Behörden

Gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf Homeschooling?

Nein, wie das Bundesgericht mit Urteil vom 22. August 2019 festgehalten hat. Die Kantone dürfen Homeschooling verbieten. Sie verletzen mit diesem Verbot nicht das verfassungsmässige Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Eine Mutter hat beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt einen Antrag auf Homeschooling für ihren Sohn gestellt. Sowohl das Erziehungsdepartement wie auch die kantonalen Rekursinstanzen haben den Antrag abgelehnt. Das Bundesgericht hat diese Entscheide geschützt.

Gestaltungsspielraum der Kantone

Die Kantone sind für das Schulwesen zuständig. Sie müssen einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gewährleisten. Dabei haben die Kantone einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Regulierung des privaten Grundschulunterrichts. Soweit die Kantone ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und so die ausreichende Qualität des Homeschoolings gewährleisten, dürfen sie Homeschooling zulassen. Es liegt aber ebenso in der Zuständigkeit der Kantone, Homeschooling stark einzuschränken und sogar zu verbieten. Im konkreten Fall hat das Bundesgericht die kantonale Bestimmung, wonach Homeschooling nicht erlaubt wird sofern der Unterrichtsbesuch möglich ist, geschützt.

Verbot greift nicht in das Familienleben ein

Die Mutter hat argumentiert, dass die Ablehnung ihres Antrages auf Homeschooling in das verfassungsmässig garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens eingreife. Tatsächlich ist das Erziehungsrecht der Eltern Teil des Familienlebens und so von der Bundesverfassung geschützt. Allerdings gilt dieses Erziehungsrecht nicht absolut, sondern steht unter dem Vorbehalt des Kindeswohls. Im Bildungsbereich muss das Erziehungsrecht gemäss Bundesgericht so dazu dienen, dass das Kind «an der Gesellschaft und am demokratischen Gemeinwesen» teilhaben kann. Homeschooling kann zur sozialen Isolation des Kindes führen und so diese Teilhabe gefährden.

EMRK gibt kein Recht auf Homeschooling

Das Bundesgericht zieht schliesslich noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei. Gemäss dieser garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kein Recht auf Homeschooling. Entsprechend dürfen die Mitgliedstaaten Homeschooling stark einschränken oder auch verbieten.

(vgl. Dürfen wir die Kinder für Ferien aus der Schule nehmen?