Begriffe&Abkürzungen


Ausgleichskasse

Die Ausgleichskassen sind die Durchführungsorgane der staatlichen Vorsorge, der so genannten ersten Säule (AHV/IV). Sie ist unter anderem zuständig für den Bezug der Beiträge von Arbeitgeberinnen und Versicherten, der Auszahlung der Renten an die Versicherten sowie für die Kontrolle über die Erfassung aller Beitragspflichtigen. Eine Ausgleichskasse kann einem Verband oder einem Kanton angehören oder vom Bund organisiert sein.