Behörden
Darf die Schule wegen starken Schneefalls schliessen?

Falls eine Gefahr für die Schüler besteht, ja. Dies gilt selbst dann, wenn die obligatorische Grundschule betroffen ist.
Die Kantone müssen zwar für einen ausreichenden Grundschulunterricht und damit auch für einen zumutbaren Schulweg sorgen. Nun ist das aber bei ungewöhnlich starkem Schneefall nicht immer möglich: So kann auch der Kanton bzw. die betroffene Gemeinde die Zumutbarkeit des Schulweges nicht gewährleisten, wenn beispielsweise die Gefahr eines Lawinenniedergangs besteht.
Besteht allerdings keine aussergewöhnliche Gefahr, muss die Schule den obligatorischen Unterricht durchführen. Eine Regelung, wonach die zuständige Behörde die Schule bei Schlechtwetter jederzeit schliessen kann, wäre entsprechend nicht zulässig.
Was nun aber, wenn die Schule Ihres noch kleinen Kindes geschlossen ist, Sie keine Betreuung organisieren konnten und arbeiten gehen müssten? Dann können Sie auf Ihre Familienpflichten verweisen. Denn Ihre Arbeitgeberin muss auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht nehmen. Anders als wenn Sie selbst im Schnee stecken geblieben wären (vgl. Arbeiten), dürfte Ihre Arbeitgeberin Sie für diese Zeit sogar bezahlen müssen: Sie haben insbesondere bei einem kleineren Kind eine Fürsorgepflicht. Wenn Sie also zuhause bei Ihrem Kind bleiben, erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht und Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn entrichten.