Verhalten bei Polizeikontrollen

Checkliste: Alkoholkontrolle ohne Unfall

Welche Pflichten & Rechte habe ich?

Kurz&Knapp

  • Die Polizei darf auf allen öffentlichen Strassen Verkehrskontrollen durchführen. Sie richtet ihre Kontrollen insbesondere nach sicherheitsrelevantem Fehlverhalten aus. Die Polizei kontrolliert stichprobeweise, systematisch oder im Rahmen von Grosskontrollen.
  • Als Strassenbenützer müssen Sie die Weisungen der Polizei befolgen. Sie haben eine Mitwirkungspflicht und machen sich strafbar, wenn Sie Massnahmen zur Beurteilung Ihrer Fahrfähigkeit vereiteln. Die Polizei ihrerseits muss Sie über diese Folgen informieren sowie die Alkoholkontrolle dokumentieren.
    Aufgepasst: Trotz Mitwirkungspflicht behalten Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. (Siehe auch «Checkliste: Polizeikontrolle im Strassenverkehr»)
  • Wenn Sie Alkohol konsumiert und deswegen körperlich und geistig nicht mehr leistungsfähig sind, gelten Sie als fahrunfähig und dürfen in dieser Zeit kein Fahrzeug führen.

Wie führt die Polizei Atemalkoholkontrollen durch?

Auf öffentlichen Strassen kann die Polizei Kontrollen der Fahrfähigkeit durchführen. «Öffentlich» sind dabei alle Strassen, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit. Beispielsweise kann so auch ein Privatparkplatz als «öffentliche» Strasse gelten.

Unabhängig davon, ob Sie Anlass zur Vermutung geben, Sie hätten Alkohol getrunken, kann die Polizei Sie kontrollieren und dabei einer Atemalkoholprobe unterziehen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Fahrzeugführer, inklusive Fahrradfahrer;
  • Alle in Frage kommenden Personen, wenn unklar ist, welche von mehreren Personen ein Fahrzeug geführt hat;
  • Mittelbar oder unmittelbar an Unfällen beteiligten Strassenbenützer wie Fussgängerinnen oder Trottinettfahrer.

Aufgepasst: Die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ist strafbar. Zwar dürfen Sie die Atemalkoholprobe verweigern, jedoch kann die Polizei selbst diesfalls eine Blutalkoholprobe anordnen und es droht Ihnen der Entzug des Führerausweises sowie eine Freiheits- und Geldstrafe.

Atemalkoholtest

Die Polizei darf die Atemalkoholprobe mit einem Testgerät durchführen

  • frühestens nach einer Wartezeit von 20 Minuten oder
  • nach der Vornahme einer Mundspülung unter Beachtung allfälliger Angaben des Geräteherstellers.

Die Polizei führt zunächst zwei Atemalkoholkontrollen durch. Weichen diese um mehr als 0.05 mg/l voneinander ab, muss sie die Tests wiederholen. Massgebend ist der tiefere Wert der beiden Tests. Die Polizei darf keinen Abzug von den auf dem Alkoholtestgerät angezeigten Messwert machen.

Atemalkoholmessung

Ergeben auch die neuen Tests eine Differenz von mehr als 0.05 mg/l und bestehen Hinweise auf eine Alkoholisierung, führt die Polizei eine Atemalkoholprobe mit einem Messgerät durch. Neu kann die Polizei auch selbst eine Blutalkoholprobe anordnen. Die Polizei darf die Atemalkoholprobe mit einem Messgerät

  • frühestens nach einer Wartezeit von 10 Minuten durchführen;
  • weist das Messgerät Mundalkohol noch, so muss die Polizei mit der Durchführung der Atemalkoholprobe mindesten weitere 5 Minuten warten.

Die Polizei darf keinen Abzug von den auf dem Alkoholmessgerät angezeigten Messwert machen.

Welche Rechte habe ich bei der Atemalkoholprobe?

