Begriffe&Abkürzungen

öffentliches Inventar

Durch die zuständige Behörde erstelltes Inventar einer Erbschaft. Die Erben können dieses Inventar auf eigene Kosten erstellen lassen und haften bei Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar nur für die dort festgehaltenen Schulden.

Erbschaftsverwaltung

Sicherungsinventar

Siegelung