Arbeiten

Darf mein Chef mir verbieten, mich politisch zu engagieren?

Nein. Er kann Ihnen jedoch je nach Ihrer Funktion und je nach Ausrichtung des Unternehmens einschränkende Vorgaben machen. Üben Sie ein öffentliches Amt aus, haben Sie Anrecht auf freie und bezahlte Tage.

Engagieren Sie sich politisch, üben Sie Ihre verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit aus. Das dürfen Sie auch dann, wenn Ihre politische Meinung nicht jener Ihres Chefs entspricht. Aber: Mit Ihrem politischen Engagement dürfen Sie Ihre arbeitsvertragliche Treuepflicht nicht verletzen.

Sie müssen Ihre Arbeit gemäss Vertrag erbringen und gewährleisten, dass Sie mit Ihrem Engagement die Zusammenarbeit im Betrieb nicht wesentlich stören. In keinem Fall akzeptieren muss Ihre Arbeitgeberin strafrechtlich relevante Äusserungen, etwa solche, die gegen die Antirassismusstrafnorm verstossen.

Vorgaben je nach Funktion und Unternehmen

Ihr Chef darf Sie grundsätzlich nicht gegen Ihren Willen dazu verpflichten, eine bestimmte politische Meinung zu äussern. Anders ist dies nur, wenn Sie Ihr Unternehmen, etwa als Kadermitglied oder als Mediensprecherin, gegen aussen vertreten. Arbeiten Sie in einem Betrieb mit einer eindeutigen politischen Ausrichtung, kann Ihre Arbeitgeberin unabhängig von Ihrer Funktion verlangen, dass Sie der Unternehmenspolitik zuwiderlaufende öffentliche Äusserungen unterlassen.

Anrecht auf freie Tage

Ist Ihr politisches Engagement arbeitsrechtlich unproblematisch und dazu durch die Wahl in ein öffentliches Amt von Erfolg gekrönt, haben Sie Anrecht auf freie Tage. Die Ausübung eines öffentlichen Amtes ist dabei einer Krankheit oder einem Unfall gleichgestellt: Haben Sie Ihre freien und bezahlten Tage bereits aufgebraucht, müssen Sie Ihr öffentliches Amt in Ihrer Freizeit ausüben. Ausser natürlich, Ihr Chef zeigt sich grosszügig.