Behörden

Darf die Schule wegen starken Schneefalls schliessen?

Die obligatorische Schule darf nicht generell schliessen, wenn viel Schnee fällt. Sie muss aber schliessen, sobald der Schnee eine ausserordentliche Gefahr für Lernende und Lehrpersonen darstellt.

Die Kantone müssen für einen ausreichenden Grundschulunterricht sorgen. Sie sind deswegen auch dafür verantwortlich, dass der Schulweg zumutbar ist. (Siehe auch: «Wer garantiert die Sicherheit unseres Sohnes auf dem Schulweg?»)

Je nach Lage kann starker Schneefall den Schulweg verunmöglichen beziehungsweise unzumutbar machen. So ist etwa in Berggemeinden denkbar, dass der Zugang zu der Schule wegen Lawinengefahr nicht gewährleistet ist. In diesen Fällen muss die Schule schliessen beziehungsweise die Schüler mit einem gefährlichen Schulweg dispensieren. Der Kanton Bern hat Letzteres ausdrücklich in Volksschulgesetzgebung festgehalten, indem er «äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung» als Dispensationsgrund anerkannt.

Besteht keine aussergewöhnliche Gefahr, muss die Schule den obligatorischen Unterricht durchführen. Eine Regelung, wonach die zuständige Behörde die Schule bei Schlechtwetter jederzeit schliessen kann, ist unzulässig.

Aufgepasst: Kann ein Kind wegen schwierigen Wetterverhältnissen nicht zu Schule, darf ein Elternteil zuhause bleiben, sofern eine Betreuung notwendig ist. Denn hier erfüllt der Elternteil eine gesetzliche Pflicht und die Arbeitgeberin muss ihm für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn bezahlen.

Aktualisiert am 28. März 2024