Begriffe&Abkürzungen

Vorerbe

Über eine Verfügung von Todes der Erblasserin zur Weitergabe der Erbschaft verpflichteter Erbe. Den Zeitpunkt der Weitergabe kann die Erblasserin bestimmen, legt sie keinen Zeitpunkt fest, erfolgt die Weitergabe per Todeszeitpunkt des Vorerben.

Nacherbe