Wohnen

Darf die Vermieterin verbieten, das Rad in die Wohnung zu nehmen?

Ein Mieter darf grundsätzlich in seiner Wohnung lagern, was er möchte und entsprechend auch sein Velo in der Wohnung parken. Ein Fahrrad im Treppenhaus abzustellen ist aus brandschutztechnischen Gründen meist nicht zulässig. Ist ein Velokeller Bestandteil des Mietvertrags, hat der Mieter Anspruch auf einen Platz.

Der Mieter muss Wohnung sorgfältig gebrauchen und auf die anderen Mietparteien Rücksicht nehmen. Sein Velo darf er dann in die Wohnung mitnehmen, wenn er damit diese Regeln nicht verletzt. Namentlich aus feuerpolizeilichen Gründen ist es hingegen meist nicht erlaubt, ein Velo im Treppenhaus zu lagern: Dieses kann den Fluchtweg versperren. Hat der Mieter einen Platz im Velokeller mit gemietet, muss er einen besetzten Velokeller nicht akzeptieren.

Fahrrad in der Wohnung grundsätzlich zulässig

Mit welchen Gegenständen ein Mieter seine Wohnung teilt, ist grundsätzlich ihm überlassen. Voraussetzung ist lediglich, dass er die Wohnung damit nicht beschädigt. (Siehe auch: «Darf ich Feuerwerk in der Wohnung lagern?») Zudem muss der Mieter auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nehmen und darf so beispielsweise nicht sein Rad mitten in der Nacht mit lautem Getöse durch das enge Treppenhaus transportieren.

Velos im Treppenhaus nicht erlaubt

Das Treppenhaus dient in aller Regel als Fluchtweg, weswegen es nicht durch Fahrräder oder andere Gegenstände blockiert sein darf. Die interkantonale Brandschutznorm hält fest, dass ein Fluchtweg jederzeit frei zu halten ist, wobei hier ein Weg in der Breite von 1.20 m frei sein muss. Welche Gegenstände unter welchen Bedingungen gleichwohl im Treppenhaus gelagert werden dürfen, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften ist die Vermieterin zuständig. Sie kann dem Mieter entweder direkte Anweisungen geben oder die Vorgaben in der Hausordnung festhalten. Die Vermieterin kann übrigens auch mietrechtlich argumentieren und den Mieter darauf hinweisen, dass er nur die Wohnung, nicht aber den Hausflur gemietet hat und er sein Fahrrad deswegen nicht im Treppenhaus abstellen darf.

Aufgepasst: Auch wenn der Mieter sein Fahrrad vorschriftswidrig im Treppenhaus lagert, darf die Vermieterin das Velo nicht einziehen oder gar verschrotten. Tut sie dies dennoch, verletzt sie das Eigentum des Mieters und wird schadenersatzpflichtig.

Anrecht auf Platz im Velokeller

Deckt der Mietvertrag auch die Nutzung des Velokellers ab, hat der Mieter Anspruch auf den für sein Fahrrad notwendigen Platz. Beansprucht ein Mieter unverhältnismässig viel Raum, etwa weil er zahlreiche Fahrräder besitzt, übernutzt er den Velokeller allenfalls. Haben deswegen die anderen Mietparteien keinen Platz mehr für ihre Fahrzeuge, muss die Vermieterin eingreifen und beispielsweise festlegen, dass jede Person nur ein Velo im Keller abstellen darf.

Aktualisiert am 28. Juni 2023