Als kontrollierte Person haben Sie folgende Rechte:

  • Die Polizei muss Sie darauf hinweisen, dass sie die Durchführung einer Blutprobe verlangen kann;
  • Sie können die Atemalkoholprobe verweigern. Die Polizei muss Sie darauf hinweisen, dass sie diesfalls
  • eine Blutprobe anordnen wird und
  • Ihnen der Entzug des Führerausweises sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe droht;
  • die Polizei muss die Durchführung der Atemalkoholprobe in einem Protokoll festhalten. Dieses Protokoll muss mindestens die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorgegebenen Informationen enthalten.
  • Machen Sie geltend, Sie hätten einen Nachtrunk gehabt, befragt die Polizei Sie eingehend über die Art der Getränke, die Menge und den Zeitpunkt der Konsumation. Die Polizei stellt allfällige Beweismittel sicher.

(Siehe auch «Checkliste: Polizeikontrolle im Strassenverkehr»)

Wie läuft eine Blutalkoholprobe ab?

Weil bei der Blutalkoholprobe Blut entnommen wird, handelt es sich um eine strafprozessuale Zwangsmassnahme. Zuständig für die Anordnung einer Zwangsmassnahme sind die Staatsanwaltschaft, ein Gericht oder die Polizei in den gesetzlich vorgegebenen Fällen. Seit dem 1. Januar 2024 ist die gesetzliche Grundlage in Kraft, wonach die Polizei die Blutalkoholprobe in eigener Kompetenz anordnen kann.

Die Polizei kann eine Blutalkoholprobe anordnen, wenn die Atemalkoholprobe

  • unmöglich ist oder
  • nicht geeignet ist, um die Widerhandlung festzustellen.

Die Polizei muss eine Blutalkoholprobe anordnen, wenn

  • Sie sich der Durchführung der Atemalkoholprobe widersetzen, entziehen oder den Zweck der Massnahme vereiteln;
  • Sie selbst eine Blutalkoholprobe verlangen.

Aufgepasst: Aus wichtigen Gründen kann die Polizei die Blutentnahme auch gegen Ihren Willen anordnen.

Welche Rechte habe ich bei der Blutentnahme ?

Im Zusammenhang mit einer Blutentnahme haben Sie folgende Rechte:

  • Verweigern Sie die Blutentnahme, muss die Polizei Sie darauf hinweisen, dass Ihnen wegen der Verweigerung der Entzug des Führerausweises sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe droht.
  • Die Polizei muss den Auftrag zur Blutentnahme in einem Protokoll festhalten. Dieses Protokoll muss mindestens die vom ASTRA vorgegebenen Informationen enthalten.

Siehe auch «Checkliste: Polizeikontrolle im Strassenverkehr»

Welche Folgen haben für mich die getesteten / gemessenen Werte?

Wert unter 0.25 mg/l

Liegt der tiefere Wert unter 0.25 mg/l, dürfen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrradfahrerin grundsätzlich weiter fahren bzw. können Sie grundsätzlich ohne weitere Folgen weitergehen.

Ausnahmen:

  • Wenn Sie Lastwagenfahrer, Fahrlehrerin, Begleitperson auf Lernfahrten oder eine Person mit einem Führerausweis auf Probe sind, ist für Sie das Fahren unter Alkoholeinfluss ganz verboten. Sie dürfen Ihre Fahrt entsprechend nur fortsetzen, wenn die Polizei bei ihnen weniger als 0.05 mg/l misst.
  • Beträgt das Resultat der Atemalkoholprobe 0.15 mg/l oder mehr und besteht der Verdacht, dass Sie zwei Stunden oder mehr vor der Kontrolle ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand geführt haben, kann die Polizei eine Blutalkoholprobe anordnen.
  • Haben Sie eine andere Regel des Strassenverkehrsrechts grob verletzt und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer in Kauf genommen, begehen Sie unabhängig von den gemessenen Werten eine schwere Widerhandlung.
  • Die Entzugsbehörde entzieht Ihnen den Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens drei Monate. Je nachdem, ob, wie oft und warum Ihnen der Lernfahr- oder Führerausweis bereits entzogen wurde, kann die Entzugsbehörde den Ausweis für eine längere Zeit oder gar für immer entziehen. Die Polizei kann den Fahrzeugausweis vor Ort abnehmen und muss ihn sofort der Entzugsbehörde übermitteln. Diese entscheidet unverzüglich über den Entzug.
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
  • Die zuständige Behörde trägt die für das Vergehen ausgesprochene Strafe in das Strafregister ein.

Welche sind meine Rechte als kontrollierte Person?

