Arbeiten
Das Wetter spielt verrückt: Muss die Bürotemperatur immer gleich sein?

Nein. Ihre Arbeitgeberin muss aber den Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten und entsprechend auch die Raumtemperatur so regulieren, dass diese Ihrer Gesundheit nicht schadet.
Bei der Regulierung der Raumtemperatur gilt dasselbe wie bei allen arbeitsrechtlichen Massnahmen zum Gesundheitsschutz: Ihre Arbeitgeberin «ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.» Für die Raumtemperatur heisst das, dass Ihre Arbeitgeberin ein «angemessenes Raumklima» gewährleisten muss.
Raumtemperatur
Da es bei den arbeitsrechtlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz um Sie als Arbeitnehmer geht, ist die entscheidende Grösse die an Ihrem Arbeitsplatz empfundene Raumtemperatur. Diese setzt sich gemäss seco zusammen aus der Lufttemperatur am betrachteten Ort und der Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen (Boden, Wände, Decke, etc.). Sind beispielsweise die Wände oder die Fenster schlecht isoliert, kann die Temperatur innerhalb eines Raumes unterschiedlich sein.
Maximale und Minimale Temperatur
Die Richtwerte für eine angemessene Raumtemperatur hängen von Ihrer Tätigkeit und teilweise von der Jahreszeit ab. Arbeiten Sie im Büro, gilt während der «Heizperiode» in der kälteren Jahreszeit, ein Richtwert zwischen 21 und 23 Grad. Während der «Kühlperiode», also in der wärmeren Jahreszeit, gilt die Vorgabe von 23-26 Grad. Bei leichter bis mittelschwerer, stehender oder gehender Arbeit beträgt der Richtwert 18-21 Grad, bei mittelschwerer körperlicher Arbeit 16-19 Grad.
Während einer vorübergehenden Hitzeperiode müssen Sie für eine begrenzte Zeit auch höhere Temperaturen akzeptieren. Zusätzliche arbeitsrechtliche Vorgaben macht die Mutterschutzverordnung: Für schwangere Frauen gelten insbesondere Raumtemperaturen von über 28 Grad als gefährlich und damit nur nach entsprechender Risikobeurteilung zulässig.
Temperaturunterschiede
Nicht nur die Raumtemperatur ist für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz entscheidend, sondern auch allfällige Temperaturunterschiede. Das seco hält deswegen beispielsweise fest, dass bei einem gekühlten Arbeitsraum der Unterschied zu der Aussentemperatur in der Regel nicht mehr als 8 Grad betragen darf. Innerhalb des Arbeitsraumes sollte der Temperaturunterschied zwischen Fussboden und Raum auf Kopfhöhe nicht mehr als 3 Grad betragen. Diese Vorgaben gelten nicht für die Arbeit in ungeheizten Räumen oder im Freien.
Unterschiedliches Temperaturempfinden
Während der eine Arbeitnehmer eine kühlere Temperatur als «angemessen» empfindet, fühlt sich der andere nur wohl bei ein paar Grad mehr. Die Arbeitgeberin kann im Rahmen der gesundheitsrechtlichen Vorschriften das Bedürfnis eines Arbeitnehmers zugunsten des Bedürfnisses eines anderen Arbeitnehmers zurückzustellen, solange sie ihn damit nicht bewusst schikaniert und ihn so in seiner Persönlichkeit verletzt.