Begriffe&Abkürzungen
Teilung
Zuweisung des #Nachlasses auf die Erben gemäss der gesetzlichen oder von der Erblasserin bestimmten Quote. Vor der Teilung muss die #Erbengemeinschaft die allfälligen Schulden der Erblasserin sowie die #Erbgangsschulden begleichen sowie allfälige Vermächtnisse abziehen.