zulässigen Verfügungen von Todes wegen.
Vergleich
Gerichtliche oder aussergerichtliche Beilegung eines Streits, mittels welcher sich ein Gerichtsentscheid erübrigt.
Verjährung, verjährt
Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.
Verlobung
Versprechen, Ehe einzugehen. Bewirkt keinen klagbaren Anspruch auf die Ehe.
Verlustschein
Amtliche Bescheinigung, wie hoch die ungedeckte Forderung der Gläubigerin am Ende des Betreibungsverfahrens ist.
Vermächtnis
Vermögensvorteil, den Erblasserin einer Person zuwendet, die nicht zwingend Erbe sein muss. Auch Legat genannt.
Vermächtnisnehmer
Person, die aufgrund einer letztwilligen Verfügung das Vermächtnis erhält.
Vertrag
Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien.
Vertretungsbeistandschaft
Von der KESB eingesetzte Person, die welche die Vertretung der hilfsbedürftigen Person in bestimmten Angelegenheiten übernimmt, weil diese die nicht selbst erledigen kann. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.
Verwirkung, verwirkt
Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.
visumspflichtig
Pflicht, über ein Visum zu verfügen um einreisen zu dürfen.
Volljährig
Natürliche Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.
von Amtes wegen
Gericht oder Behörde berücksichtigt Tatsache von sich aus, ohne dass eine Partei auf die Tatsache hingewiesen hat.
Voraussetzungen zur Eintragung der Partnerschaft
Die Voraussetzungen zur Eintragung der Partnerschaft sind gegeben, wenn die beiden Partner volljährig und urteilsfähig sind und kein Eintragungshindernis vorliegt. Partner ohne Schweizerische Staatsangehörigkeit müssen im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.
Vorerbe
Über eine Verfügung von Todes der Erblasserin zur Weitergabe der Erbschaft verpflichteter Erbe. Den Zeitpunkt der Weitergabe kann die Erblasserin bestimmen, legt sie keinen Zeitpunkt fest, erfolgt die Weitergabe per Todeszeitpunkt des Vorerben.
Vorsatz
Wissen und Willen, etwas zu tun.
Vorsorgliche Beweisführung
Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.
Vorvertrag
Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.
Widerrufsrecht
Wiederverheiratungsklausel
Bestimmung in einem Ehevertrag oder Erbvertrag, mit welcher die Erblasserin den überlebenden Ehegatten bevorzugt. Der überlebende Ehegatte muss diesen Vorteil aber ganz oder teilweise an die gemeinsamen Nachkommen herausgeben, sofern er wieder heiratet.
Willensvollstrecker
Von Erblasserin mittels Testament eingesetzte Person, die nach dem Tod der Erblasserin deren Willen vertritt.
Zahlungsaufschub
Verlängerung der Zahlungsfrist und damit ein Herausschieben der Fälligkeit.
Zahlungserinnerung
Aufforderung der Gläubigerin an den Schuldner, die geschuldete und fällige Rechnung zu begleichen.
Zahlungsverzug
Ein Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht bezahlt hat und die Gläubigerin ihn durch Mahnung in Verzug gesetzt hat.
ZGB
= Zivilgesetzbuch
Zivilstandsamt
Amt, das Veränderungen im Zivilstand beurkundet: Geburt, Kindsanerkennung, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Namensänderungen, für Veränderungen und Verfahren zuständig ist.
ZPO
= Zivilprozessordnung
Zugang
Ist eine Willenserklärung empfangsbedürftig, entfaltet sie ihre Wirkung erst nach dem Empfang oder dem Zugang. Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger
• sie persönlich entgegengenommen hat, als Beweis dient eine schriftliche Quittierung;
• den eingeschriebenen Brief empfangen hat oder die Abholungseinladung im Briefkasten liegt.