Konsum & Internet

Darf ich meiner Tochter verbieten, das Internet zu nutzen?

Kinder haben ein verfassungsmässiges Recht auf Grundschulbildung. Diese beinhaltet auch die Medienkompetenz und so auch die Befähigung, das Internet zu nutzen. Das Recht auf umfassende Bildung gilt auch im Homeschooling.

Die Bundesverfassung garantiert Kindern den «ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht». Dieser umfasst gemäss den Lehrplänen auch die Medienkompetenz. Seinem Kind die Nutzung des Internets im Rahmen der Grundschuldbildung zu verbieten, ist deswegen verfassungswidrig. Dies gilt auch für das Homeschooling.

Medienkompetenz ist Bestandteil der Lehrpläne

Der Anspruch auf einen ausreichenden Grundschulunterricht ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Zuständig für den Grundschulunterricht sind die Kantone. Über den Bildungsartikel sind sie verpflichtet, namentlich Dauer und Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren. Dies haben sie mit dem Lehrplan 21 für die Deutschschweiz sowie mit dem Plan d’études romand für die Romandie und das Tessin gemacht. In beiden Lehrplänen sind Ziele enthalten, welche es den Kindern über die Medienkompetenz ermöglichen sollen, aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen.

Wertordnung gilt auch fürs HomeSchooling

Auch das Homeschooling muss einen ausreichenden Grundschulunterricht gewährleisten. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss dieser Grundschulunterricht die Chancengleichheit wahren und dem Kind diejenigen Lehrinhalte vermitteln, «die in der hiesigen Wertordnung als unverzichtbar gelten» . Namentlich muss das Homeschooling gewährleisten, dass das Kind «verzugslos in die Volksschule integriert werden kann, sollte sich der häusliche Privatunterricht als unzureichend erweisen oder durch unvorhersehbare Ereignisse verunmöglicht werden». Entsprechend muss auch das Homeschooling Medienkompetenzen vermitteln, was die Nutzung des Internets bedingt. (Siehe auch: «Gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf Homeschooling?»)

Aktualisiert am 27. Oktober 2022