Sie haben bei einem Führerausweisentzug Anspruch auf das rechtliche Gehör. Sie können sich innert der auf der Verfügung vermerkten Frist zu dem Führerausweisentzug äussern. Sie können beispielsweise argumentieren, dass die Gefährdung der Sicherheit anderer nicht bestanden habe oder dass Sie auf das Fahrzeug aus beruflichen Gründen angewiesen sind. Die zuständige Behörde muss den Entzug bzw. dessen Dauer so neu überprüfen.

Aufgepasst: Die zuständige Behörde kann es zwar berücksichtigen, dass Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind. Sie darf aber die gesetzlich vorgesehene Mindestentzugsdauer auch in diesem Fall nicht unterschreiten.

Siehe auch «Checkliste: Polizeikontrolle im Strassenverkehr»

Wert zwischen 0.25 mg/l und 0.40mg/l

Bei bestimmten Werten gilt die Fahrunfähigkeit wegen Angetrunkenheit als erwiesen. Unterschriftlich anerkennen können Sie folgende Werte, wobei der tiefer gemessene Wert massgeblich ist:

    • Zwischen 0.25 und 0.40 mg/l im Regelfall;
    • Zwischen 0.05 und 0.40 mg/l wenn Sie in eine Personenkategorie fallen, die nicht unter Alkoholeinfluss fahren darf;
    • Zwischen 0.25 und 0.55 mg/l, wenn die Polizei Sie als Fahrradfahrer kontrolliert hat.

Haben Sie keine andere Regel des Strassenverkehrsrechts verletzt, begehen Sie mit diesen Werten eine leichte Widerhandlung.

Folgen

  • Ihnen wurde der Lernfahr- oder Führerausweis in den vorangegangenen zwei Jahren nicht entzogen und es wurde keine andere Administrativmassnahme verfügt:
  • Die Polizei verhindert die Weiterfahrt.
  • Die zuständige Behörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt, verwarnt Sie und übermittelt die Massnahmedaten an das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), sobald die Verwarnung rechtskräftig ist.
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Busse und erhebt die Spruchgebühr;
  • die zuständige Behörde stellt Ihnen die Atemalkoholprobe / Blutalkoholprobe und die Bearbeitungsgebühren für die Verwarnung in Rechnung.
  • Es erfolgt kein Eintrag ins Strafregister.
  • Ihnen wurde der Lernfahr- oder Führerausweis in den vorangegangenen zwei Jahren entzogen oder eine andere Administrativmassnahme wurde verfügt:
  • Die Polizei verhindert die Weiterfahrt oder nimmt Ihnen den Führerausweis ab. Im letzteren Fall muss sie den Führerausweis sofort der Entzugsbehörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt, übermitteln. Die Entzugsbehörde entscheidet unverzüglich über den Entzug. Sie entzieht den Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat und übermittelt den Entzug an das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), sobald dieser rechtskräftig ist;
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Busse und erhebt die Spruchgebühr;
  • die zuständige Behörde stellt Ihnen die Atemalkoholprobe / Blutalkoholprobe und die Bearbeitungsgebühren für die Verwarnung in Rechnung.
  • Es erfolgt kein Eintrag ins Strafregister, ausser die Busse beträgt mehr als CHF 5 000.
  • Haben Sie zusätzlich eine andere Regel des Strassenverkehrsrechts leicht verletzt, begehen Sie mit diesen Werten eine mittelschwere Widerhandlung.
  • Die Polizei verhindert die Weiterfahrt oder nimmt Ihnen den Führerausweis ab. Im letzteren Fall muss sie den Führerausweis sofort der Entzugsbehörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt, übermitteln. Die Entzugsbehörde entscheidet unverzüglich über den Entzug. Sie entzieht den Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat und übermittelt den Entzug an das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), sobald dieser rechtskräftig ist. Je nachdem, ob, wie oft und warum Ihnen der Lernfahr- oder Führerausweis bereits entzogen wurde, kann die Entzugsbehörde den Ausweis für eine längere Zeit oder gar für immer entziehen.
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Busse und erhebt die Spruchgebühr;
  • die zuständige Behörde stellt Ihnen die Atemalkoholprobe / Blutalkoholprobe und die Bearbeitungsgebühren für den Ausweisentzug in Rechnung.
  • Es erfolgt kein Eintrag ins Strafregister, ausser die Busse beträgt mehr als CHF 5 000.
  • Haben Sie eine andere Regel des Strassenverkehrsrechts grob verletzt und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer in Kauf genommen, begehen Sie unabhängig von den gemessenen Werten eine schwere Widerhandlung.
  • Die Polizei nimmt Ihnen den Führerausweis ab und übermittelt ihn sofort der Entzugsbehörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt. Die Entzugsbehörde entscheidet unverzüglich über den Entzug. Sie entzieht den Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens drei Monate und übermittelt den Entzug an das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), sobald dieser rechtskräftig ist. Je nachdem, ob, wie oft und warum Ihnen der Lernfahr- oder Führerausweis bereits entzogen wurde, kann die Entzugsbehörde den Ausweis für eine längere Zeit oder gar für immer entziehen;
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe und erhebt die Spruchgebühr;
  • die zuständige Behörde stellt Ihnen die Atemalkoholprobe / Blutalkoholprobe und die Bearbeitungsgebühren für den Ausweisentzug in Rechnung.
  • Die zuständige Behörde trägt die für das Vergehen ausgesprochene Strafe in das Strafregister ein.

