Begriffe&Abkürzungen
Ruhezeiten
Pausen: Die Arbeit ist ab einer gewissen täglichen Arbeitszeit durch Pausen zu unterbrechen. Es gibt dabei die Mindestdauer der Pausen vor:
- eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden,
- eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden,
- eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
Pausen von mehr als 30 Minuten können aufgeteilt werden.