Begriffe&Abkürzungen


Gemeinsame elterliche Sorge

Elterliche Sorge, die bei beiden Elternteilen liegt.

  • Verheiratete Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt automatisch bei verheirateten Eltern.
  • Geschiedene Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt weiter, sofern diese gemäss Gericht dem Kindeswohl entspricht.