Konsum & Internet

Darf ich exotische Pflanzen importieren und anpflanzen?

Aus der EU grundsätzlich ja, von ausserhalb der EU grundsätzlich nein.

Um die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und –schädlingen einzudämmen sowie um die Biodiversität zu gewährleisten, ist der internationale Handel mit Pflanzen reguliert und teilweise verboten. Zudem gibt es gefährdete Pflanzen, die Sie nicht oder nur mit Bewilligung einführen dürfen. Schliesslich ist auch die Liste der verbotenen gebietsfremden Organismen zu beachten.

EU – Schweiz: Pflanzengesundheitlicher Raum

Aus der EU dürfen Sie Pflanzen und auch Pflanzensamen grundsätzlich in die Schweiz einführen. Führen Sie die Pflanze in Ihrem persönlichen Gepäck mit und verwenden Sie sie ausschliesslich privat, gibt es in der Regel keine Beschränkungen (vgl. aber unten Gefährdete Arten, für welche Einfuhrverbote gelten können).

Bei einer beruflichen oder gewerblichen Einfuhr, etwa durch eine Landwirtin oder im Onlinehandel, gelten seit dem 1. Januar 2020 strengere Regeln. Grundsätzlich alle zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen und Samen bestimmter Pflanzenarten benötigen einen «Pflanzenpass». Dieses amtliche Dokument bestätigt, dass die Ware die Pflanzengesundheitsvorschriften erfüllt: Sie haben damit die Gewissheit, dass die Pflanze aus einer amtlich kontrollierten Produktion stammt und können die Pflanze in der Handelskette rückverfolgen. Dies kann etwa dann nützlich sein, wenn es sich herausstellt, dass die Pflanze krank oder von Schädlingen befallen ist.

Nicht-EU – Schweiz: Einfuhrverbot für Pflanzen

Die Einfuhr von Pflanzen und auch von Pflanzensamen aus Drittländern ist grundsätzlich verboten. Als Drittländer gelten dabei auch die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und Frankreichs Überseedepartemente. Bestimmte, in der Ausführungsverordnung zur Pflanzengesundheitsverordnung aufgelistete Pflanzen, dürfen Sie auch aus Drittländern einführen, sofern ihnen ein Pflanzengesundheitszeugnis beiliegt. Sie müssen diese Pflanze und deren Pflanzengesundheitszeugnis von der Zollbehörde bei der Einreise in die Schweiz überprüfen lassen.

Gefährdete Arten

Eine gemäss dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen geschützte Pflanze dürfen Sie grundsätzlich weder aus dem EU – Raum noch aus Drittländern einführen. Bei bestimmten über das Abkommen geschützte Pflanzen ist eine Einfuhr mit einer entsprechenden Bewilligung erlaubt.

Invasive gebietsfremde Organismen

Zu beachten ist zudem die Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen. Mit den auf dieser Liste aufgeführten Pflanzen dürfen Sie gemäss Verordnungswortlaut «in der Umwelt nicht umgehen», Sie dürfen sie also weder importieren noch einpflanzen, in Einzelfällen gilt gar eine Meldepflicht. Die Kantone können weitere Massnahmen zur Bekämpfung von gebietsfremden Pflanzen erlassen, insbesondere sofern diese Menschen, Tiere oder Umwelt schädigen können. Diese können selbst dann greifen, wenn Sie die Pflanze regulär in einem hiesigen Geschäft gekauft haben.