Begriffe&Abkürzungen

Vertretungsbeistandschaft

Von der KESB eingesetzte Person, die welche die Vertretung der hilfsbedürftigen Person in bestimmten Angelegenheiten übernimmt, weil diese die nicht selbst erledigen kann. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.

Mitwirkungsbeistandschaft

Umfassende Beistandschaft