Welches sind meine Rechte als kontrollierte Person?

  • Die Polizei muss Sie darauf hinweisen, dass Sie die Durchführung einer Blutprobe verlangen können;
  • Zeigt die Atemalkoholprobe einen Wert zwischen 0.25 und 0.40 mg/l, können Sie den Wert unterschriftlich anerkennen. Die Polizei muss Sie diesfalls darauf hinweisen, dass diese Anerkennung des Resultats der Atemalkoholprobe insbesondere die Einleitung des Entzugs- und Strafverfahrens zur Folge hat;
  • Sie haben bei einem Führerausweisentzug Anspruch auf das rechtliche Gehör. Sie können sich innert der auf der Verfügung vermerkten Frist zu dem Führerausweisentzug äussern. Die zuständige Behörde muss den Entzug bzw. dessen Dauer so neu überprüfen;
  • Gegen eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe können Sie ein Rechtsmittel gemäss Strafprozessordnung einlegen.

Siehe auch «Checkliste: Polizeikontrolle im Strassenverkehr»

Wert über 0.40 mg/l

Liegt der tiefere Messwert über 0.40 mg/l, müssen Sie den Wert nicht anerkennen, da er als beweissicher gilt. Anerkennen Sie den Wert dennoch, hat diese Anerkennung des Resultats der Atemalkoholprobe insbesondere die Einleitung des Entzugs- und Strafverfahrens zur Folge.

Diese Werte gelten als qualifizierte Alkoholkonzentration und damit als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.

  • Die Polizei nimmt Ihnen den Führerausweis ab und übermittelt ihn sofort der Entzugsbehörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt. Die Entzugsbehörde entscheidet unverzüglich über den Entzug. Sie entzieht den Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens drei Monate und übermittelt den Entzug an das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), sobald dieser rechtskräftig ist. Je nachdem, ob, wie oft und warum Ihnen der Lernfahr- oder Führerausweis bereits entzogen wurde, kann die Entzugsbehörde den Ausweis für eine längere Zeit oder gar für immer entziehen;
  • Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestraft Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe und erhebt die Spruchgebühr;
  • die zuständige Behörde stellt Ihnen die Atemalkoholprobe / Blutalkoholprobe und die Bearbeitungsgebühren für den Führerausweisentzug in Rechnung;
  • Die zuständige Behörde trägt die für das Vergehen ausgesprochene Strafe in das Strafregister ein.

Liegt der tiefere Messwert über 0.80 mg/l, müssen Sie sich zusätzlich einer Fahreignungsuntersuchung unterziehen.

Messwert über 0.80 mg/l
  • Die Polizei muss Sie darauf hinweisen, dass Sie die Durchführung einer Blutprobe verlangen können;
  • Sie haben bei einem Führerausweisentzug Anspruch auf das rechtliche Gehör. Sie können sich innert der auf der Verfügung vermerkten Frist zu dem Führerausweisentzug äussern. Die zuständige Behörde muss den Entzug bzw. dessen Dauer so neu überprüfen.
  • Gegen eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe können Sie ein Rechtsmittel gemäss Strafprozessordnung einlegen.

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