Familie

Ab wann darf mein Sohn alleine ins Kino?

Während bis anhin die Kantone die Altersempfehlungen für Kinofilme nicht einheitlich angewendet haben, gilt heute das Jugendmedienschutzgesetz.

Bis anhin galt eine interkantonale Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, welche die Grundzüge einer Alterskontrolle beim Zutritt zu Kinosälen regelte. Die Kantone haben die Vereinbarung unterschiedlich umgesetzt.

Der Bundesrat hat nun das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) und die Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit gelten für eine Kinofilm schweizweit dieselben Altersbeschränkungen. Verantwortlich für das Altersklassifizierungssystem ist die Branchenorganisation Film. Diese muss innerhalb von zwei Jahren eine Jugendschutzregelung erarbeiten, welche unter anderem ein Altersklassifizierungssystem sowie Regeln zur Alterskennzeichnung enthält. (Siehe auch: «7 Antworten zum Jugendschutz in den Medien»)

Aktualisiert am 1. Januar 2025