Begriffe&Abkürzungen

Informationspflicht der Arbeitgeberin

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen des Austritts informieren. So beispielsweise über die Möglichkeit, die Nichtberufunfallversicherung weiterzuführen oder über die Forderungsrechte gegenüber der Pensionskasse.